Unseren beliebten Oster- und Künstlermarkt werden wir am Samstag, 12. April 2025 von 12:00 Uhr bis 18.00 Uhr durchführen.
Die Einnahmen aus dem Oster- und Künstlermarkt kann jeder Anbieter für sich behalten. Ein Standgeld wird nicht erhoben, dafür muss jeder Anbieter seinen Stand einschließlich evtl. Überdachung selbst mitbringen sowie seinen Standplatz nach Beendigung des Oster- und Künstlermarktes von Schmutz und Abfällen und sonstigen Gegenständen reinigen. Es wird erwartet, dass die Anbieter des Oster- und Künstlermarktes einen Teil ihres Erlöses zugunsten eines gemeinnützigen Zwecks spenden. Der Spendenzweck wird später mitgeteilt.
Zum Oster- und Künstlermarkt werden alle Anbieter zugelassen, die Selbstgefertigtes bzw. Selbstgebasteltes anbieten.
Alle Interessenten, die sich an diesem Markt beteiligen möchten, werden gebeten, sich bis spätestens Freitag, 21.03.2025 auf dem Rathaus (Telefon 07121/9585-23,
E-Mail: sandra.baumann@gemeinde-wannweil.de) anzumelden.
Bürgermeisteramt