Aus den Rathäusern

Öffentliche Bekanntmachung auf der Homepage der Gemeinde Roigheim

Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Roigheim erfolgen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, durch Bereitstellung im Internet unter www.roigheim.de...

Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Roigheim erfolgen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, durch Bereitstellung im Internet unter www.roigheim.de unter der Rubrik „Rathaus & Service“ – „Amtliche Bekanntmachungen“.

Derzeit:

Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens „XXL-Landtag verhindern!“ über das
„Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“

Erscheinung
Roigheimer Rundschau
NUSSBAUM+
Ausgabe 18/2025

Orte

Roigheim

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Roigheim
30.04.2025
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