Die Mahnungen vom 20.9.2023 konnte dem Adressaten nicht unmittelbar zugestellt werden (§ 122 Abs. 2 Abgabenordnung). Die Bekanntgabe der Mahnung erfolgt deshalb durch öffentliche Bekanntmachung (§122 Abs. 4 AO, § 1 Satzung über der Form der öffentlichen Bekanntmachung der Stadt Bad Friedrichshall vom 23.5.1978).
Die Mahnung gilt, 2 Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung, als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 4 Satz 3 AO).
Mahnung wegen öffentlich-rechtlicher Forderung der Stadt an:
Firma Daniel Desnizza
Via della vigna nuova 28
53100 Toskana/Siena
– Italien –
Das vorgenannte Schreiben kann im Rathaus, Zimmer 35, eingesehen werden.
Stadt Bad Friedrichshall
Fachbereich V, Sachgebiet 51
Mahnabteilung Anja Opretzka, Tel. 832-231