Aus den Rathäusern

Öffentliche Bekanntmachung

Neuaufstellung des Bebauungsplans „Willsbacher Straße/Hofwiesen/Spitzwiesen, 3. Änderung“ in Obersulm-Affaltrach und der örtlichen Bauvorschriften...

Neuaufstellung des Bebauungsplans „Willsbacher Straße/Hofwiesen/Spitzwiesen, 3. Änderung“ in Obersulm-Affaltrach und der örtlichen Bauvorschriften der Innenentwicklung
im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 3 Satz 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Obersulm hat am 28.4.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Willsbacher Straße/Hofwiesen/Spitzwiesen, 3. Änderung“ in Obersulm-Affaltrach und die örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.
Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus dem Kartenausschnitt auf Seite ...
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Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 28.4.2025.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den geplanten Neubau des LIDL in Obersulm-Affaltrach geschaffen werden.
Der Bebauungsplan wird ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften samt Begründung ist im Internet unter folgenden Internetadressen:
www.obersulm.de/de/rathaus-service/bebauungsplanverfahren
kaeser-ingenieure.de/de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html
während der Dauer der nachfolgenden Frist
vom 16.5.2025 bis einschließlich 16.6.2025
veröffentlicht. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingestellt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
– Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung vom Juli 2022
– Starkregengutachten vom 5.6.2023
Es wird darauf hingewiesen,
1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen (Gemeinde@Obersulm.de), bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden können,
3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe des Verfassers zweckmäßig. Neben der Veröffentlichung im Internet besteht eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit durch die öffentliche Auslegung beim Bürgermeisteramt Obersulm, Bernhardstraße 1, 74182 Obersulm im 1. OG neben Zimmer 111 während der üblichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung, wo die genannten Unterlagen eingesehen werden können.
Obersulm, 6.5.2025
gez. Björn Steinbach, Bürgermeister

Anhang
Dokument (1/2)
Dokument (2/2)
Erscheinung
Obersulmer Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 19/2025

Orte

Obersulm

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Obersulm
08.05.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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