Gemeindeverwaltung Affalterbach
71563 Affalterbach
Aus den Rathäusern

Öffentliche Zahlungsaufforderung der Gemeinde Affalterbach

Am 15. Mai 2025 werden folgende Steuern zur Zahlung fällig: Gewerbesteuer Vorauszahlungsrate für das II. Quartal 2025. (Die Höhe ergibt...

Am 15. Mai 2025 werden folgende Steuern zur Zahlung fällig:

  • Gewerbesteuer

Vorauszahlungsrate für das II. Quartal 2025.

(Die Höhe ergibt sich aus dem letzten Gewerbesteuerbescheid).

  • Grundsteuer

Teilbetrag für das II. Quartal 2025.

(Die Höhe ergibt sich aus dem letzten Grundsteuerbescheid bzw. Grundsteuer-Änderungsbescheid).

Zahlungen für diese Steuern sind unter Angabe von dem betreffenden Buchungszeichen an die Gemeindekasse Affalterbach durch Überweisung auf eines der nachstehenden Konten zu leisten:

Kreissparkasse Ludwigsburg

BIC: SOLADES1LBG

IBAN: DE73 6045 0050 0003 6412 77

VR-Bank Ludwigsburg eG

BIC: GENODES1VBB

IBAN: DE45 6049 1430 0010 3750 07

Zur Vermeidung von möglichen Zusatzkosten wie Mahngebühren und Säumniszuschlägen empfehlen wir allen Zahlungspflichtigen die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats.

Bei Zahlungspflichtigen, die sich bereits am SEPA-Basislastschriftverfahren beteiligen, veranlasst die Gemeindekasse die Abbuchung der fälligen Steuern vom angegebenen Bankkonto.

Auskünfte zu Zahlungen erteilt die Gemeindekasse (Frau Binder, Telefon 8353-32).

Erscheinung
Amtsblatt Affalterbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 19/2025

Orte

Affalterbach

Kategorien

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