Hiermit möchten Sie über eine wichtige Regelung im Straßenverkehr informieren:
Das Linksparken ist gemäß § 12 Abs. 4 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) seit jeher nicht erlaubt. Um die Verkehrssicherheit in unserer Gemeinde zu erhöhen, werden wir ab dem 01. Mai 2025 Falschparker ahnden.
Was bedeutet das für Sie?
- Linksparken ist verboten: Fahrzeuge dürfen nicht auf der linken Straßenseite parken, es sei denn, es ist durch Verkehrszeichen ausdrücklich erlaubt.
- Sanktionen: Ab dem 01. Mai 2025 müssen Falschparker mit Bußgeldern zwischen 10 – 35 € entsprechend dem aktuellen Bußgeldkatalog rechnen.
Warum ist das wichtig?
Falsch geparkte Fahrzeuge können die Sicht für andere Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen und es kann zu gefährlichen Situationen kommen oder diese verursachen. Unser Ziel ist es, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden.
Für Fragen oder weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Ihre Polizeibehörde Aidlingen
Gemeinde Aidlingen
Ordnungsamt / Gemeindlicher Vollzugsdienst
Hauptstraße 6
71134 Aidlingen
Sehr geehrte(r) Verkehrsteilnehmer(in),
grundsätzlich müssen Sie am rechten Fahrbahnrand parken.
Linksparken ist gemäß § 12 Abs. 4, 4a StVO verboten.
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Verwarnung zwischen 10 € und 35 € geahndet werden.
Bitte parken Sie deshalb zukünftig am rechten Fahrbahnrand, auch um sich und andere Verkehrsteilnehmer nicht unnötig zu gefährden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihr Ordnungsamt Aidlingen