Gemeinde Kirchentellinsfurt
72138 Kirchentellinsfurt
Aus den Rathäusern

Öffentliche Zustellung

gemäß § 11 Verwaltungszustellungsgesetz für Baden-Württemberg (Landesverwaltungszustellungsgesetz – LVwZG) Für Herrn Sayd-Nourou Kholy Issa, zuletzt...

gemäß § 11 Verwaltungszustellungsgesetz für Baden-Württemberg (Landesverwaltungszustellungsgesetz – LVwZG)

Für Herrn Sayd-Nourou Kholy Issa, zuletzt wohnhaft in Dorfstr. 38, 72138 Kirchentellinsfurt, derzeitiger Aufenthalt unbekannt, liegt folgendes Schriftstück zur Abholung bereit:

Ankündigung der Zwangsvollstreckung vom 25.04.2025
Buchungszeichen: 5.1001.000116.0

Das Schriftstück kann vom Betroffenen zu den üblichen Geschäftszeiten im Fachbereich Finanzen der Gemeinde Kirchentellinsfurt, Rathausplatz 1, 72138 Kirchentellinsfurt, Zimmer 013 eingesehen werden.

Das Schriftstück wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung für die Gemeinde Kirchentellinsfurt zugestellt, mit der Folge, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Das Schriftstück gilt nach §§ 1 und 11 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Baden-Württemberg in der geltenden Fassung als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind.

Kirchentellinsfurt, den 30.04.2025

Gez. Bernd Haug, Bürgermeister

Erscheinung
Gemeindebote – Amtsblatt der Gemeinde Kirchentellinsfurt
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Ausgabe 18/2025

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Kirchentellinsfurt

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