Stadtverwaltung Neuenstadt a. K.
74196 Neuenstadt am Kocher
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Öffentliche Auslegung des planfeststellungsersetzenden Bebauungsplanentwurfs und der örtlichen Bauvorschriften „Kreisverkehrsplatz (KVP) L 1088/ K 2012/ GIK“

Öffentliche Auslegung des planfeststellungsersetzenden Bebauungsplanentwurfs und der örtlichen Bauvorschriften „Kreisverkehrsplatz (KVP) L 1088/ K...

Öffentliche Auslegung des planfeststellungsersetzenden Bebauungsplanentwurfs und der örtlichen Bauvorschriften „Kreisverkehrsplatz (KVP) L 1088/ K 2012/ GIK“

Der Zweckverband Gewerbe- und Industriepark „Unteres Kochertal“ hat am 05.12.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans „KVP L 1088 / K 2012 / GIK“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der Geltungsbereich des planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans ist in dem nachfolgenden, unmaßstäblichen Plan dargestellt.

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Kreisverkehrsplatz (KVP) L 1088 / K 2012 / GIK

Ziele und Zwecke der Planung

Mit dem planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan wird das Ziel verfolgt, den Anschluss des Gewerbe- und Industrieparks „Unteres Kochertal“ (GIK) an die Landesstraße L 1088 und damit die regionale und überregionale Anbindung zu sichern.

Nachdem die Gesamtfläche von rund 30 ha annähernd belegt waren, wurde 2018 weitere 10,2 ha erschlossen. Grundlage war der Bebauungsplan „GIK-Erweiterung – 1. BA“. Diese Planung berücksichtigt eine zweite verkehrliche Anbindung des Gewerbe- und Industrieparks an die Landesstraße 1088. Die Maßnahme wurde jedoch nicht in den Bebauungsplan „GIK-Erweiterung – 1. BA“ aufgenommen, sondern soll in einem separaten Verfahren umgesetzt werden. Dieser zweite Anschluss für den Gewerbe- und Industriepark soll im Bereich des bestehenden Knotenpunktes L 1088 / K 2012 durch Umbau zu einem Kreisverkehr erfolgen.

Der Bedarf ergibt sich auch aus den Erweiterungsabsichten des Zweckverbandes, den Gewerbe- und Industriepark „Unteres Kochertal“ in östliche Richtung zu erweitern. Dieser Kreisverkehr soll auch den Anschluss der K 2012 aus Richtung Gochsen an die L 1088 verbessern.

Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen

Zum planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan „KVP L 1088 / K 2012 / GIK“ sind umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen zu folgenden Schutzgütern verfügbar:

Art der Informationen/ Urheber InhaltSchutzgut
Umweltbericht des Ingenieurbüros Wagner + Simon vom 21.11.2024
  • Ziele des Umweltschutzes und Art der Berücksichtigung
  • Auswirkung des Vorhabens auf das Klima
  • Darstellung von Landschaftsplänen sowie von sonstigen umweltbezogenen Plänen
  • Bestandsaufnahme und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands anhand der jeweiligen Schutzgüter
  • Prognose der Umweltentwicklung bei Plandurchführung
  • Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen
  • Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern
  • Nutzung und sparsamer Umgang erneuerbarer Energien
  • Schutzgut Boden
  • Schutzgut Tiere und Pflanzen
  • Schutzgut Landschaft
  • Schutzgut Klima und Luft
  • Schutzgut Wasser
  • Schutzgut biologische Vielfalt
  • Schutzgut Mensch, seine Gesundheit, sowie Bevölkerung insgesamt
  • Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Fachbeitrag Artenschutz des Ingenieurbüros Wagner + Simon vom 21.11.2024
  • Ausführungen zum Artenschutz, zu den Lebensbereichen und Strukturen, zu den Wirkfaktoren des Bebauungsplans, zu den

artenschutzrechtlichen Belangen, insbesondere in Bezug auf die Vögel, Fledermäuse, Zauneidechsen

