zur Sitzung des Gemeinderates
am Dienstag, 08.04.2025 um 19:30 Uhr
im Rathaus, Großer Sitzungssaal
T a g e s o r d n u n g
1. | Bericht aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung |
2. | Fragen/Anmerkungen/Kritik der Zuhörer |
3. | Aktuelle Informationen zum Glasfaserausbau in Deckenpfronn durch einen Vertreter der „Deutsche Glasfaser“ |
4. | Feststellung der Jahresrechnung 2021 des Eigenbetriebs Wasserversorgung |
5. | Beschlussfassung über die Aufnahme eines Kredits im Haushaltsjahr 2025 |
6. | Bebauungsplan Schuppengebiet, Entwurfsfeststellung „2. Erweiterung Schuppengebiet, Gewann Grund“ |
7. | Errichtung einer Terrassenüberdachung, Wildberger Weg 26 |
8. | Verschiedenes, Bekanntgaben |
Nach der öffentlichen Gemeinderatssitzung schließt eine nichtöffentliche Sitzung an. Die Bevölkerung ist zur öffentlichen Gemeinderatssitzung herzlich eingeladen.
Das Ratsinformationssystem der Gemeinde Deckenpfronn ist online
Alle Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, Sitzungstermine, Tagesordnungen, Beratungsunterlagen sowie Beschlüsse zu den Gemeinderatssitzungen online einzusehen und herunterzuladen.
Das Ratsinformationssystem kann über die Gemeindehomepage oder folgende Internetseite abgerufen werden: deckenpfronn.ris-portal.de. Für den Bürgerzugang ist keine Anmeldung erforderlich.
Erklärung zu den Tagesordnungspunkten:
Zu TOP 3
Ein Vertreter von „Deutsche Glasfaser“ wird anwesend sein und die derzeitige Planung erklären. Zudem
steht er für Fragen aus dem Gremium zur Verfügung.
Zu TOP 4
Die Feststellung der Jahresrechnung der Wasserversorgung für das Jahr 2021 steht auf der Tagesordnung. Sie wird nun nach und nach im Anschluss an die jeweilige Jahresrechnung fertiggestellt und festgestellt.
Zu TOP 5
Aufgrund der bereits abgeflossenen Zahlungen für die Kaufverträge für das „Gewerbegebiet Eizental“ muss ein Kredit für das aktuelle Haushaltsjahr aufgenommen werden. Über diesen hat der Gemeinderat zu entscheiden.
Zu TOP 6
Das Schuppengebiet soll um einen Platz erweitert werden. Die Entwurfsfeststellung des dazugehörigen Bebauungsplanes muss beschlossen werden.
Zu TOP 7
Über die Zulässigkeit einer Terrassenüberdachung im Gebiet „Obere Wiesen, 1. Änderung“ wird formal entschieden.