Am 16.01.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Schopfloch in seiner öffentlichen Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplans sowie den Vorentwurf der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 18.12.2024 gebilligt und die frühzeitige öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 1 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich im nördlichen Außenbereich von Oberiflingen, einem Teilort der Gemeinde Schopfloch. Das Gebiet ist umringt von landwirtschaftlichen Grün- und Ackerlandflächen. Im Osten grenzt eine gewerblich genutzte Halle an das Gebiet an. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens mit einer Gesamtfläche von 2,13 ha beinhaltet das Flurstück 1410. Für den Planbereich ist der nachstehende Abgrenzungsplan vom 18.12.2024 maßgebend.
Der vorliegende Bebauungsplan verfolgt das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage im Außenbereich von Schopfloch-Oberiflingen zu schaffen. Dabei steht die nachhaltige Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Mittelpunkt, kombiniert mit einer gleichzeitigen Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen. Dies soll eine zukunftsorientierte und umweltschonende Nutzung der Ressourcen ermöglichen, indem Energiegewinnung und landwirtschaftliche Produktion sinnvoll miteinander verknüpft werden.
Neben dem Planentwurf sind folgende wesentliche umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen (teilweise in Form von Fachgutachten) verfügbar:
Zudem die Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf die vorgenannten Schutzgüter.
Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung inklusive Anlagen (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Umweltbericht)
vom 03.02.2025 bis 07.03.2025 (Auslegungsfrist)
im Internet auf der Homepage der Gemeinde Schopfloch veröffentlicht unter www.schopfloch.de/leben-wohnen/bauen/bebauungsplaene-1 . Die Unterlagen können auch im Rathaus Schopfloch, Marktplatz 2 in 72296 Schopfloch während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (E-Mail-Adresse: gvv-stockburger@online.de) übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Gemeindeverwaltungsverband Dornstetten, Verbandsbauamt, Hauptstraße 18, 72280 Dornstetten während der üblichen Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Schopfloch, den 31. Januar 2025
gez. Thomas Staubitzer
Bürgermeister