Stadtverwaltung Donaueschingen
78166 Donaueschingen
Aus den Rathäusern

Öffentliche Bekanntmachung zur Beschlussfassung des Lärmaktionsplans gem. § 47d Abs. 2 und 7 BImSchG.

Die Stadt Donaueschingen ist gemäß § 47e Abs. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) i. V. m. § 6 Abs. 6 der Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung...

Die Stadt Donaueschingen ist gemäß § 47e Abs. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) i. V. m. § 6 Abs. 6 der Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung (BImSchZuVO) für Baden-Württemberg zuständig für die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes in ihrem Gebiet. Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) hat die Lärmkartierung für die Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 8.200 Kfz/Tag durchgeführt. Auf Gemarkung Donaueschingen wurden die A 846, die B 31, die B 27 und die L 171 kartiert. Zusätzlich erachtet die Stadt eine freiwillige Untersuchung der L 180 Wolterdingen und der L 178 Villinger Straße für sinnvoll.

Der Gemeinderat hat dem erarbeiteten Entwurf des Lärmaktionsplans am 5. November 2024 zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die nach § 47 d Abs. 3 BImSchG erforderliche förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Zeitraum vom 9. Dezember 2024 bis einschließlich 10. Januar 2025.

Der Gemeinderat der Stadt Donaueschingen hat am 29. April 2025 über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit beraten.

Der Lärmaktionsplan wurde mit den folgenden Lärmminderungsmaßnahmen beschlossen:

  • 30 km/h ganztags aus Lärmschutzgründen:
    - entlang der L 178 Villinger Straße (inkl. Lückenschluss von Einmündung Villinger Straße bis zur nördlichen Ortstafel)
    - entlang der L 180 Wolterdingen (inkl. Lückenschluss von Gebäude Donaueschinger Straße 23 bis zur östlichen Ortstafel)

  • Anregung zur Umsetzung von flankierenden Maßnahmen zur Anzeige und Kontrolle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

  • Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelags als vordringlicher Bedarf in allen Bereichen, in denen die Auslösewerte der Lärmaktionsplanung (65/55 dB(A) tags/nachts) erreicht/überschritten werden

Der beschlossene Lärmaktionsplan kann ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Stadtverwaltung – Rathaus I, Rathausplatz 1, 78166 Donaueschingen, Zimmer 304 – während der allgemeinen Sprechzeiten eingesehen werden. Ergänzend sind diese Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Donaueschingen unter www.donaueschingen.de/bekanntmachungen abrufbar.

Donaueschingen, 16. Mai 2025

gez. Erik Pauly

Oberbürgermeister

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Stadt Donaueschingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 20/2025

Orte

Donaueschingen

Kategorien

Aus den Rathäusern
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto