Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Öhringen hat am 25.03.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Erweiterung Solarpark Asang“, Obermaßholderbach und den Entwurf der zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 öffentlich auszulegen und im Internet zu veröffentlichen.
Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans „Erweiterung Agri-Photovoltaikanlage Asang“ bestehend aus Abgrenzungsplan vom 19.11.2024, Zeichnerischer Teil, Textteil mit örtlichen Bauvorschriften, Begründung und Umweltbericht jeweils vom 25.03.2025 sowie die dazugehörigen Gutachten.
Das Plangebiet befindet sich nördlich der Ortslage von Obermaßholderbach und grenzt im Norden an die Gemeindegrenze Öhringen – Zweiflingen an.
Der Planbereich wird durch folgende Flurstücke der Gemarkung Büttelbronn begrenzt:
Der Geltungsbereich umfasst folgendes Grundstück der Gemarkung Büttelbronn, Flur 1:
Teilbereich von Flurstück 43.
Maßgebend ist der Abgrenzungsplan des Bebauungsplans „Erweiterung Agri-Photovoltaikanlage Asang“, Obermaßholderbach vom 19.11.2024.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus folgendem Lageplan:
Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Ziele und Zwecke der Planung
Ein privater Bauherr beabsichtigt im Außenbereich auf einer Teilfläche des Flurstücks Nr. 43 der Gemarkung Büttelbronn im Teilort Obermaßholderbach eine Freiflächenphotovoltaikanlage mit Nebenanlagen zu errichten. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 4,1 ha, die als Sondergebietsfläche zur Errichtung von Agri - Photovoltaikmodulen ausgewiesen werden soll. Die Agri-PV-Module sollen in Ost-West-Ausrichtung angeordnet und senkrecht aufgestellt werden mit einem Reihenabstand von 6 m. In den Zwischenräumen ist eine landwirtschaftliche Nutzung vorgesehen. Die Baugrenze soll im Norden, Osten und Süden entlang der Plangebietsgrenze geführt werden, um eine optimale Flächennutzung für die Agri-PV-Module zu ermöglichen. Im Plangebiet wird eine landwirtschaftliche Nutzung ausgewiesen. Zum Langwiesenbächle im Westen wird ein Gewässerrandstreifen mit einer Breite von 5 m festgesetzt. Eine artenschutzrechtliche Bewertung wurde erstellt und liegt den Bebauungsplanunterlagen bei. Ergänzende Untersuchungen der Feldvogelkulisse und zum Vorkommen der Feldlerche wurden von der unteren Naturschutzbehörde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gefordert. Diese werden derzeit durchgeführt und deren Ergebnisse anschließend der unteren Naturschutzbehörde zur Prüfung vorgelegt.
Das Blendgutachten zum Bebauungsplan „Agri-Photovoltaikanlage Asang“ wurde erweitert und umfasst nun auch das Plangebiet des Bebauungsplans „Erweiterung Agri-Photovoltaikanlage Asang“.
Das Plangebiet befindet sich nördlich des Bebauungsplans „Agri-Photovoltaikanlage Asang“ und stellt eine Erweiterungsfläche in direktem Anschluss daran dar. Dadurch entstehen signifikante Synergieeffekte durch die Mitnutzung der vorhandenen Infrastruktur. Der erzeugte Strom wird in das Stromnetz eingespeist.
Der Bebauungsplan „Agri-Photovoltaikanlage Asang“ wurde in der Sitzung am 25.03.2025 als Satzung beschlossen und umfasst eine Fläche von 5,7 ha.
Der Bebauungsplan soll eine eindeutige rechtliche Grundlage schaffen, um die Nutzung als Agri-Photovoltaikanlage zu ermöglichen. Die Ziele des Bebauungsplans liegen in der Schaffung von Flächen zu Erzeugung erneuerbarer Energien mit gleichzeitigem Erhalt und Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen und der Umsetzung der Ziele zum Ausbau regenerativer Energien in der Region Heilbronn-Franken. Damit leistet der Bebauungsplan einen Beitrag zur Nutzung erneuerbarer Energien in Zeiten des Klimawandels und steigender Energiepreise.
Das Plangebiet wird in der 1. Änderung der 4. Fortschreibung als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Aufgrund der Festsetzung des Bebauungsplans als Sondergebiet für Agri-Photovoltaikanlagen mit einer landwirtschaftlichen Nutzung gilt der Bebauungsplan als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist daher nicht erforderlich.
