Gemeinde Oberstenfeld
71720 Oberstenfeld
Aus den Rathäusern

Öffentliche Bekanntmachung Lärmaktionsplan der Gemeinde Oberstenfeld - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 47d Abs. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) -

Im Jahr 2023 fand die Lärmkartierung der 4. Stufe entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie statt. Aus den Ergebnissen dieser Kartierung ergibt sich...

Im Jahr 2023 fand die Lärmkartierung der 4. Stufe entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie statt. Aus den Ergebnissen dieser Kartierung ergibt sich für Gemeinden, aus deren Hauptverkehrsstraßen mindestens 8.200 Kfz / Tag fahren, die gesetzliche Verpflichtung gemäß § 47d BImSchG, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Auf der Grundlage der in diesem Lärmaktionsplan enthaltenen Lärmkartierungen sind dann Lärmminderungskonzepte zu erstellen, sondern bestimmte Lärmbelästigungen, sogenannte Auslöse- und Handlungswerte, vorliegen. Die Ermittlung der Lärmkartierungen erfolgt nach vorgegebenen standardisierten Verfahren. Daher ist auch die Gemeinde Oberstenfeld zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes gemäß den gesetzlichen Vorgaben verpflichtet.

Im Rahmen dieses Lärmaktionsplanes wurde vom Ingenieurbüro Kurz und Fischer aus Winnenden in Kooperation mit dem Ingenieurbüro SSW aus Ludwigsburg eine Lärmanalyse, aufbauend auf der Verkehrsbelastung, durchgeführt. Konnte eine Überschreitung festgestellt werden, wurde für die betroffenen Straßen ein Maßnahmenkatalog in Verbindung mit dem Entwurf des Lärmaktionsplanes zusammengestellt. Diese Maßnahmen sollen eine Verringerung der Lärmbelästigung ermöglichen.

Das Maßnahmenkonzept umfasst folgende Bereiche:

Gronau:

L1117 (Ortsdurchfahrt Gronau)

K1616 (Schmidhausener Straße)

Der Gemeinderat hat dem Entwurf in seiner Sitzung am 10. April 2025 zugestimmt.

Dieser Entwurf des Lärmaktionsplanes liegt allen Bürgerinnen und Bürgern vom

5. Mai 2025 bis einschließlich 6. Juni 2025 im Rathaus Oberstenfeld, Zimmer 20, während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Es wird empfohlen, vorab einen Termin zu vereinbaren. Ansprechpartnerin ist Frau Waibel unter 07062 | 261 – 54 oder waibel@oberstenfeld.de.

Sämtliche Unterlagen des Entwurfs können auch auf der Homepage der Gemeinde Oberstenfeld (www.oberstenfeld.de) heruntergeladen werden.

Stellungnahmen zu den öffentlich ausgelegten Unterlagen des Entwurfes können ab sofort bis einschließlich 6. Juni 2025 bei der Gemeindeverwaltung Oberstenfeld, Großbottwarer Straße 20, schriftlich oder per E-Mail an waibel@oberstenfeld.de eingereicht werden.

Oberstenfeld, 2. Mai 2025

Markus Kleemann

Bürgermeister

Anhang
Dokument
Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Oberstenfeld
NUSSBAUM+
Ausgabe 17/2025

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Oberstenfeld

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von Gemeinde Oberstenfeld
25.04.2025
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