Der Gemeinderat der Gemeinde Aglasterhausen hat am 01.04.2025 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. Mit Schreiben vom 09.04.2025 hat das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis die Gesetzmäßigkeit gemäß § 121 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bestätigt.
In der Haushaltssatzung sind Verpflichtungsermächtigungen mit einem Gesamtbetrag von 3.488.100 € veranschlagt, wofür das Landratsamt gemäß § 86 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) die Genehmigung erteilt hat. In der Haushaltssatzung 2025 sind keine Kreditaufnahmen veranschlagt. Weitere Bestandteile, die einer Genehmigung bedürfen, enthält die Haushaltssatzung 2025 nicht.
Die Haushaltssatzung 2025 wird gemäß § 81 Abs. 3 Gemeindeordnung nachstehend veröffentlicht. Gleichzeitig liegt der Haushaltsplan in der Zeit vom 22. April 2025 bis einschließlich 30. April 2025 im Rathaus Aglasterhausen, Rechnungsamt Zimmer 2.16, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.
Des Weiteren ist die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan auch nach diesem Datum bis zur Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung auf der Homepage der Gemeinde Aglasterhausen www.aglasterhausen.de unter der Rubrik „Rathaus & Service – Verordnungen & Satzungen – Haushaltsplan 2025“ einsehbar.
Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
1. Haushaltssatzung der Gemeinde Aglasterhausen [1]
für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 01.04.2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 14.340.030
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 15.315.970
1.3Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von -975.940
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von
1.6Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von -975.940
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 13.914.580
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 14.247.370
2.3Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von -332.790
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 4.235.500
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 5.365.900
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -1.130.400
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von -1.463.190
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 145.300
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von -145.300
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -1.608.490
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 3.488.100 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 2.500.000 EUR.
Aglasterhausen, den 01.04.2025
gezeichnet:
Stefan Kron, Bürgermeister
[1] Gilt entsprechend auch für Landkreise und Zweckverbände mit der Maßgabe, dass die Rechtsgrundlagen und Bezeichnungen anzupassen sind.