Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
69115 Heidelberg
NUSSBAUM+
Aus dem Landkreis

Öffentliche Bekanntmachung Az.: 52.02 - 3286 - B 4.10

Flurbereinigung Ilvesheim (L 597) Landkreis Rhein-Neckar-Kreis und Stadt Mannheim Bekanntgabe der Ergebnisse der Wertermittlung (Anhörungstermin...

Flurbereinigung Ilvesheim (L 597)

Landkreis Rhein-Neckar-Kreis und Stadt Mannheim

Bekanntgabe der Ergebnisse der Wertermittlung (Anhörungstermin nach § 32 Flurbereinigungsgesetz)

vom 1. April 2025

Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke des Flurbereinigungsgebiets der Flurbereinigung Ilvesheim (L 597) liegen zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der Zeit von

Dienstag, den 22. April 2025, bis Mittwoch, den 28. Mai 2025,

im Rathaus Ilvesheim, Schlossstraße 9 im Foyer 2. OG aus und können während der ortsüblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Der Termin zur Anhörung der Beteiligten über die Ergebnisse der Wertermittlung findet statt am

Dienstag, den 13. Mai 2025 um 18.00 Uhr

im Feuerwehrgerätehaus, Mühlenweg 5-7, 68549 Ilvesheim.

Zu diesem Termin werden die Beteiligten hiermit eingeladen. Ein Beauftragter des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis – Amt für Flurneuordnung – wird im Anhörungstermin die Ergebnisse der Wertermittlung erläutern.

Einzelauskünfte können an folgenden Tagen im Rathaus Ilvesheim erteilt werden:

Dienstag, 6. Mai 2025 von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr (Zimmer 20, 1. OG)

Mittwoch, 7. Mai 2025 von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr (Zimmer 20, 1. OG)

Donnerstag, 8. Mai 2025 von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr (Zimmer 20, 1. OG)

Donnerstag, 15. Mai 2025 von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr (Zimmer 29, 1. OG)

Die Beteiligten können im Anhörungstermin und während der Dauer der Auslegung Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung sämtlicher, nicht nur der eigenen in das Verfahren eingebrachten, Grundstücke schriftlich erheben oder zur Niederschrift vor der Flurbereinigungsbehörde vorbringen. Die Einwendungen werden vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – Amt für Flurneuordnung – geprüft. Das Ergebnis der Überprüfung wird jedoch nicht mitgeteilt. Nach Behebung begründeter Einwendungen stellt das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – Amt für Flurneuordnung – die Ergebnisse der Wertermittlung fest und gibt den Feststellungsbeschluss öffentlich bekannt. Hierbei werden die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung einschließlich des Ergebnisses der Überprüfung der Einwendungen noch einmal zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass

  1. gegen die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung innerhalb von 1 Monat Widerspruch erhoben werden kann,
  2. die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung für das ganze Flurbereinigungsgebiet gilt. Sie ist, sobald sie unanfechtbar geworden ist, für alle Beteiligte bindend.

Das zugestellte Verzeichnis der in das Flurbereinigungsgebiet eingebrachten Grundstücke soll zum Erläuterungs- und zum Anhörungstermin mitgebracht werden.

Falls keine Einwendungen erhoben und keine Auskünfte gewünscht werden, ist ein Erscheinen bei den Terminen nicht erforderlich.

Zusätzlich kann diese Bekanntmachung mit dazugehörenden Karten und Wertrahmen auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3286) eingesehen werden.

gez. Holtmann D.S.

Leitender Ingenieur

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

Amt für Flurneuordnung

74889 Sinsheim, Muthstraße 4

Telefon 06221-522/5400

Telefax 06221-522/5454

E-Mail: flurneuordnungsamt@rhein-neckar-kreis.de

Erscheinung
Ilvesheim informiert
NUSSBAUM+
Ausgabe 15/2025

Orte

Ilvesheim

Kategorien

Aus dem Landkreis
Politik
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto