Die Verwaltung hat festgestellt, dass vermehrt entlang des Pfarrwegs während der Livemusik-Veranstaltungen des Billardclubs in den Grünflächen geparkt wird.
Sowohl das Parken auf einem Grünstreifen als auch das Parken auf Grünflächen ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrad heranzufahren § 12 Abs. 4 Straßenverkehrsordnung (StVO). Ein Seitenstreifen ist befestigt, wenn er asphaltiert oder gepflastert ist. Da in der genannten Rechtsgrundlage das Parken auf einer Grünfläche nicht explizit erlaubt wird, ist es an diesen Stellen verboten, sofern keine entsprechende Beschilderung die Nutzung ausdrücklich erlaubt. Für das Parken auf Grünflächen gibt es einen eigenen Bußgeldtatbestand.
Auch aus Gründen des Naturschutzes darf auf Grünflächen nicht geparkt werden, da diese bei Regen das Wasser aufnehmen können und damit verhindern, dass die Abwasserkanäle zu stark belastet oder die Straßen von zu viel Wasser überflutet werden. Je häufiger eine Grünfläche jedoch von Fahrzeugen befahren oder zum Parken genutzt wird, desto stärker wird der Boden verdichtet, wodurch dieser nur noch schlecht das Wasser aufnehmen kann.
Weiterhin können große Schadensereignisse durch auslaufendes Öl ins Grundwasser sowie Flächenbrände durch erhitzte Motoren auf ausgetrockneten Wiesen entstehen, weshalb das Parken auf den Grünflächen zu unterbinden ist. Hier sieht sich dann auch der jeweilige Eigentümer des Grundstücks haftungsrechtlichen Fragen ausgesetzt.
Die Fahrbahnbreite des Pfarrwegs ist recht schmal. Wenn nun die Fahrzeuge am rechten Fahrbahnrand parken, ist die erforderliche Durchfahrbreite von 3,05 m nicht mehr gegeben. Man spricht somit von einer engen Straßenstelle, womit das Halteverbot nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO einhergeht.
Aus den dargelegten Gründen ist das Parken im Pfarrweg verboten.
Das Ordnungsamt wird dies im Alltag sowie bei den Livemusik-Veranstaltungen des Billardclubs verstärkt kontrollieren. Verstöße gegen das geltende Parkverbot im Pfarrweg werden mit einem Bußgeld geahndet.
Bitte halten Sie sich an die geltenden Regeln und unterlassen ab sofort das Parken im Pfarrweg.
Ihre Gemeindeverwaltung