Amtliche Bekanntmachung des Landkreises Tübingen
V e r f ü g u n g
I. Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenze Neustetten-Remmingsheim
Die straßenrechtliche Ortsdurchfahrtsgrenze der Kreisstraße 6920 in Neustetten-Remmingsheim wird im Zuge der Nachverdichtung der Baugrundstücke verlegt. Der Erschließungsbereich wird um 40 m erweitert. Die Neufestsetzung erfolgt bei Station 0.917 km, von Netzknoten 7519 033, nach Netzknoten 7519 019.
II.
Diese Verfügung kann zusammen mit den einschlägigen Unterlagen (insbesondere Pläne) vom Tag nach der Bekanntmachung im Gemeindeboten der Gemeinde Neustetten bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist nach Abschnitt III beim Landratsamt Tübingen, Wilhelm-Keil-Str. 50, 72072 Tübingen während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Tübingen, Wilhelm-Keil-Straße 50, 72072 Tübingen, Widerspruch erhoben werden.
Gabriel Wehle
Abteilungsleiter Verkehr und Straßen