Die Verwaltung weist erneut darauf hin, dass in Gebieten, die als verkehrsberuhigte Zonen ausgeschildert sind, also in erster Linie im Wohngebiet Spähäcker, im Bereich der Schloß- und der Bergstraße, aber auch in den Krautgärten, nur auf den extra hierfür ausgewiesenen Flächen geparkt werden darf.
Das Abstellen von Fahrzeugen außerhalb von gekennzeichneten Parkflächen ist in diesen verkehrsberuhigten Gebieten nicht gestattet. Lediglich zum Be- und Entladen bzw. zum Ein- und Aussteigen darf außerhalb gekennzeichneter Flächen gehalten werden. Ebenso möchten wir darauf hinweisen, dass in der Talstraße auf Grund der schmalen Fahrbahnbreite ein Parkverbot besteht.
Alle Halter von PKWs, die über private Stellplätze oder Garagen verfügen, werden gebeten, ihr Fahrzeug/ihre Fahrzeuge ausschließlich dort zu parken.
Auch und insbesondere aus brandschutzrechtlichen Gründen wird die Bevölkerung gebeten, diesem Aufruf Folge zu leisten.
Einsatzfahrzeuge der Rettungsdienste und der Feuerwehr sollten im Ernstfall nicht durch falsch parkende Kraftfahrzeuge beeinträchtigt werden.
Vielen Dank für Ihre Kooperation.