Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan „Obere Au II“
öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Bempflingen hat am 23.04.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Obere Au II“ und den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan in öffentlicher Sitzung gebilligt sowie beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen.
Das Gebiet befindet sich im Süden des Gemeindegebietes zwischen dem Mühlkanal im Westen und der Metzinger Straße (K 1231) im Osten. Im Norden grenzt es an das bestehende Wohngebiet „Obere Au“ und im Süden an die offene Ackerflur an.
Für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans in der Fassung vom 23.04.2024 maßgebend.
Der Planbereich ist im folgenden Planausschnitt dargestellt:
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung eines Wohngebietes im Gewann Obere Au geschaffen werden.
Beschleunigte Verfahren (§ 215a BauGB i.V.m. § 13a BauGB und § 13 BauGB)
Der Bebauungsplan wurde bislang gem. § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Am 18.07.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass § 13b BauGB unionsrechtswidrig ist und somit nicht mehr angewendet werden kann. Zwischenzeitlich regelt der § 215a BauGB die Beendigung von Bebauungsplanverfahren, die nach § 13b BauGB begonnen wurden.
Der vorliegende Bebauungsplan wird in Anwendung des § 215a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Zu dem Bebauungsplan wurde eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt. Dieser ist nun dem Bebauungsplan beigefügt.
Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs.2 BauGB)
Der Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan mit zugehöriger Begründung einschließlich der vorliegenden umweltbezogenen Informationen sowie der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung werden vom 06.05.2024 bis einschließlich zum 07.06.2024 (Veröffentlichungsfrist) im Internet veröffentlicht.
Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:
Die genannten Unterlagen können auf der Homepage der Gemeinde unter www.bempflingen.de/gemeinde-bempflingen/bebauungsplaene sowie unter www.m-quadrat.cc/downloads.php eingesehen werden. Ebenso kann die Starkregenrisikokarte mit Berücksichtigung des Baugebietes unter www.bempflingen.de/leben-wohnen/starkregenrisiko abgerufen werden.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse rathaus@bempflingen.de übermittelt werden.
Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift). Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Sollte eine persönliche Information zur Planung, oder eine mündliche Stellungnahme zur Niederschrift zur Planung gewünscht werden, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Termine sind vorab telefonisch unter 07123 9383-0 zu vereinbaren.
Die oben genannten Unterlagen liegen zusätzlich während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus Bempflingen, Metzinger Straße 3, 72658 Bempflingen zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Bempflingen, den 24.04.2024
Welser
Bürgermeister