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Pflegeheimkosten

Die Politik sucht nach Lösungen, die Kosten in der Pflege in den Griff zu bekommen. Dabei wird viel zu wenig über die Investitionskosten gesprochen,...

Die Politik sucht nach Lösungen, die Kosten in der Pflege in den Griff zu bekommen. Dabei wird viel zu wenig über die Investitionskosten gesprochen, die von den Ländern an die Bewohnerinnen und Bewohner weitergereicht werden, obwohl der Gesetzgeber etwas anderes im Sinn hatte.

Im Juli 2024 mussten gesetzlich Versicherte im Schnitt monatlich 2871 Euro aus eigener Tasche zahlen. Preistreiber ist dabei der Eigenanteil an den Pflege- und Ausbildungskosten. Der lag zuletzt bei 1426 Euro. Um Bewohnerinnen und Bewohner zu entlasten, ist ein Kostendeckel für diesen Eigenanteil im Gespräch.

Die Debatte blendet aus, dass Betroffene bei den Investitionskosten um mehrere Hundert Euro monatlich entlastet werden könnten. Dazu müssten die Bundesländer endlich ihrer Verpflichtung nachkommen und die Investitionskosten finanzieren, so wie es das Gesetz vorsieht.

Doch die Länder entziehen sich dieser Verantwortung und wälzen die Aufwendungen etwa für Miete, Instandhaltung und Modernisierung der Pflegegebäude auf die Bewohnerinnen und Bewohner ab. 490 Euro werden ihnen im Bundesdurchschnitt monatlich dafür berechnet – aus Sicht des Sozialverbands VdK zu Unrecht.

Bei den Krankenhäusern finanzieren die Länder die Investitionen. Doch bei den Pflegeheimen reichen sie die Kosten einfach weiter.

Ein Problem bei der Umsetzung ist, dass im Sozialgesetzbuch die Finanzverantwortung der Länder nur vage angedeutet ist. Pflegeheime können Bewohnerinnen und Bewohnern Investitionskosten in Rechnung stellen, wenn die öffentliche Förderung diese Kosten nicht deckt.

Zudem ist das Investitionsverhalten der Länder unübersichtlich. Sie fördern einzelne Projekte, unterstützen Einrichtungen gemessen an der Zahl der Bewohner anteilig oder zahlen Betroffenen ein Pflegewohngeld. Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt beteiligen sich zum Beispiel in keiner Form an den Investitionskosten. Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern hingegen übernehmen einen Teil über das Pflegewohngeld.

Der VdK-Ortsverband Rheinsheim bietet monatliche Sprechstunden an

Mitglieder des VdK-Ortsverbands Huttenheim können diese Sprechstunden in Rheinsheim auch wahrnehmen. Diese finden im Rathaus Rheinsheim, Hauptstr. 42, in den Räumen der Ortsverwaltung im Erdgeschoss statt.

Zeitpunkt: jeden 1. Montag im Monat von 17 bis 18 Uhr

Die nächste Sprechstunde findet am 04.11.2024 statt.

Allen Mitgliedern, die im November ihren Geburtstag feiern, wünschen wir alles Gute und viel Gesundheit auf ihrem weiteren Lebensweg!

Ihr VdK-Team OV Huttenheim

Erscheinung
Stadtanzeiger Philippsburg
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Ausgabe 44/2024

Orte

Philippsburg

Kategorien

Panorama
Soziales
von Sozialverband VdK, Ortsverband Huttenheim
02.11.2024
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