Bürgermeisteramt Rosenberg/Baden
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Öffentliche Bekanntmachung

GVV Osterburken Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit der 4. Teiländerung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans...
Öffentliche Bekanntmachung FNP Solarpark Tannenbuckel Schlierstadt
Öffentliche Bekanntmachung FNP Solarpark Tannenbuckel SchlierstadtFoto: GVV Osterburken

GVV Osterburken
Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit der 4. Teiländerung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans GVV Osterburken, Gemarkung Schlierstadt
Die Verbandsversammlung des GVV Osterburken hat am 7. April 2025 in öffentlicher Sitzung die
Aufstellung der 4. Teiländerung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans GVV Osterburken und dessen frühzeitige öffentliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §3 (1) und §4 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Gemeinderat Osterburken hatte bereits vorab in öffentlicher Sitzung dem Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung zugestimmt.
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 10 ha und ist im Lageplan ersichtlich. Das Plangebiet liegt südlich von Schlierstadt in den Gewannen „Tannenbuckel“ und „Am Schlierstadter Weg“ (Flst.-Nr. 2086 und 2087 vollständig und 2088 teilweise), Gemarkung Schlierstadt. Das Plangebiet grenzt an den Flugplatz Schlierstadt an und liegt 200m westlich von Seligental.
Auszug 4. Teiländerung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans

Ziele und Zwecke der Änderung
Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplans ist ein konkretes Bauvorhaben zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage „Solarpark Tannenbuckel Schlierstadt“, Gemarkung Schlierstadt.
Vorhabenträger ist die ABO Energy GmbH & Co. KGaA aus Wiesbaden. Mit der Aufstellung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen für eine Nutzung als sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO zur Erzeugung und Speicherung elektrischer Energie geschaffen werden.
Umweltbezogene Informationen
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen und erheblichen Umweltauswirkungen in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden müssen. Für die Flächennutzungsplanänderung ist ein Umweltbericht in geeignetem Umfang notwendig. Eine Ausnahme nach § 13 BauGB liegt nicht vor. Der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist Teil der Begründung und der öffentlichen Auslegung.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Maßgebend für die Teiländerung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans sind der Lageplan mit Festsetzungen des Büros Klärle GmbH, Weikersheim vom 21.10.2024 im Maßstab 1:5.000. Beigefügt ist eine gleichlautend datierte Begründung mit Umweltbericht.
Ort und Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Flächennutzungsplanfortschreibung werden hiermit gemäß § 3 (1) BauGB öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden gemäß § 4 (1) und § 2 (2) BauGB beteiligt und um die Abgabe ihrer Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gebeten.
Der Vorentwurf der 4. Teiländerung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit zugehöriger Begründung sowie die bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Informationen werden vom
12.5. bis 11.6.2025
beim Bauamt der Stadt, Marktplatz 3, 74706 Osterburken, 1. OG, Zimmer 19
während der üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen und die öffentliche Bekanntmachung werden in dieser Zeit auf der Homepage der Stadt www.osterburken.de und der Klärle GmbH www.klaerle.de/behoerdenbeteiligung bereitgestellt und können dort eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Vorentwurf mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Osterburken vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers enthalten. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass eine Bauleitplanung ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken. Das Ergebnis wird erst nach dem durch den Gemeinderat erfolgten Beschluss versandt. Hinweis: Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S.1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem
Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß §7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. (§3 Abs. 3 BauGB).
Osterburken, 2.5.2025
Jürgen Galm, Bürgermeister

Anhang
Öffentliche Bekanntmachung FNP Solarpark Tannenbuckel Schlierstadt
Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Rosenberg
NUSSBAUM+
Ausgabe 18/2025

Orte

Rosenberg (Baden)

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