Die Stadt Donaueschingen ist gemäß § 47e Abs. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) i. V. m. § 6 Abs. 6 der Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung (BImSchZuVO) für Baden-Württemberg zuständig für die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes in ihrem Gebiet. Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) hat die Lärmkartierung für die Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 8.200 Kfz/Tag durchgeführt. Auf Gemarkung Donaueschingen wurden die A 846, die B 31, die B 27 und die L 171 kartiert. Zusätzlich erachtet die Stadt eine freiwillige Untersuchung der L 180 Wolterdingen und der L 178 Villinger Straße für sinnvoll.
Der Gemeinderat hat dem erarbeiteten Entwurf des Lärmaktionsplans am 5. November 2024 zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die nach § 47 d Abs. 3 BImSchG erforderliche förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Zeitraum vom 9. Dezember 2024 bis einschließlich 10. Januar 2025.
Der Gemeinderat der Stadt Donaueschingen hat am 29. April 2025 über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit beraten.
Der Lärmaktionsplan wurde mit den folgenden Lärmminderungsmaßnahmen beschlossen:
Der beschlossene Lärmaktionsplan kann ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Stadtverwaltung – Rathaus I, Rathausplatz 1, 78166 Donaueschingen, Zimmer 304 – während der allgemeinen Sprechzeiten eingesehen werden. Ergänzend sind diese Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Donaueschingen unter www.donaueschingen.de/bekanntmachungen abrufbar.
Donaueschingen, 16. Mai 2025
gez. Erik Pauly
Oberbürgermeister