Bitte überprüfen Sie rechtzeitig vor Reisebeginn oder sonstigen Terminen die Gültigkeitsdauer von Ihrem Personalausweis oder Reisepass. Die Dokumente können nicht verlängert werden, sondern Sie müssen diese NEU beantragen. Das persönliche Erscheinen ist erforderlich, da der Antrag unterschrieben und die Fingerabdrücke gespeichert werden müssen.
Die Bearbeitungszeit für Personalausweise dauert momentan ca. 2-3 Wochen, für Reisepässe jedoch ca. 4-6 Wochen.
Seit dem 01.01.2024 hat der Bundestag die Ausstellung von Kinderreisepässen abgeschafft, da diese nicht mehr der elektronischen Kartennorm entsprechen. Es gelten somit für die Kinder die gleichen Pass- und Ausweisvoraussetzungen nach dem Passgesetz.
Zur Beantragung ist allerdings eine Zustimmungserklärung der erziehungsberechtigten Eltern zwingend erforderlich. Den Antrag können wir Ihnen gerne vorab per E-Mail zuschicken. Bitte kontaktieren Sie uns gerne.
Die Unterschrift eines Kindes ist ab dem 10. Lebensjahr und die Fingerabdrücke ab dem 6. Lebensjahr für ein Ausweisdokument erforderlich. Vergessen Sie auch nicht, dass Kinder – egal welches Alters – beim Grenzübertritt gültige Dokumente benötigen und auch erkennbar sein müssen, unabhängig von der Gültigkeit des Ausweisdokumentes.
Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de).