Gemeinde Bad Überkingen
73337 Bad Überkingen
Politik

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 sowie des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs „ThermalBad Überkingen“ für das Wirtschaftsjahr 2025...

der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 sowie des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs „ThermalBad Überkingen“ für das Wirtschaftsjahr 2025

I. Haushaltssatzung der Gemeindeverwaltung Bad Überkingen für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat Bad Überkingen am 27.02.2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR

1.1

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

12.157.934

1.2

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

13.638.485

1.3

Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

-1.480.551

1.4

Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

1.5

Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6

Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0

1.7

Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

-1.480.551

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

11.951.728

2.2

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

12.626.518

2.3

Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus 2.1 und 2.2) von

-674.790

2.4

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

1.476.374

2.5

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

4.141.414

2.6

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-2.665.040

2.7

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-3.339.830

2.8

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

2.500.000

2.9

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

237.000

2.10

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

2.263.000

2.11

Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-1.076.830


§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 2.500.000 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 395.000 EUR.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 2.500.000 EUR.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt (hier nur nachrichtlich)

1. für die Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 340 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 330 v. H.

der Steuermessbeträge;

2. für die Gewerbesteuer auf 380 v. H.

der Steuermessbeträge.

Bad Überkingen, den 10.04.2025

gez.

Matthias Heim

- Bürgermeister -

II. Haushaltssatzung Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs ThermalBad Überkingen für das Wirtschaftsjahr 2025

Auf Grund von § 14 Abs. 1 des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit § 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat Bad Überkingen am 27.02.2025 den folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 beschlossen:

Wirtschaftsplan

des Eigenbetriebs ThermalBad Überkingen

für das Wirtschaftsjahr 2025

1.Erfolgsplan
1.1Summe Erträge

1.393.528,00 €

1.2Summe Aufwendungen

1.393.528,00 €

1.3Jahresergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)

0,00 €

2.Liquiditätsplan

2.1.1Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit

1.380.129,00 €

2.1.2Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit

1.249.855,00 €

2.1.3

Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit

(Saldo aus 2.1.1 und 2.1.2)

130.274,00 €

2.2.1Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

0,00 €

2.2.2Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

33.000,00 €

2.2.3

Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit

(Saldo aus 2.2.1 und 2.2.2)

-33.000,00 €

2.3

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf

(Saldo aus 2.1.3 und 2.2.3)

97.274,00 €

2.4.1Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0,00 €

2.4.2Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

122.000,00 €

2.4.3

Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit

(Saldo aus 2.4.1 und 2.4.2)

-122.000,00 €

2.5

Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands

zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4.3)

-24.726,00 €

3.Gesamtbetrag der vorhergesehenen Kreditaufnahmen

0,00 €

4.Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

0,00 €

5.Höchstbetrag der Kassenkredite

750.000,00 €

Bad Überkingen, den 10. April 2025

gez.

Matthias Heim

Bürgermeister

III. Bestätigung und Gesetzmäßigkeit und Genehmigungen

Das Landratsamt Göppingen hat mit Erlass vom 31.03.2025, AZ: 12 – 902.41 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2025 und des Wirtschaftsplan 2025 bestätigt und die erforderlichen Kreditgenehmigungen sowie die Genehmigung der Verpflichtungsermächtigungen – soweit erforderlich – erteilt.

IV. Bekanntmachung der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplans

Der Haushaltsplan der Gemeindeverwaltung Bad Überkingen für das Haushaltsjahr 2025 und der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „ThermalBad Überkingen“ für das Jahr 2025 liegen von

Dienstag, 22.04.2025 bis Mittwoch, 30.04.2025

je einschließlich, im Rathaus Bad Überkingen, Zimmer 1.6 während der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Auch nach diesem Zeitraum ist eine Einsichtnahme möglich. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 07331/2009-32 ist erwünscht.

Bad Überkingen, den 10. April 2025

gez.

Matthias Heim

- Bürgermeister -

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Mitteilungsblatt Bad Überkingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 16/2025

Orte

Bad Überkingen

Kategorien

Politik
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