Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der „Satzung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten an Sonn- und Feiertagen“ vom 27. März 2007 die Verkaufsstellen in der Stadt Dornstetten aus Anlass des Ostermontagsmarktes in der Zeit von
11.00 Uhr - 16.00 Uhr
geöffnet sein dürfen.
Es wird freundlich gebeten, die o.g. Öffnungszeiten einzuhalten.
Ihr Ordnungsamt