Der derzeitige Aufenthalt des Zustelladressaten ist nicht zu ermitteln, eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten bzw. eine Zustellung nach § 10 LVwZG BW ist nicht möglich. Das nachstehend beschriebene Dokument wird daher hiermit öffentlich zugestellt.
1. | Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten: Herrn Christos Gkoutzouvelidis Baden-Badener Str. 2 76571 Gaggenau |
2. | Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments: 17.03.2025, Az. II/220/966.9 5.0101.000192.6 Gewerbesteuerbescheid Veranlagungszeitraum 2020 und 2021 |
3. | Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Gaggenau Finanzen Abgaben und Beteiligungen Hauptstr. 71 76571 Gaggenau |
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass durch die öffentliche Zustellung die Rechtsbehelfsfrist in Gang gesetzt wird, nach deren Ablauf Bestandskraft eintritt. Hierdurch können dem Adressaten Rechtsverluste drohen.
Das bezeichnete Dokument kann vom Empfangsberechtigten gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises/Passes oder einer rechtsgültigen Bevollmächtigung bei der Stadt Gaggenau im Rathaus, Hauptstr. 71, Abteilung Abgaben und Beteiligungen, Zimmer 305 während den Sprechzeiten (Montag, Mittwoch 9 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr, Dienstag, Freitag 9 - 12 Uhr und Donnerstag 14 - 18 Uhr) eingesehen und abgeholt werden.
gez.
Nicole Kraft
Abteilungsleiterin