Gemeinde Hessigheim
Gemeinde Hessigheim
74394 Hessigheim
Aus den Rathäusern

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 7 Abs. 4 Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG) Einziehung einer öffentlichen Verkehrsfläche

Die Gemeinde Hessigheim als Straßenbaubehörde nach § 50 Abs. 3 Nr. 3 i.V.m. § 7 Abs. 2 Straßengesetz Baden-Württemberg (StrG) beabsichtigt, eine...

Die Gemeinde Hessigheim als Straßenbaubehörde nach § 50 Abs. 3 Nr. 3 i.V.m. § 7 Abs. 2 Straßengesetz Baden-Württemberg (StrG) beabsichtigt, eine öffentlich gewidmete Straßenverkehrsfläche, Teilfläche von Flst.-Nr. 1683, Am Felsengarten in Hessigheim gemäß § 7 Abs. 1 StrG dem öffentlichen Verkehr zu entziehen. Die einzuziehende Straßenverkehrsfläche ist in der nachfolgenden Planskizze mit roter Linie dargestellt. Die Fläche soll dazu dienen, weiterhin Verkaufsstände sowie weitere Optionen der Gemeinde Hessigheim zu ermöglichen.

Einwendungen können ab sofort innerhalb von 4 Wochen bei der Gemeinde Hessigheim, Besigheimer Straße 17, 74394 Hessigheim, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift hervorgebracht werden.

Hessigheim, 23.05.2024

Gez.

Günther Pilz

Bürgermeister

Erscheinung
Mitteilungsblatt Hessigheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 21/2024

Orte

Hessigheim

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Aus den Rathäusern
von Gemeinde Hessigheim
23.05.2024
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