Im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen ist gemäß § 2 Abs.4 BauGB eine Umweltprüfung erforderlich, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist als gesonderter Teil der Begründung Bestandteil des Bebauungsplans und liegt den Unterlagen bei.
Folgende Umweltbezogene Informationen sind verfügbar:
Umweltbericht zum Bebauungsplan vom 25.03.2025:
Artenschutzrechtliche Bewertung zum Bebauungsplan vom Oktober 2024
Beurteilung der Blendwirkung (Blendgutachten) zum Bebauungsplan vom 25.03.2025
Im Rahmen der Beteiligungsschritte gemäß § 3 Abs.1 BauGB und § 4 Abs.1 BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit Umweltinformationen zu folgenden Themen eingegangen (wesentliche Inhalte werden zusammengefasst):
- Planung berührt raumplanerische Ziele aufgrund fehlender Siedlungs- oder Infrastrukturanbindung, die jedoch ausgeräumt werden können. Planung liegt in Vorbehaltsgebiet für Erholung.
- Hinweise zur Geotechnik, Boden und Grundwasser.
- Planung berührt raumplanerische Ziele aufgrund fehlender Siedlungs- oder Infrastrukturanbindung, die jedoch ausgeräumt werden können. Planung liegt in Vorbehaltsgebiet für Erholung. Beachtung Ziele und Grundsätze zu Hochwasserschutz. Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen. Hinweis zu Bodenschutzkonzept.
- Erweiterung Gewässerrandstreifen auf 10 m Breite, Festsetzungen im Gewässerrandstreifen. Querungshilfe für größere Wildtiere, Angaben zu Versiegelung durch Modulpfosten. Ergänzende Untersuchungen zu Feldvögeln.
- Immissionsschutz: Ergänzung Aussagen zu Blendwirkungen für Erweiterungsbereich
- Landwirtschaft: Würdigung der wertvollen landwirtschaftlichen Fläche. Ausgleich möglichst innerhalb Plangebiet
- Wasserwirtschaft: Hinweis auf Drainagen, Einhaltung Mindestabstand von 10m mit Gewässerrandstreifen, Berücksichtigung Starkregen. Hinweise zu Grundwasser, Bodenschutz
- Naturschutz: Ergänzung Aussagen zu Feldvogelkulisse und Feldlerche in geeignetem Zeitraum mit Ausweitung des Untersuchungsraums. Überprüfung Bodenabstand bei Einfriedungen.
Es liegen keine umweltbezogenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung der Bürger vor.
Alle vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind in der Abwägungstabelle zum Bebauungsplan „Erweiterung Solarpark Asang“ aufgelistet und damit Bestandteil der ausgelegten Unterlagen.
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus nachfolgenden Unterlagen
liegt vom 14.04.2025 bis 19.05.2025
bei der Stadtverwaltung Öhringen, Marktplatz 15, 74613 Öhringen, im Treppenhaus 2. Stock während der üblichen Sprechzeiten zur allgemeinen Information der Bürger öffentlich aus.
Die Unterlagen sowie die Bekanntmachung können gemäß § 3 Abs.2 BauGB während des genannten Zeitraums auch im Internet auf der Homepage der Stadt Öhringen unter www.oehringen.de/leben-wohnen/oeffentlichkeitsbeteiligung-bauleitplanung abgerufen werden.
Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich (https://www.uvp-verbund.de). Über den dort hinterlegten Link gelangt man zur entsprechenden Seite auf der Homepage der Stadt Öhringen.
Sofern in den ausliegenden Unterlagen auf weitere Bestimmungen – Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, DIN-Vorschriften, technische Regelwerke o. Ä. Bezug genommen wird, werden diese zu jedermanns Einsicht bei der oben genannten Stelle zu den allgemeinen Öffnungszeiten bereitgehalten.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen gegenüber der Gemeinde vorgebracht werden. Diese können schriftlich an
Große Kreisstadt Öhringen, Stadtbauamt, Marktplatz 15, 74613 Öhringen
oder elektronisch per E-Mail an
bauleitplanung@oehringen.de
abgegeben werden.
Zudem können Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Stadtbauamt, Zimmer Nr. 100 (Frau Fuhrmann, Frau Mayer) und Zimmer Nr. 210 (Frau Massa) während den üblichen Öffnungszeiten abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegeben Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben.
Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch: 8:30 bis 12:15 Uhr
Donnerstag: 8:30 bis 12:15 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 bis 12:15 Uhr
Große Kreisstadt Öhringen
04.04.2025
Thilo Michler
Oberbürgermeister