Bürgermeisteramt Seitingen - Oberflacht
78606 Seitingen-Oberflacht
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Öffentliche Bekanntmachung – Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 23. Januar 2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr...

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 23. Januar 2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 7.136.474 €
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 7.530.152 €
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von -393.678 €
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 €
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen 0 €
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo 1.4 und 1.5) von 0 €
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von -393.678 €

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von7.059.874 €
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 6.818.152 €
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von241.722 €
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 1.388.150 €
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von4.682.960 €
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von-3.294.810 €
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von-3.053.088 €
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von784.000 €
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 €
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von784.000 €
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von-2.269.088 €

§ 2

Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf784.000 €,

davon für die Ablösung von inneren Darlehen auf0 €.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 €.

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 €.

§ 5

Steuersätze

Die Hebesätze werden festgesetzt

1. für die Grundsteuer

1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf300 v. H.

2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 350 v. H.

der Steuermessbeträge;

2. für die Gewerbesteuer auf350 v. H.

der Steuermessbeträge.

Festsetzung des Wirtschaftsplanes Wasserversorgung 2025

Aufgrund von § 14 Eigenbetriebsgesetz und der §§ 1 bis 4 der Verordnung des Innenministeriums über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe auf Grundlage des Handelsgesetzbuchs (Eigenbetriebsverordnung-HGB – EigBVO-HGB) vom 01. Oktober 2020 hat der Gemeinderat am 23. Januar 2025 den folgenden Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

§ 1 Erfolgsplan und Liquiditätsplan

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt

1. im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen

1.1 Gesamtbetrag Erträge 404.200
1.2 Gesamtbetrag Aufwendungen378.100
1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2)26.100

2. im Liquiditätsplan mit folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von402.700
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von-267.100
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von135.600
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 0
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von-265.000
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitiongstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von-265.000
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von-129.400
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von200.400
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von-71.000
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von129.400
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Liquiditätsplans (Saldo aus 2.7 und 2.10) von0

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf119.400 €.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf0 €.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 900.000 €

festgesetzt.

Das Landratsamt Tuttlingen hat mit Erlass vom 31. März 2025 verfügt:

1. Haushaltssatzung der Gemeinde Seitingen-Oberflacht

1. Die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 23. Januar 2025 beschlossenen Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird gemäß §§ 121 Abs. 2 und § 81 Abs. 2 GemO bestätigt.

2. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditermächtigung in Höhe von 784.000 € wird gem. § 87 Abs. 2 GemO genehmigt.

3. Die Haushaltssatzung enthält keine weiteren genehmigungspflichtigen Teile

2. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung

1. Die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 23. Januar 2025 festgestellten Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebs wird gemäß §§ 121 Abs. 2 und § 81 Abs. 2 GemO i. V. m. § 12 Abs. 4 EigBG bestätigt.

2. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditermächtigungen in Höhe von 119.400 € wird gemäß § 87 GemO i.V.m. § 12 Abs. 4 EigBG genehmigt.

3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 900.000 € wird gemäß § 89 Abs. 3 GemO i. V. m. § 12 Abs. 4 EigBG genehmigt.

4. Der Wirtschaftsplan enthält keine weiteren genehmigungspflichtigen Teile.

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Auslegung:

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 und der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 des Eigenbetriebs Wasserversorgung liegen gemäß § 81 Abs. 4 GemO und § 2 Abs. 2 Nr. 5 GemHVO an 7 Tagen, und zwar in der Zeit von Montag, 07. April 2025 bis einschließlich Dienstag, 15. April 2025 auf dem Rathaus Seitingen-Oberflacht, Kehlhofstraße 8, Verwaltungszimmer im Erdgeschoss, zur Einsichtnahme aus.

Seitingen-Oberflacht, 31.03.2025

gez. Jürgen Buhl

Bürgermeister

Erscheinung
Mitteilungsblatt Gemeinde Seitingen-Oberflacht
NUSSBAUM+
Ausgabe 14/2025

Orte

Seitingen-Oberflacht

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