Stadtverwaltung Weinsberg
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74189 Weinsberg
Aus den Rathäusern

Ordnungsrechtliche Verfügung zur Abwendung gesundheitlicher Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner

Zum Schutz der Gesundheit der Menschen vor den Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner wird von der Stadt Weinsberg nach §§ 1, 3 ff. Polizeigesetz...

Zum Schutz der Gesundheit der Menschen vor den Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner wird von der Stadt Weinsberg nach §§ 1, 3 ff. Polizeigesetz Baden-Württemberg verfügt:

1. In der Zeit vom 28.04.2025 bis voraussichtlich 23.05.2025 werden biochemische Maßnahmen durch Luftfahrzeuge zur Bekämpfung des Forstschädlings Eichenprozessionsspinner (Thaumetopoea processionea L.) durchgeführt.

Es wird das Biozid Foray ES eingesetzt. Die Bekämpfungsfläche befindet sich auf der Gemarkung Weinsberg, im Bereich Heerwald und unterhalb des Junger Berg.

2. Die sofortige Vollziehung dieser ordnungsrechtlichen Verfügung wird im öffentlichen Interesse gemäß § 80 (2) Nr. 4 VwGO angeordnet.

3. Diese ordnungsrechtliche Verfügung gilt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Weinsberg als bekannt gegeben und ist ab diesem Zeitpunkt wirksam. Die ordnungsrechtliche Verfügung und die Kartenübersichten der Bekämpfungsgebiete können im Rathaus der Stadt Weinsberg, Amt Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Marktplatz 11, eingesehen werden.

Die Stadt Weinsberg nimmt nach § 106 (1) Nr. 4, § 107 (4), § 111 (2) und § 113 (1) des Polizeigesetzes von Baden-Württemberg als Ortspolizeibehörde die Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr und ist damit für den Erlass dieser ordnungsrechtlichen Verfügung zuständig.

Durch den Prozessionsspinner kann es immer wieder zu allergischen Reaktionen kommen. Dabei reicht die Palette von Überempfindlichkeitsreaktionen des Immunsystems, lokalen Hautentzündungen, Augenentzündungen, wenn die Schleimhäute betroffen sind, bis zum anaphylaktischen Schock und Atemwegsbeschwerden.

Aufgrund der Großflächigkeit und der Spezifik der Befallsituation ist eine Bekämpfung erforderlich. Das zum Einsatz vorgesehene Mittel Foray ES ist ein Biozid ohne bekannte gravierende negative Auswirkungen auf die restliche Umwelt.

Obwohl allergische Reaktionen bei Menschen auf das Biozid Foray ES bisher noch nicht aufgetreten und durch Untersuchungen auch nicht belegt, jedoch nicht ausgeschlossen sind, sollte man sich am Tage der Bekämpfung nicht unmittelbar im Bereich des zu befliegenden Gebietes aufhalten. Nach gründlicher Abwägung aller Faktoren sind die gesundheitlichen Schäden durch den Eichenprozessionsspinner erheblich höher als die bisher nicht belegte mögliche allergische Reaktion durch das zum Einsatz kommende Mittel Foray ES.

Aus diesem Grund wird zur Abwehr gesundheitlicher Gefahren die Bekämpfung mit dem oben aufgeführten Biozid auf den vorgesehenen Flächen zugelassen.

Durch die Maßnahme werden erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abgewendet. In Ermangelung spezialgesetzlicher Regelungen im Pflanzenschutzrecht ist eine Verordnung nach dem allgemeinen Ordnungsrecht (Polizeirecht) zu erlassen.

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung erfolgt gemäß § 80 (2) Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung entfällt die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs und damit eine mögliche Verzögerung der Bekämpfungsmaßnahme. Die Maßnahme kann aufgrund der Spezifik des zum Einsatz vorgesehenen Mittels nur in einem bestimmten zeitlichen Rahmen der Schadinsektenentwicklung wirksam durchgeführt werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Weinsberg, Marktplatz 11, 74189 Weinsberg, einzulegen. Die Frist ist ebenfalls gewahrt, sofern der Widerspruch beim Landratsamt Heilbronn, Lerchenstraße 40, 74064 Heilbronn innerhalb der Widerspruchsfrist eingelegt wird.


Weinsberg, 15.04.2025

gez. Birgit Hannemann, Bürgermeisterin

Anhang
Schemelsberg/Waldkletterpark und Brühltal/Waldkindergarten
Erscheinung
Nachrichtenblatt für die Stadt Weinsberg
NUSSBAUM+
Ausgabe 17/2025

Orte

Weinsberg

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