Landkreis Tübingen
Der Gemeinderat der Gemeinde Gomaringen hat in seiner Sitzung vom 25.03.2025 folgende Benutzungsordnung beschlossen:
Allgemeines
Die Gemeindebibliothek ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Gomaringen. Sie dient der allgemeinen Bildung und Information, Unterhaltung, schulischen und beruflichen Aus- und Fortbildung und Freizeitgestaltung.
Die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung gelten für alle Medienarten, Geräte und Gegenstände, die die Gemeindebibliothek im Angebot führt, sowie für sämtliche Hilfsmittel zur Mediennutzung.
Mit Betreten der Gemeindebibliothek erkennt der Benutzer/die Benutzerin die Benutzungsordnung sowie die Hausordnung der Gemeindebibliothek an.
Benutzerkreis, Öffnungszeiten
Jeder ist im Rahmen dieser Benutzungsordnung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage berechtigt, die Gemeindebibliothek zu benutzen.
Die Öffnungszeiten der Gemeindebibliothek werden durch Aushang bekannt gegeben.
Anmeldung, Bibliotheksausweis, Verarbeitung datenbezogener Daten
(1) Jede/r Benutzer/in meldet sich persönlich bei der Gemeindebibliothek Gomaringen an. Die Bibliotheksleitung kann sich einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass vorlegen lassen.
Für Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr erfolgt die Anmeldung und Anerkennung der Benutzungsordnung durch den gesetzlichen Vertreter. Minderjährige ab 7 Jahren benötigen für die Anmeldung die schriftliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. Der gesetzliche Vertreter hat die Benutzungsordnung zur Kenntnis zu nehmen und verpflichtet sich zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren.
(2) Bei der Anmeldung bestätigt der/die Benutzer/in mit seiner/ihrer Unterschrift, die Benutzungs- und Gebührenordnung zur Kenntnis genommen zu haben.
Mit der Anmeldung erhält der/die Benutzer/in einen Benutzerausweis, der nicht übertragbar ist und Eigentum der Gemeindebibliothek bleibt.
Änderungen bei Name, Adresse und Kontaktdaten sind der Gemeindebibliothek umgehend mitzuteilen.
Der Verlust des Bibliotheksausweises ist der Gemeindebibliothek unverzüglich mitzuteilen. Die Ausstellung eines Ersatzausweises ist gebührenpflichtig.
(3) Durch die Unterschrift bei der Anmeldung erkennen die Benutzer die Benutzungs- und Gebührenordnung verbindlich an.
Im Zusammenhang mit der Anmeldung und der Inanspruchnahme von Leistungen der Gemeindebibliothek werden von der Gemeinde Gomaringen unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen personenbezogene Daten erhoben, elektronisch verarbeitet und gespeichert, soweit diese von der Gemeindebibliothek zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt werden. Der Benutzer bestätigt mit seiner Unterschrift die gesetzlich geforderte Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Ergänzend gilt die Anlage Datenschutz.
(4) Der Benutzerausweis ist zurückzugeben, wenn die Gemeindebibliothek es aus wichtigem Grund verlangt oder die Voraussetzungen für die Benutzung nicht mehr gegeben sind.
Ausleihe, Rückgabe, Verlängerung, Vormerkung
(1) Gegen Vorlage eines gültigen Benutzerausweises können Medien aller Art ausgeliehen werden. Die Leihfrist beträgt 4 Wochen. Für bestimmte Medien z. B. DVDs, Tonies sowie in Ausnahmefällen kann die Leihfrist verkürzt werden.
(2) Eine Verlängerung der Leihfrist ist möglich, sofern keine Vorbestellung vorliegt. Eine Weitergabe der entliehenen Medien an Dritte ist nicht gestattet.
Die Höchstzahl der möglichen Verlängerungen für die jeweiligen Medien wird von der Leitung der Bibliothek festgelegt.
(3) Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden.
(4) Die Rückgaben von Medien außerhalb der Öffnungszeiten über den Medienrückgabekasten werden in den auf den Einwurf folgenden Öffnungsstunden registriert und daraus das gültige Rückgabedatum definiert.
(5) Der Präsenzbestand und die jeweils neueste Ausgabe einer Zeitschrift können nicht ausgeliehen werden.
Behandlung der entliehenen Medien, Haftung, Urheberrecht
(1) Der Benutzer/die Benutzerin ist verpflichtet, die entliehenen Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Veränderung, Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren und in ordentlichem und vollständigem Zustand fristgerecht abzugeben
(2) Der Benutzer/die Benutzerin haftet für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts.
(3) Der Verlust oder die Beschädigung der entliehenen Medien ist der Gemeindebibliothek unverzüglich mitzuteilen.
Bei Verschmutzung, Beschädigung oder Verlust ist derjenige, auf dessen Bibliotheksausweis die Medien ausgeliehen sind, schadenersatzpflichtig und hat vollständigen Ersatz zu leisten. Dieser wird im Einzelfall festgesetzt. Bis zur Ersatzleistung kann der Benutzer von der Ausleihe weiterer Medien, der Verlängerung der Leihfrist und der Nutzung der digitalen Angebote ausgeschlossen werden.
