Im Landkreis Calw werden jährlich etwa 4.000 Garten- und Reisig-Feuer direkt bei der Rettungsleitstelle angemeldet, obwohl dafür die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden zuständig sind. Dies führt an manchen Tagen dazu, dass die Notrufleitungen der Integrierten Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst in Calw blockiert sind und nicht mehr für die Entgegennahme von Notrufen zur Verfügung stehen.
Weil im Notfall jede Minute zählt, weist das Landratsamt darauf hin, dass offene Feuer im Freien - ausgenommen kleine Grillfeuer in zugelassenen Grills und Feuerstellen - grundsätzlich genehmigungspflichtig sind. Das Abbrennen von Garten- und Reisig-Feuer ist den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden anzuzeigen. Ist eine Genehmigung erteilt worden, informiert das örtliche Ordnungsamt die Leitstelle über Ort und Uhrzeit des Feuers, damit im Fall der vermeintlichen Meldung eines Brandes die Feuerwehr nicht zu einem kostenpflichtigen Fehleinsatz ausrücken muss.
Für das Abbrennen von offenen Feuern im Freien ist Folgendes zu beachten:
Von Wald und Gebäuden muss ein Abstand von mindestens 50 Metern eingehalten werden.
Das Feuer muss ständig bewacht sein. Am Ende ist die Glut zuverlässig mit Erde, Sand oder Wasser zu löschen.
Bei längerer Trockenheit kann das Entzünden von Feuer im Freien generell verboten sein. Hierzu sind die Mitteilungen in den Medien zu beachten.
Nach Einbruch der Dunkelheit müssen Feuer im Freien gelöscht sein.
Brennbare Flüssigkeiten wie Lacke, Lösungsmittel, Benzin oder Spiritus sind wegen der hohen Brand- und Explosionsgefahr, aber auch aus Umweltschutzgründen als Anzündhilfen verboten.
Kleinkinder sind vom Feuer fernzuhalten.
Das Verbrennen von behandeltem Holz, Bauabfällen, Kunststoff, alten Möbeln oder Hausmüll - auch in kleinen Mengen - ist verboten.
Das Beseitigen von Reisig und trockenen Ästen durch offene Feuer ist allerorts üblich und bleibt auch künftig ein wichtiger Bestandteil der Wald- und Gartenpflege. Damit die Notrufleitungen ihrem eigentlichen Zweck zur Verfügung stehen, bittet das Landratsamt, die Zuständigkeiten für das Anmelden der offenen Feuer zu beachten.
Offene Feuer können Sie bei der Stadt Haiterbach unter der Telefonnummer
07456-9388-21/24 oder 9388-0 anmelden.