Stadtverwaltung Gaggenau
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76571 Gaggenau
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Öffentliche Zustellung

Öffentliche Zustellung Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung gem. § 11 Abs. 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz Baden-Württemberg...

Öffentliche Zustellung

Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung

gem. § 11 Abs. 2 Landesverwaltungszustellungsgesetz Baden-Württemberg (LVwZG BW)

Der derzeitige Aufenthalt des Zustelladressaten ist nicht zu ermitteln, eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten bzw. eine Zustellung nach § 10 LVwZG BW ist nicht möglich. Das nachstehend beschriebene Dokument wird daher hiermit öffentlich zugestellt.

1.

Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:

Herrn

Christos Gkoutzouvelidis

Baden-Badener Str. 2

76571 Gaggenau

2.

Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:

17.03.2025, Az. II/220/966.9 5.0101.000192.6

Gewerbesteuerbescheid Veranlagungszeitraum 2020 und 2021

3.

Behörde, für die zugestellt wird:

Stadt Gaggenau

Finanzen

Abgaben und Beteiligungen

Hauptstr. 71

76571 Gaggenau

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass durch die öffentliche Zustellung die Rechtsbehelfsfrist in Gang gesetzt wird, nach deren Ablauf Bestandskraft eintritt. Hierdurch können dem Adressaten Rechtsverluste drohen.

Das bezeichnete Dokument kann vom Empfangsberechtigten gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises/Passes oder einer rechtsgültigen Bevollmächtigung bei der Stadt Gaggenau im Rathaus, Hauptstr. 71, Abteilung Abgaben und Beteiligungen, Zimmer 305 während den Sprechzeiten (Montag, Mittwoch 9 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr, Dienstag, Freitag 9 - 12 Uhr und Donnerstag 14 - 18 Uhr) eingesehen und abgeholt werden.

gez.

Nicole Kraft

Abteilungsleiterin

Erscheinung
Gaggenauer Woche mit städtischen Amtsblatt
Ausgabe 13/2025

Orte

Gaggenau

Kategorien

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