
Gemeinde Jagsthausen Ortsteil Olnhausen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Am Berg“ gem. § 12 BauGB
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Jagsthausen hat in öffentlicher Sitzung am 27.03.2025 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Am Berg“ gem. § 12 BauGB im Ortsteil Olnhausen beschlossen sowie den Planentwürfen mit Datum vom 24.02.2025 zugestimmt und diese für die weiteren Verfahrensschritte freigegeben.
Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Siedlungsrand des Ortsteils Olnhausen. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 0,1 ha.
Maßgebend für den Geltungsbereich ist der nachfolgende unmaßstäbliche Lageplan:
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und der Begründung sowie der Vorhaben- und Erschließungspläne und dem Geländeschnitt werden
vom 14.4. bis 23.5.2025 (jeweils einschließlich)
im Rathaus der Gemeinde Jagsthausen zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung wird der Bürgerschaft Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben.
Die Planunterlagen sowie die Bekanntmachung werden im Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung zudem auf der Homepage der Gemeinde Jagsthausen (https://www.jagsthausen.de/buergerservice/bauen-wohnen) eingestellt.
Ziel und Zweck der Planung
Am nördlichen Siedlungsrand des Ortsteils Olnhausen ist ein Bauvorhaben zur Errichtung eines Wohngebäudes im Umfeld bereits bestehender Wohn- und Mischbebauung geplant. Das Plangebiet liegt momentan im Außenbereich. Zur Schaffung von Baurecht für das Bestandsgebäude und das Vorhaben ist deshalb die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
Der Bebauungsplan dient zum einen der planungsrechtlichen Sicherung und zum anderen zur Wohnraumschaffung im Sinne einer Nachverdichtung im bestehenden Siedlungsgefüge des Ortsteils Olnhausen. Darüber hinaus wird der Bebauungsplan als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt, um das Bauvorhaben entsprechend der konkreten Planung zu realisieren.
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird zu den Belangen des Umweltschutzes im weiteren Verfahren eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Umweltprüfung wird in einem in die Begründung integrierten Umweltbericht dokumentiert.
Jagsthausen, 9.4.2025
Roland Halter, Bürgermeister