Für abhandengekommene Medien, Medienboxen, CD- und DVD-Hüllen, beschädigte Etiketten und Barcodes u. ä. ist Schadensersatz zu leisten.
Zu ersetzen ist der Wiederbeschaffungswert zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr.
(4) Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren haften die Erziehungsberechtigten für die Einhaltung der Benutzungsordnung.
(5) Audiovisuelle Medien dürfen nur auf handelsüblichen Geräten und unter den von den Herstellern vorgeschriebenen technischen Voraussetzungen abgespielt werden. Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung bibliothekseigener Medien an Dateien, Datenträgern und Geräten entstehen.
Die Gemeindebibliothek garantiert nicht das fehlerlose Abspielen von Datenträgern.
Gebühren, Überschreiten der Leihfrist
(1) Für die Benutzung der Bibliothek und die Ausleihe der Medien wird eine Jahresgebühr (s. Gebührenverzeichnis) erhoben. Gebührenpflichtig sind alle Personen ab dem 18. Lebensjahr. Für alle Ermäßigten ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen
(2) Für besondere Leistungen und bei Leihfristüberschreitung werden Gebühren erhoben.
Art und Höhe der Nutzungsgebühren, weiterer Gebühren und Verwaltungsgebühren sowie Kostenersätze und Entgelte und der Ausschluss von der weiteren Benutzung wegen Gebührenrückständen ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Gebührenordnung dieser Satzung.
(3) Wird die Leihfrist überschritten, so entstehen Versäumnisgebühren. Die Gebühren sind auch ohne Benachrichtigung zu bezahlen.
(4) Bleiben Mahnungen erfolglos, werden die ausgeliehenen Medien nach 12 Wochen Überschreitung der Leihfrist demjenigen, auf dessen Leseausweis die Medien ausgeliehen wurden, kostenpflichtig zum Wiederbeschaffungswert durch die Gemeinde in Rechnung gestellt.
Aufenthalt in der Bibliothek, Hausordnung, Ausschluss von der Benutzung
(1) Für den Aufenthalt und die Nutzung der Gemeindebibliothek gelten die Benutzungsordnung, die ausgehängte Hausordnung und die Weisungen des Bibliothekspersonals. Jeder Benutzer erkennt die von der Gemeindebibliothek erlassene Hausordnung an.
(2) Benutzer, die wiederholt gegen die Benutzungsordnung oder gegen die Anordnung des Bibliothekspersonals verstoßen, können zeitweise oder dauernd von der weiteren Benutzung der Bibliothek ausgeschlossen werden.
(3) Über den Ausschluss entscheidet die Leitung der Bibliothek.
(4) Für Garderobe und Wertsachen wird keine Haftung übernommen.
Nutzungsbedingung WLAN
(1) Das öffentliche WLAN steht allen Besuchern zur Verfügung. Die Gemeindebibliothek übernimmt keine Garantie dafür, dass der Internet- und WLAN-Zugang zu jeder Zeit gewährleistet ist.
Inkrafttreten
Diese Benutzungsordnung tritt zum 01.05.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Benutzungsordnung außer Kraft.
Lfd. Nr. | Gegenstand | Gebühr |
1. | Jahresgebühr Erwachsene ab 18 Jahren Ermäßigt für Schüler und Studenten ab 18 Jahren Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre | 10,00 € 5,00 € Frei |
2. | Anmeldegebühr Erwachsene ab 18 Jahren Schüler und Studenten ab 18 Jahren | 5,00 € 2,50 € |
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre | Frei | |
3. | Ersatzausweis Erwachsene ab 18 Jahren Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren | 10,00 € 5,00 € |
4. | Vorbestellgebühr | 1,00 € |
5. | Gebühren für Fernleihe Diese werden dem Leser/der Leserin nach dem der Bibliothek tatsächlich entstehenden Aufwand berechnet. | |
6. | Versäumnisgebühren: bei Überschreiten der Leihfrist um | |
eine Woche | 1,00 € | |
jede weitere Woche | 1,50 € | |
nach sechs Wochen (Mahnung) | 3,00 € | |
8 Wochen nach Überschreiten der Leihfrist werden die entliehenen Medien durch einen Boten abgeholt (diese Gebühr wird unabhängig von den Versäumnisgebühren erhoben) | 22,50 € | |
7. | Schadensersatzleistung für beschädigte oder verlorene Medien | Wiederbeschaffungswert (zzgl. Bearbeitungsgebühr) |
8. | Ausdruck pro Seite (DIN-A 4) | 0,25 € |
9. | Kopie pro Seite (DIN-A 4) | 0,25 € |
Kopie pro Seite (DIN-A 3) | 0,50 € | |
10. | Für beschädigte bzw. unbrauchbar gewordene Strichcode-Etiketten | 1,50 € |
11. | Schutzverpackung der Tonies (Dose mit/ohne Deckel) | 3,00 €/1,50 € |
12. | In einzelnen Ausnahmefällen kann die Leitung der Gemeindebibliothek bei Vorliegen triftiger Gründe vom Ansatz der Gebühren Ziffern 1 und 6 absehen. |
Gomaringen, den 25.03.2025
Steffen Heß
Bürgermeister