Am 15. Mai 2025 werden folgende Steuern zur Zahlung fällig:
Vorauszahlungsrate für das II. Quartal 2025.
(Die Höhe ergibt sich aus dem letzten Gewerbesteuerbescheid).
Teilbetrag für das II. Quartal 2025.
(Die Höhe ergibt sich aus dem letzten Grundsteuerbescheid bzw. Grundsteuer-Änderungsbescheid).
Zahlungen für diese Steuern sind unter Angabe von dem betreffenden Buchungszeichen an die Gemeindekasse Affalterbach durch Überweisung auf eines der nachstehenden Konten zu leisten:
Kreissparkasse Ludwigsburg
BIC: SOLADES1LBG
IBAN: DE73 6045 0050 0003 6412 77
VR-Bank Ludwigsburg eG
BIC: GENODES1VBB
IBAN: DE45 6049 1430 0010 3750 07
Zur Vermeidung von möglichen Zusatzkosten wie Mahngebühren und Säumniszuschlägen empfehlen wir allen Zahlungspflichtigen die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats.
Bei Zahlungspflichtigen, die sich bereits am SEPA-Basislastschriftverfahren beteiligen, veranlasst die Gemeindekasse die Abbuchung der fälligen Steuern vom angegebenen Bankkonto.
Auskünfte zu Zahlungen erteilt die Gemeindekasse (Frau Binder, Telefon 8353-32).