Am 15.05.2025 sind die 2. Rate Gewerbesteuer und die 2. Rate Grundsteuer 2025 zur Zahlung fällig. Die Steuerpflichtigen werden, soweit keine Abbuchungs- oder Daueraufträge vorliegen, um pünktliche Entrichtung gebeten. Bei Zahlungsverzug müssen die gesetzlichen Säumniszuschläge von 1 % pro Monat angesetzt werden.
Nagold, den 03. Mai 2025Stadtkämmerei
Hagen Breitling
Bürgermeister