Der Gemeinderat der Gemeinde Aglasterhausen hat in seiner Sitzung am 29.10.2024 die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) beschlossen.
Gemäß § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wird die Satzung nachstehend öffentlich bekannt gemacht.
Gemeinde Aglasterhausen
Neckar-Odenwald-Kreis
Satzung über die Erhebung der
Grundsteuer und Gewerbesteuer
(Hebesatzsatzung)
vom 29.10.2024
Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung und §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 1, 50 und 52 des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg und §§ 1, 4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Aglasterhausen am 29.10.2024 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Steuererhebung
§ 2 Steuerhebesätze
Die Hebesätze werden festgesetzt
1.für die Grundsteuer
a) für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf 510 v.H.,
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 380 v.H.,
2. für die Gewerbesteuer auf 360 v.H.
der Steuermessbeträge.
§ 3 Geltungsdauer
Die in § 2 festgelegten Hebesätze gelten erstmals für das Kalenderjahr 2025.
§ 4 Grundsteuerkleinbeträge
Grundsteuerkleinbeträge im Sinne des § 52 Abs. 2 des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg werden fällig
§ 5 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Hebesatzsatzung vom 05.12.2017 außer Kraft.
Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt/Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Aglasterhausen, den 29.10.2024
gezeichnet:
Stefan Kron,
Bürgermeister