Online-Dienste – Service-BW
Aufgrund des Bundestagsbeschlusses zum „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen“ (kurz: OZG) sind der Bund, die Länder und die Kommunen in Deutschland dazu verpflichtet, nach und nach alle Verwaltungsleistungen digital zur Verfügung zu stellen. In Baden-Württemberg wurde hierzu die E-Government-Plattform Service-BW (www.service-bw.de) errichtet, um den Bürgerinnen und Bürgern ein einheitliches Portal für alle Leistungen zu bieten.
Folgende aufgeführte Leistungen können bereits online bei der Gemeinde Hambrücken über Service-BW beantragt werden:
Die Leistungen werden in Zukunft weiter ausgebaut. Natürlich wird die Gemeindeverwaltung weiterhin zu den allgemeinen Öffnungszeiten für Sie erreichbar sein.
1. Registrierung auf Service-BW siehe S. (Ergänzung vom Verlag)
2. Installation der Ausweis-App siehe S. (Ergänzung vom Verlag)
3. Die bereits zur Verfügung gestellten Anträge finden Sie auf der Homepage von der Gemeinde Hambrücken unter „Online-Dienste“.
Link:
www.hambruecken.de/startseite/buergerservice/online-dienste.html