Gemeinde Steinenbronn
71144 Steinenbronn
Aus den Rathäusern

Öffentliche Bekanntmachung

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan „Gubser II, Nord“ Der Gemeinderat der Gemeinde Steinenbronn hat am 09.04.2024 in öffentlicher...
Foto: mquadrat

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan „Gubser II, Nord“


Der Gemeinderat der Gemeinde Steinenbronn hat am 09.04.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gubser II, Nord“ und die Aufstellung der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen.
Ebenfalls beschlossen wurde, dass zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Bebauungsplanung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt wird.
Maßgebend ist der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom Büro mquadrat vom 27.03.2024 maßgebend.
Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:


Ziele und Zwecke der Planung
In der Gemeinde Steinenbronn besteht eine anhaltend hohe Nachfrage nach Wohnraum, insbesondere sowohl für junge Familien als auch für Senioren.
Die zukünftige Wohnentwicklung der Gemeinde Steinenbronn findet schwerpunktmäßig im westlichen Bereich der Gemeinde statt. Hierfür wurde in der Fortschreibung des Flächennutzungsplans u. a. die Fläche Gubser II als neue Wohnbaufläche aufgenommen.
Mit der Entwicklung eines ersten Abschnitts soll der kurzfristige Bedarf der Gemeinde gedeckt werden, weitere Abschnitte sind erst mittel- und langfristig bedarfsgerecht vorgesehen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Gubser II, Nord“ sollen daher die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Wohngebiet von hoher Qualität geschaffen werden, das in einer zeitgemäßen Ausformung heutigen Wohn- und Lebensanforderungen entspricht und gleichzeitig in die umgebende Bau- und Freiraumstruktur eingebunden ist.


Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Die städtebauliche Planung einschließlich des Vorentwurfs der Begründung mit Umweltbericht sowie Geräuschimmissionsprognose und artenschutzrechtliche Prüfung werden vom


12.08.2024 bis einschließlich zum 13.09.2024


im Foyer des Rathauses, Stuttgarter Str. 5, 71144 Steinenbronn, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Die üblichen Öffnungszeiten sind: Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr, Mittwoch geschlossen, Dienstag von 15:00 bis 18:00 Uhr.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können darüber hinaus zeitgleich auf der Homepage der Gemeinde Steinenbronn unter www.steinenbronn.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bauleitplanung-und-bebau-ungsplaene abgerufen werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch an Frau Apel: kerstin.apel@steinenbronn.de übermittelt werden. Bei Bedarf können während der Auslegungsfrist – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen beim Ortsbauamt, Rathaus, 1. OG, Zimmer 028, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Auskünfte erteilt das Ortsbauamt.
Steinenbronn, den 05.08.2024
Ronny, Habakuk
Bürgermeister

Anhang
Dokument
Erscheinung
Steinenbronn Aktuell
Ausgabe 32/2024

Orte

Steinenbronn

Kategorien

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von Gemeinde Steinenbronn
08.08.2024
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