Die Gemeinde Hessigheim als Straßenbaubehörde nach § 50 Abs. 3 Nr. 3 i.V.m. § 7 Abs. 2 Straßengesetz Baden-Württemberg (StrG) beabsichtigt, eine öffentlich gewidmete Straßenverkehrsfläche, Teilfläche von Flst.-Nr. 1683, Am Felsengarten in Hessigheim gemäß § 7 Abs. 1 StrG dem öffentlichen Verkehr zu entziehen. Die einzuziehende Straßenverkehrsfläche ist in der nachfolgenden Planskizze mit roter Linie dargestellt. Die Fläche soll dazu dienen, weiterhin Verkaufsstände sowie weitere Optionen der Gemeinde Hessigheim zu ermöglichen.
Einwendungen können ab sofort innerhalb von 4 Wochen bei der Gemeinde Hessigheim, Besigheimer Straße 17, 74394 Hessigheim, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift hervorgebracht werden.
Hessigheim, 23.05.2024
Gez.
Günther Pilz
Bürgermeister