  • Schutzgut Tiere und Pflanzen
  • Schutzgut biologische Vielfalt
Verkehrsuntersuchung im Bebauungsplan „KVP L 1088/ K 2012/ GIK“ des Büro BS Ingenieure vom 21.11.2024
  • Untersuchung der verkehrlichen Auswirkung des Kreisverkehrsplatzes auf das bestehende Straßennetz
  • Schutzgut Mensch
Geräuschkontingentierung des Ingenieurbüro Dr. Schäcke + Bayer GmbH vom 17.10.2016
  • Bestimmung der Geräuschkontingente nach DIN 45 691, 12-2006 im Bezug auf die nächstliegende schutzbedürftige Bebauung
  • Schutzgut Mensch
Stellungnahme des Landratsamts Heilbronn, vom 03.07.2024
  • Anregungen zum Natur- und Artenschutz, zu den Schutzgebieten, zum Umweltbericht, zum Ausgleich, zu oberirdischen Gewässern, zum Hochwasserschutz, zum Grundwasser, zu den Altlasten und dem Boden, zum Abwasser sowie zu Straßen und Verkehr
  • Schutzgut Tiere und Pflanzen
  • Schutzgut biologische Vielfalt
  • Schutzgut Boden
  • Schutzgut Wasser
  • Schutzgut Mensch
Stellungnahme RP Stuttgart- Ref. 21 –Raumordnung, Baurecht, Denkmalschutz vom 08.07.2024
  • Hinweise zur Berücksichtigung von Starkregenereignissen
  • Schutzgut Mensch
  • Schutzgut Wasser
Stellungnahme RP Freiburg (LGRB) vom 25.06.2024
  • Hinweise zu geologischen und bodenkundlichen Grundlagen, zur angewandten Geologie sowie zum Bergbau
  • Schutzgut Boden
  • Schutzgut Wasser

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Entwurf des planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans „KVP L 1088 / K 2012 / GIK“, bestehend aus den nachfolgenden Unterlagen,

  • Begründung in der Fassung vom 25.04.2024/05.12.2024
  • Umweltbericht vom 21.11.2024
  • Zeichnerischer Teil des planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans
  • Textteil des planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan – Bericht
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan – Bestandsplan
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan – Maßnahmenplan 1
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan – Maßnahmenplan 2
  • Fachbeitrag Artenschutz vom 21.11.2024
  • Verkehrsuntersuchung vom Dezember 2024
  • Geräuschkontingentierung vom 17.10.2016
  • Behandlungsübersicht (frühzeitige Beteiligung)

sowie die nach Einschätzung der Verbandsverwaltung wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen stehen mitsamt der Bekanntmachung im Zeitraum vom

20.01.2025 bis 21.02.2025 (je einschließlich)

auf der Website

der Stadt Neuenstadt unter

www.neuenstadt.de/wohnen-leben/bauen-wohnen/aktuelle-bauleitplanverfahren/uebersicht-bauleitplanverfahren

der Gemeinde Hardthausen unter

www.hardthausen.de/bleiben-sie-doch/bauen-wohnen/grundstuecke/bebauungsplaene

der Gemeinde Langenbrettach unter

www.langenbrettach.de/bauen-wohnen/oeffentliche-ausschreibungen/bauleitplanungen

zur Ansicht und zum Download bereit.

Zusätzlich liegen die Planunterlagen

vom 20.01.2025 bis 21.02.2025 (je einschließlich) wie folgt öffentlich aus:

Stadtverwaltung Neuenstadt a. K. Rathaus, Hauptstraße 50, 74196 Neuenstadt a. K. – Flur im 1. OG, vor dem Zimmer Nr. 25.
Die Öffnungszeiten sind:

Montag bis Freitag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag: 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr

Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Gemeindeverwaltung Hardthausen, Bürgerhaus Kochersteinsfeld, Lampoldshauser Straße 8/1, 74239 Hardthausen, im Foyer im Erdgeschoss
Die Öffnungszeiten sind

Montag: 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Dienstag: 08.30 – 12:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: nur nach Terminvereinbarung
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr,14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

Gemeindeverwaltung Langenbrettach, Rathaus, Rathausstr. 1, 74243 Langenbrettach, Erdgeschoß (Eingangsbereich)
Die Öffnungszeiten sind:
Montag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag: 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr

Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 16:00 Uhr bis 18:30 Uhr

Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen des planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften gegenüber der der Stadtverwaltung Neuenstadt a. K., der Gemeinde Hardthausen und der Gemeinde Langenbrettach abgegeben werden. Diese können zum Beispiel per E-Mail, über das Online-Formular auf der jeweiligen Homepage oder schriftlich an die Gemeindeverwaltungen gesendet werden. Zudem können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei den Gemeindeverwaltungen wie folgt vorgebracht werden:

  • Stadtverwaltung Neuenstadt: Stadtbauamt - Zimmer 25 - 1. OG - Neubau
  • Gemeindeverwaltung Hardthausen: Hauptamt - Zimmer 4 - EG
  • Gemeindeverwaltung Langenbrettach: Bauamt - Zimmer 11 – 1. OG

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Neuenstadt, a. K., 16.01.2025

Andreas Konrad

Verbandsvorsitzender

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Langenbrettach
NUSSBAUM+
Ausgabe 03/2025

Orte

Langenbrettach

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