Vorhabenbezogener Bebauungsplan „PVA Reinfelder Hof“, Gemeinde Beuron
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Beuron hat am 09. April 2025 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 12 BauGB und § 74 Abs. 7 LBO beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PVA Reinfelder Hof“ mit örtlichen Bauvorschriften aufzustellen.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Das Plangebiet ist im nachfolgend abgedruckten Plan durch eine unterbrochene schwarze Linie umgrenzt:
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften sollen die bauleitplanerischen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Gewann „Lehmgrubacker“ geschaffen werden.
Vorgesehen ist eine Ausweisung als sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“. Der Geltungsbereich besitzt eine Flächengröße von ca. 18,6 ha.
Die Fläche soll mit aufgeständerten, geneigten Solarmodulen überschirmt, eingezäunt und als extensives Grünland bewirtschaftet werden. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren zu ändern.
Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB stehen die Unterlagen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PVA Reinfelder Hof“ in der Fassung vom 09.04.2025 in der Zeit vom 24.04.2025 bis einschließlich 02.06.2025 auf der Homepage der Gemeinde Beuron unter: www.beuron.de zur Einsicht und zum Download bereit.
Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit hängen die Unterlagen in Papierform innerhalb der oben genannten Frist auch im Rathaus während den üblichen Dienstzeiten für jedermann zugänglich öffentlich aus.
In diesem Veröffentlichungszeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Stellungnahmen sollen elektronisch an info@beuron.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich abgegeben oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es handelt sich hierbei um ein öffentliches Verfahren und die Stellungnahmen werden in öffentlicher Sitzung behandelt. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift der Beteiligten enthalten. Die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt parallel in der zuvor genannten Zeit.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben.
Beuron, den 24. April 2025
Bürgermeister Hans-Peter Wolf