Patientinnen und Patienten haben immer das Recht, ihre Behandlungsunterlagen einzusehen – und Kopien zu verlangen. Dabei ist es ganz egal, ob es sich um Röntgenbilder, Patientenakten oder eine Kostenaufklärung handelt. Oft sind die Arztpraxen jedoch nicht sehr kooperativ. Deswegen stellt die Verbraucherzentrale drei Musterbriefe zur Verfügung, welche die Anfrage nach diesen Unterlagen erleichtern.
Generell gilt: Die Originalunterlagen bleiben immer beim bisherigen behandelnden Arzt beziehungsweise der Ärztin. Neben einer Einsicht in die Unterlagen direkt vor Ort kann der Patient auch immer Kopien in Papierform oder digitale Abschriften von den Unterlagen verlangen. Die Kosten für die Kopien, zum Beispiel für Papier und den Druck oder für eine CD sowie den Versand, muss jedoch der Patient übernehmen.
Die Musterbriefe der Verbraucherzentrale funktionieren interaktiv und sind hier zu finden: www.verbraucherzentrale.de/musterbriefe. Wer zum Beispiel eine Briefvorlage benötigt, um die Patientenakte anzufordern, gibt zunächst an, auf welchem Weg die Akte ausgehändigt werden soll. Außerdem ist das Datum für den Briefversand auszuwählen. Im Anschluss wird der Brief automatisch erstellt. Dieser steht dann zum Herunterladen als Word-Datei bereit. In der Word-Datei müssen alle persönlichen Daten und die Adresse der Praxis natürlich noch ergänzt werden. Alternativ ist es möglich, diese Angaben direkt auf der Seite der Verbraucherzentrale einzufügen und den Brief komplett fertigstellen zu lassen.
Info:Der Sozialverband VdK setzt sich mit über 3700 Mitgliedern im Altkreis Leonberg für soziale Gerechtigkeit ein. VdK-Mitglieder profitieren von der kompetenten Beratung im Sozialrecht. Als größter Sozialverband Deutschlands vertritt der VdK wirksam die sozialpolitischen Interessen aller Bürgerinnen und Bürger: unabhängig – solidarisch – stark. Mehr unter www.vdk.de/kv-leonberg.