Bürgermeisteramt Oedheim
74229 Oedheim
Aus den Rathäusern

Öffentliche Bekanntmachung zum Bebauungsplan „Weitblick“ mit Teiländerung des Bebauungsplans „Linkenbrunnen II“

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher...

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Billigung des neuen Planentwurfs und Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Oedheim hat am 14.10.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Weitblick“ mit Teiländerung des Bebauungsplans „Linkenbrunnen II“ gefasst.

Das Gebiet ist in der 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Friedrichshall, Oedheim und Offenau (vVG) mit der Festsetzung als Mischgebiet enthalten. Dadurch ist das Gebiet „Weitblick“ in dem Flächennutzungsplan enthalten und somit aus diesem entwickelt. Aufgrund der Änderung der Gebietsfestsetzung ist eine Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erforderlich.

1. Das Plangebiet wird begrenzt

im Westen durch die Neuenstadter Straße mit dem Flurstück 10737,

im Norden durch die Straße Am Linkenbrunnen mit dem Flurstück 15285 und dem Feldweg mit dem Flurstück 10709,

im Osten durch das Flurstück 10727,

im Süden durch die Feldwege mit den Flurstücken 10754 und 10735.

Maßgebend für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Weitblick“ mit Teiländerung des Bebauungsplans „Linkenbrunnen II“ ist der Lageplan vom 14.10.2024/7.4.2025. Der Planbereich ist im nachfolgend verkleinert wiedergegebenen Kartenausschnitt dargestellt.

2. Anlass und Ziel der Planung

In Oedheim soll durch eine Bauherrengemeinschaft das Gebiet „Weitblick“ direkt an der Neuenstadter Straße entwickelt werden. In dem Gebiet soll die ärztliche Versorgung durch den Neubau eines Ärztehauses und auch die Grundversorgung im Lebensmittelbereich in der Gemeinde langfristig sichergestellt werden. Daneben sollen eine Apotheke, ein Boarding-House und weitere Nutzungen in diesem Gebiet angesiedelt werden.

3. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Oedheim billigte am 14.10.2024 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplanentwurf „Weitblick“ mit Teiländerung des Bebauungsplans „Linkenbrunnen II“ mitsamt den örtlichen Bauvorschriften sowie der Begründung, des Fachbeitrags Artenschutz, dem Grünordnerischen Beitrag mit Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung und des Nahversorgungskonzepts mit Auswirkungsanalyse der Gemeinde Oedheim vom 14.10.2024 und gab diesen für die frühzeitige Offenlegung und die frühzeitige Behördenbeteiligung frei. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 17.10. bis 22.11.2024 digital und im Rathaus der Gemeinde Oedheim. Während der Zeit der frühzeitigen Beteiligung ist keine Anregung von Bürgern eingegangen. Die Benachrichtigung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange über die frühzeitige Beteiligung erfolgte mit Schreiben vom 16.10.2024. Die Beteiligungsfrist erfolgte in der Zeit vom 17.10. bis zum 6.12.2024.

4. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Dem Gemeinderat wurden in seiner Sitzung vom 7.4.2025 die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen vorgelegt. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander wurden die Stellungnahmen vom Gemeinderat berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt. Die berücksichtigten Stellungnahmen wurden in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet.

5. Billigungsbeschluss des Bebauungsplanentwurfs „Weitblick“ mit Teiländerung des Bebauungsplans „Linkenbrunnen II“ und Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Oedheim hat am 7.4.2025 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplanentwurf „Weitblick“ mit Teiländerung des Bebauungsplans „Linkenbrunnen II“ mitsamt den örtlichen Bauvorschriften sowie der Begründung, des Fachbeitrags Artenschutz, dem Umweltbericht, dem Grünordnerischen Beitrag mit Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung und des Nahversorgungskonzepts mit Auswirkungsanalyse der Gemeinde Oedheim in der Fassung vom 14.10.2024/7.4.2025 gebilligt.

Außerdem wurde die Verwaltung damit beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

6. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Entwurf des Bebauungsplans „Weitblick“ mit Teiländerung des Bebauungsplans „Linkenbrunnen II“ mitsamt den örtlichen Bauvorschriften, sowie der Begründung, des Fachbeitrags Artenschutz, dem Umweltbericht, dem Grünordnerischen Beitrag mit Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung und des Nahversorgungskonzepts mit Auswirkungsanalyse der Gemeinde Oedheim in der Fassung vom 14.10.2024/7.4.2025 wird vom 10.4. bis einschließlich 16.5.2025 auf der Internetseite der Gemeinde Oedheim unter folgendem Link

www.oedheim.de/rathaus-service/planen-bauen/aktuelle-bauleitplanverfahren

bereitgestellt. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im oben genannten Zeitraum im Foyer des Rathauses, Ratsstraße 1, 74229 Oedheim, während der üblichen Öffnungszeiten ausgelegt.

