Öffentliche Bekanntmachung
Das Regierungspräsidium Stuttgart beabsichtigt auf Antrag der Schutzgemeinschaft gU Württemberg gemäß § 11 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 2 der Weinbergslagenverordnung (WeinLaV BW)
1. die Großlage „Kocherberg“, bisher Bereich Kocher-Jagst-Tauber dem Bereich „Württembergisch Unterland“
zuzuordnen
2. Die Großlage „Kocherberg“ mit der Großlage Lindelberg zu verschmelzen und in Großlage „Hohenlohe“ umzubenennen.
Die Ausfertigung der Flurkarten der im Gebiet der Gemeinde Schöntal betroffenen bestockten bzw. bei der weinbaukarteiführenden Stelle zur Bestockung gemeldeten Flurstücke sind in folgendem Zeitraum bei nachfolgend genannter Stelle ausgelegt:
Beginn und Ende der Frist: 5. Mai bis 16. Mai 2025
Ort der Auslegung: Eingangsbereich Rathaus