Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung gemäß § 11 Verwaltungszustellungsgesetz für Baden-Württemberg
Das folgende genannte Dokument der Großen Kreisstadt Waghäusel wird hiermit gem. §§ 1 Abs. 1 und 11 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Baden-Württemberg (Landesverwaltungszustellungsgesetz – LVwZG) vom 30. Juli 2009 in Verbindung mit § 1 Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung (DVO GemO) vom 11. Dezember 2000 in Verbindung mit § 1 der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung in der Stadt Waghäusel vom 28. Juni 1999 – in der jeweils gültigen Fassung – durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.
Eine Zustellung konnte nicht erfolgen, da der Empfänger unbekannt ins Ausland verzogen ist. Ermittlungen über den Aufenthaltsort sind ergebnislos geblieben.
Name | Adresse | Bescheid-Datum | Buchungszeichen |
Filippo Antonio Ferrante, *18.01.1969 | Zuletzt wohnhaft: Unterer Hagweg 29, 68753 Waghäusel | 27.03.2025 | 5.0101.001603.6 |
Das genannte Dokument liegt zur Aushändigung beim Steueramt der Großen Kreisstadt Waghäusel, Gymnasiumstr. 1, 68753 Waghäusel, Zimmer 1206, montags – freitags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, sowie mittwochs von 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr aus.
Das Dokument gilt gem. § 11 Abs. 2 Satz 6 LVwZG als zugestellt, wenn seit der Veröffentlichung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Waghäusel, den 07.04.2025
gez.
Andreas Emmerich
Bürgermeister
Auskunft erteilt:
Steueramt Waghäusel
Tel. 07254/207-1246