Die verfügbaren umweltbezogenen Informationen sind in der Anlage 1 aufgeführt.

Hinweise

  • Stellungnahmen sollen in elektronischer Weise übermittelt werden, bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.
  • Zur Bearbeitung der abgegebenen Stellungnahmen werden neben den vorgebrachten Hinweisen und Informationen auch die angegebenen personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Landesdatenschutzgesetzes gespeichert. Ihre Betroffenenrechte entnehmen Sie der Datenschutzerklärung auf der Homepage der Gemeinde Oedheim unter

www.oedheim.de/gemeinde-oedheim/impressum-service/datenschutz/datenschutz.

  • Vorgebrachte Stellungnahmen werden den Gemeinderäten der Gemeinden in anonymisierter Form zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
  • Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
  • Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
  • Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle, der einen Bebauungsplan zum Gegenstand hat, ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Billigung des Planentwurfs des Bebauungsplans „Weitblick“ mit Teiländerung des Bebauungsplans „Linkenbrunnen II“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und der Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Oedheim, 9.4.2025

gez. Schmitt, Bürgermeister

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Anlage 1

Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen

Zum BP Weitblick sind umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen zu folgenden Schutzgütern verfügbar:

Art der Informationen / Urheber

Inhalt

Schutzgut

Umweltbericht

  • Darstellungen des Plans mit Angaben über Standorte, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden der geplanten Vorhaben
  • Auswirkungen der geplanten Vorhaben auf das Klima und der Anfälligkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels
  • Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
  • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung
  • Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung und zum Ausgleich festgestellter erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen
  • Nutzung erneuerbarer Energien sowie der sparsame und effiziente Umgang mit Energie
  • In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten
  • Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung
  • Checkliste Tier- und Pflanzenarten FFH-Richtlinie Anhang IV

Schutzgut Boden, Schutzgut Wasser, Schutzgut Luft und Klima,

Schutzgut Tiere und Pflanzen, Wirkungsgefüge zwischen biotischen und abiotischen Faktoren,

Schutzgut Landschaft, biologische Vielfalt,

Schutzgut Mensch, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt, Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter,

Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern

Stellungnahme Landratsamt Heilbronn

- Hinweise und Anregungen zum Natur- und Artenschutz, insbesondere Streuobst, Magerwiesen und geschützten Feldhecken, zum besonderen Artenschutz (Vögel, Reptilien, Fledermäuse), zur Eingriffsregelung und zum Ausgleich und zur insektenschonenden Beleuchtung. Hinweise und Anregungen zur Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen und zur Flurbilanz, zu Beeinträchtigungen angrenzender Landwirtschaft, zum Bodenschutz, zum Grundwasser, zum Starkregen, zum Abwasser, zum Immissionsschutz

Schutzgut Boden, Schutzgut Wasser, Schutzgut Luft und Klima,

Schutzgut Tiere und Pflanzen, Schutzgut Landschaft,

Schutzgut Mensch, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt

Regionalverband Heilbronn-Franken

- Hinweis und Anregungen zum Bedarf und zur Nahversorgung

Schutzgut Mensch, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt

Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 21 – Raumordnung, Baurecht, Denkmalschutz

- Hinweise und Anregungen zur Nahversorgung, Hinweise zum Starkregenschutz

Schutzgut Wasser, Schutzgut Mensch, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt

Regierungspräsidium Stuttgart, Landesamt für Denkmalpflege

- Hinweise und Anregungen zur Bau- und Kulturdenkmalpflege sowie zur archäologischen Denkmalpflege

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Regierungspräsidium Stuttgart, Abt. 4 – Mobilität, Verkehr, Straßen

- Hinweise zum Biotopverbund, zu geschützten Biotopen und zum besonderen Artenschutz

Schutzgut Tiere und Pflanzen,

Schutzgut Mensch, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt

Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 9, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau

- Hinweise zur Geotechnik, zum Bodenschutz, zu mineralischen Rohstoffen, zum Grundwasser und zum Bergbau

Schutzgut Boden, Schutzgut Wasser,

Schutzgut Mensch, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt


Anhang
Dokument (1/2)
Dokument (2/2)
Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Oedheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 15/2025

Orte

Oedheim

Kategorien

Aus den Rathäusern
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