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Öffentliche Bekanntmachung über den Beschluss des Lärmaktionsplans

4. Stufe der Stadt Bad Dürrheim Die Lärmaktionsplanung der Städte und Gemeinden hat sich als wichtige Säule beim Schutz vor Verkehrslärm in Baden-Württemberg...

4. Stufe der Stadt Bad Dürrheim

Die Lärmaktionsplanung der Städte und Gemeinden hat sich als wichtige Säule beim Schutz vor Verkehrslärm in Baden-Württemberg etabliert. Dem Verkehrsministerium war und ist es ein Anliegen, dass bestehende Handlungsspielräume im Sinne der Lärmbetroffenen weiter ausgeschöpft werden. Deshalb wurde der „Kooperationserlass-Lärmaktionsplanung“, datiert am 08. Februar 2023, neu verfasst, um die Rahmenbedingungen für den Schutz vor Umgebungslärm in Baden-Württemberg weiter zu verbessern.

Nach § 47 Bundesimmissionsschutzgesetz wurden im Dezember 2023 von der Landesanstalt für Umwelt alle Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Mio. Kfz/Jahr bzw. 8.200 Kfz/24h analysiert und damit die 4. Runde der Lärmaktionsplanung eingeläutet.

Auf Gemarkungsgebiet Bad Dürrheims wurden aufgrund der Verkehrsbelastung von über 8.200 Kfz/24h die Bundesautobahnen 81 und 864 sowie die Bundesstraßen 27, 33 und 523 erfasst. Die Stadt Bad Dürrheim ist daher zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans verpflichtet.

Sie hat hierzu im Jahr 2016 einen qualifizierten Lärmaktionsplan mit Berücksichtigung der freiwilligen Streckenabschnitte K 5705 und Salinenstraße erstellt. 2022 wurde dieser Lärmaktionsplan im vereinfachten Verfahren fortgeschrieben. In einer ergänzenden Untersuchung wurden die Lärmbelastungen in den Wohngebieten östlich der B 27 ermittelt und die Chancen auf bauliche und/oder verkehrsrechtliche Maßnahmen evaluiert.

In der aktuellen Stufe 4 der kommunalen Lärmaktionsplanung muss für die sogenannten Pflichtstrecken auf Gemarkung Bad Dürrheim der Lärmaktionsplan fortgeschrieben werden. Im Rahmen der Überprüfung des kommunalen Lärmaktionsplans findet keine Lärmneuberechnung statt. Vielmehr werden die Ergebnisse der LUBW-Lärmkartierung Stufe 4 nach RLS-19 übernommen und gewertet. Aufgrund der geringen Betroffenheiten entlang der Kartierungsstrecken ist eine Umsetzung lärmmindernder Maßnahmen seitens des Straßenbaulastträgers nicht realistisch. Der Lärmaktionsplan kann daher mit der Bewertung der Lärmsituation, ohne die Festsetzung weiterführender Lärmminderungsmaßnahmen abgeschlossen werden.

Mit der Kenntnisnahme der bisherigen Untersuchungsergebnisse wurde in der Gemeinderatssitzung am 28. November 2024 die Offenlage beschlossen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit erfolgte im Zeitraum vom 12. Dezember 2024 bis einschließlich 28. Januar 2025. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gingen 15 Stellungnahmen seitens der Behörden / Träger öffentlicher Belange ein – alle ohne weitere Einwendungen gegen den Lärmaktionsplan. Seitens der Bürgerschaft sind im Rahmen des Beteiligungsverfahrens keine Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung eingegangen.

Der Lärmaktionsplan der Stadt Bad Dürrheim (Stufe 4) wurde im Gemeinderat final am 09. Oktober 2025 beschlossen. Somit ist das Verfahren zur Fortschreibung des kommunalen Lärmaktionsplans formal abgeschlossen.

Der Lärmaktionsplan 4. Stufe kann auf der Homepage der Stadt Bad Dürrheim unter www.bad-duerrheim.info/1438 eingesehen werden und steht dort zum Download bereit. Darüber hinaus kann der Lärmaktionsplan 4. Stufe im Rathaus der Stadt Bad Dürrheim, Stadtbauamt, 1. OG, Luisenstr. 9, 78073 Bad Dürrheim während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Bad Dürrheim, 30.10.2025

gez. Jonathan Berggötz

Bürgermeister

Erscheinung
Bad Dürrheimer Nachrichten – Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Bad Dürrheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 44/2025
von Stadt Bad Dürrheim
29.10.2025
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