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Parkplatzsituation vor dem TVN-Sportheim

Das Sportheim-Restaurant Gauri erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Vor allem am Sonntagmittag ist der Andrang in unserer TVN-Gaststätte an der...
Die rechte Parkplatz-Seite sollte an Sonntagen von 10.00 bis 16.00 Uhr den Sportheim-Gästen  vorbehalten bleiben.
Die rechte Parkplatz-Seite sollte an Sonntagen von 10.00 bis 16.00 Uhr den Sportheim-Gästen vorbehalten bleiben.Foto: TVN

Das Sportheim-Restaurant Gauri erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Vor allem am Sonntagmittag ist der Andrang in unserer TVN-Gaststätte an der Sindlinger Straße enorm. Dies freut uns als Verein natürlich, aber die Parkplatzsituation vor allem an Sonntagen bei Fußballheimspielen unserer Kreisliga-A-Mannschaft führt regelmäßig zu Engpässen. So wird der Zugang unmittelbar vor der Gaststätte für viele Sportheimbesucher – gerade auch für ältere und zum Teil gehbehinderte Menschen – erschwert. Auf beiden Seiten wird an solchen Sonntagen der Parkplatz von Sportlern, Betreuern und Zuschauern voll belegt.

Nicht einmal die Freifläche direkt vor dem Umkleide-Anbau bleibt frei, sodass Fahrzeugen, aus denen man eigentlich nur Sportheimbesucher mit eingeschränkter Mobilität aussteigen lassen möchte, ein Wendemanöver zunehmend schwerfällt. Selbst das aufgestellte Halteverbotsschild wird da missachtet.

Auch im Zuge der Feierlichkeiten zum 100-jährigen Jubiläum ist im Juli bei den Nebringer Vereinsverantwortlichen die Erkenntnis gereift, dass im Sportplatz-Gewann „Rosengarten“ die eingeschränkten Parkmöglichkeiten und auch die Zufahrtssituation zum Sportheim generell im Zuge der Straßenbausanierung Nebringen-Sindlingen (geplant für 2026) eingehend geprüft und verbessert werden müssen.

Vorläufige Regelung an Sonntagen

Deshalb gilt ab sofort und bis zur Installation entsprechender Regelungen (evtl. Hinweisschilder oder Markierungsarbeiten) folgende Bitte – vor allem an Betreuer, Trainer und Spieler im Aktivenbereich des TV Nebringen: Die rechte Parkplatzseite entlang der Tennisanlage (Tennishüttle und Ballwand-Areal) bleibt an Sonn- und Feiertagen von 10.00 bis 16.00 Uhr grundsätzlich für Sportheimbesucher reserviert. Diese Regelung ist an Werktagen (abends) und an Samstagen ausgesetzt. Wir bitten unsere Mitglieder, diese Neuregelung entsprechend in ihren Reihen zu kommunizieren und Besucher von Spielen und Wettbewerben auf dem Sportplatz entsprechend darauf hinzuweisen. TVN-Sportler sollten von sich aus die alternativen Parkmöglichkeiten am Wanderparkplatz nutzen.

Als Ausweichparkfläche ist dieser Wanderparkplatz oberhalb des ersten Rasenspielfeldes geeignet. Es führt ein asphaltierter Weg von dem Waldparkplatz an den oberen Tennisplätzen entlang hin zu den Umkleidekabinen und eben auch zum Sportheim.

Gehbehinderte Sportheim-Besucher – so wie in diesem Fall – wissen sich manchmal nicht mehr zu helfen und parken entgegen dem ausgeschilderten Parkverbot (links) auch mal direkt auf der Freifläche vor dem Umkleidegebäude-Anbau (rechts im Bild).
Gehbehinderte Sportheim-Besucher – so wie in diesem Fall – wissen sich manchmal nicht mehr zu helfen und parken entgegen dem ausgeschilderten Parkverbot (links) auch mal direkt auf der Freifläche vor dem Umkleidegebäude-Anbau (rechts im Bild).Foto: TVN
Erscheinung
Gäufeldener Nachrichten
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Ausgabe 38/2024

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Sport
von TV Nebringen
19.09.2024
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