Gemeinde Königsfeld
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Pilze sammeln

Pilze sammeln: Bitte mit Rücksicht auf die Natur! Der Wechsel von aktuell warmen und regenreichen Tagen hat im Wald besonders den Pilzen gefallen....

Pilze sammeln: Bitte mit Rücksicht auf die Natur!

Der Wechsel von aktuell warmen und regenreichen Tagen hat im Wald besonders den Pilzen gefallen. Etliche Pilzfreunde sind derzeit im Wald unterwegs, um Pfifferlinge und Co. zu sammeln. „Wir begegnen derzeit vielen Menschen im Wald, die körbeweise Pilze aus dem Wald tragen. Verantwortungsvolles Maß und fachgerechte Entnahme sind absolute Fehlanzeige. Das hinterlässt uns als Försterinnen und Förster verständnislos“, so Michael Willmann, Revierförster in Urach und Linach. Neben großen Mengen sieht man auch immer wieder, wie Pilze herausgerissen wurden, anstatt diese vorsichtig mit dem Messer abzuschneiden oder rauszudrehen. „Man könnte meinen, dass wir Hungersnot haben und wir auf die Pilze angewiesen sind. Sind wir aber zum Glück nicht. Wir wünschen uns bedächtiges Vorgehen“, so Michael Willmann.

Was viele Pilzsammler nicht wissen: Pilze sind ein wichtiger Bestandteil des Ökosystems Wald und sind deshalb gesetzlich geschützt. Pfifferlinge, Steinpilze und Morcheln stehen sogar unter besonderem Schutz. Das Naturschutzgesetz erlaubt aber, dass Pilze in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf entnommen werden können. Doch was ist eine geringe Menge? Und wer definiert den persönlichen Bedarf?

Wer Pilze sammeln möchte, muss sich sicher sein, dass er außerhalb von Schutzgebieten den Wald betritt. Naturschutzgebiete oder beispielsweise frisch bepflanzte Bereiche sind ausgenommen vom freien Betretungsrecht im Wald. Pro Sammler dürfen am Tag höchstens ein Kilogramm Pilze aus dem Wald entnommen werden. Dies regelt das Landeswaldgesetz. Gesammelt werden sollten außerdem nicht noch zu kleine oder bereits alte Exemplare. Gerade wenn es quer durch den Wald geht, gehören Hunde aus Rücksicht gegenüber den Wildtieren zu der Leine. Da das Befahren von Waldwegen verboten ist, müssen Autos auf entsprechenden Wanderparkplätzen abgestellt werden.

Wer Pilze entnimmt, darf dies nur für den Eigenbedarf. „Ein Verkauf von Pilzen oder auch beispielsweise Heidelbeeren ist nach Landeswaldgesetz nicht gestattet“, ergänzt Frieder Dinkelaker, Leiter des Kreisforstamtes. „Wir freuen uns über Wald Besuchende. Gerade an den heißen Tagen ist der Wald ein kühler Ort zur Erholung. Dennoch gibt es Regeln, die für jeden und jede gelten.“ Das Kreisforstamt hat schon etliche Kilogramm Pfifferlinge konfisziert. Pilzsammler müssen damit rechnen, dass verschärfte Kontrollen zur Entnahme und zum Befahren des Waldes stattfinden. Wer mit mehr als einem Kilogramm Pilze angetroffen oder wegen Befahren der Waldwege gesehen wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Mehrmengen werden zudem vom Forstamt einbehalten.

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Königsfeld im Schwarzwald mit den Ortsteilen – Bürgerinfo und Gästejournal
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Ausgabe 31/2024

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von Gemeinde Königsfeld
02.08.2024
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