Stadtverwaltung Bad Friedrichshall
74177 Bad Friedrichshall
Aus den Rathäusern

Öffentliche Zustellung einer Mahnung

Die Mahnungen vom 20.9.2023 konnte dem Adressaten nicht unmittelbar zugestellt werden (§ 122 Abs. 2 Abgabenordnung). Die Bekanntgabe der Mahnung erfolgt...

Die Mahnungen vom 20.9.2023 konnte dem Adressaten nicht unmittelbar zugestellt werden (§ 122 Abs. 2 Abgabenordnung). Die Bekanntgabe der Mahnung erfolgt deshalb durch öffentliche Bekanntmachung (§122 Abs. 4 AO, § 1 Satzung über der Form der öffentlichen Bekanntmachung der Stadt Bad Friedrichshall vom 23.5.1978).

Die Mahnung gilt, 2 Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung, als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 4 Satz 3 AO).

Mahnung wegen öffentlich-rechtlicher Forderung der Stadt an:

Firma Daniel Desnizza

Via della vigna nuova 28

53100 Toskana/Siena

– Italien –

Das vorgenannte Schreiben kann im Rathaus, Zimmer 35, eingesehen werden.

Stadt Bad Friedrichshall

Fachbereich V, Sachgebiet 51

Mahnabteilung Anja Opretzka, Tel. 832-231

Erscheinung
Friedrichshaller Rundblick
NUSSBAUM+
Ausgabe 12/2024

Orte

Bad Friedrichshall

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Stadtverwaltung Bad Friedrichshall
21.03.2024
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