I. Haushaltssatzung der Gemeindeverwaltung Bad Überkingen für das Haushaltsjahr 2025
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat Bad Überkingen am 27.02.2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 12.157.934 |
1.2 | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 13.638.485 |
1.3 | Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | -1.480.551 |
1.4 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
1.5 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
1.6 | Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 |
1.7 | Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | -1.480.551 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 11.951.728 |
2.2 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 12.626.518 |
2.3 | Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | -674.790 |
2.4 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 1.476.374 |
2.5 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 4.141.414 |
2.6 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | -2.665.040 |
2.7 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | -3.339.830 |
2.8 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 2.500.000 |
2.9 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 237.000 |
2.10 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 2.263.000 |
2.11 | Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | -1.076.830 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 2.500.000 EUR
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 395.000 EUR.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 2.500.000 EUR.
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt (hier nur nachrichtlich)
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 340 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 330 v. H.
der Steuermessbeträge;
2. für die Gewerbesteuer auf 380 v. H.
der Steuermessbeträge.
Bad Überkingen, den 10.04.2025
gez.
Matthias Heim
- Bürgermeister -
Auf Grund von § 14 Abs. 1 des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit § 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat Bad Überkingen am 27.02.2025 den folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 beschlossen:
des Eigenbetriebs ThermalBad Überkingen
für das Wirtschaftsjahr 2025
1. | Erfolgsplan | |
1.1 | Summe Erträge | 1.393.528,00 € |
1.2 | Summe Aufwendungen | 1.393.528,00 € |
1.3 | Jahresergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) | 0,00 € |
2. | Liquiditätsplan | |
2.1.1 | Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit | 1.380.129,00 € |
2.1.2 | Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit | 1.249.855,00 € |
2.1.3 | Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit (Saldo aus 2.1.1 und 2.1.2) | 130.274,00 € |
2.2.1 | Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 0,00 € |
2.2.2 | Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 33.000,00 € |
2.2.3 | Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.2.1 und 2.2.2) | -33.000,00 € |
2.3 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.1.3 und 2.2.3) | 97.274,00 € |
2.4.1 | Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0,00 € |
2.4.2 | Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 122.000,00 € |
2.4.3 | Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.4.1 und 2.4.2) | -122.000,00 € |
2.5 | Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4.3) | -24.726,00 € |
3. | Gesamtbetrag der vorhergesehenen Kreditaufnahmen | 0,00 € |
4. | Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen | 0,00 € |
5. | Höchstbetrag der Kassenkredite | 750.000,00 € |
Bad Überkingen, den 10. April 2025
gez.
Matthias Heim
Bürgermeister
Das Landratsamt Göppingen hat mit Erlass vom 31.03.2025, AZ: 12 – 902.41 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2025 und des Wirtschaftsplan 2025 bestätigt und die erforderlichen Kreditgenehmigungen sowie die Genehmigung der Verpflichtungsermächtigungen – soweit erforderlich – erteilt.
Der Haushaltsplan der Gemeindeverwaltung Bad Überkingen für das Haushaltsjahr 2025 und der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „ThermalBad Überkingen“ für das Jahr 2025 liegen von
je einschließlich, im Rathaus Bad Überkingen, Zimmer 1.6 während der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Auch nach diesem Zeitraum ist eine Einsichtnahme möglich. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 07331/2009-32 ist erwünscht.
Bad Überkingen, den 10. April 2025
gez.
Matthias Heim
- Bürgermeister -
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.