Dies und das

Potentialausgleich

Ihre Stadtwerke informieren: Schutzpotentialausgleich / Erdung Was versteht man unter dem Schutzpotentialausgleich / der Erdung? Hierunter versteht...
Foto: Stadtwerke Bad Saulgau

Ihre Stadtwerke informieren: Schutzpotentialausgleich / Erdung

Was versteht man unter dem Schutzpotentialausgleich / der Erdung?

Hierunter versteht man generell Maßnahmen zur Erhöhung der elektrischen Sicherheit, hauptsächlich gegen elektrische Schläge und Überspannungen in einem Gebäude. Die Aufgabe des Schutzpotentialausgleichs ist es, möglichst alle elektrisch leitfähigen und berührbaren Teile in einem Gebäude (zum Beispiel Rohrleitungen, Heizkörper, metallische Oberflächen etc.) auf das gleiche Potentialniveau zu bringen, womit gefährliche Fehlerspannungen ausgeschlossen werden. Hierzu ist üblicherweise im Hausanschlussraum eines Gebäudes eine elektrisch leitende Verbindung zwischen allen leitfähigen Teilen über eine Erdungsschiene (Potentialausgleichsschiene) realisiert.

Erdung früher und heute

Bis in die 70er Jahre wurden Neubauten in der Regel nicht mit einer eigenen Erdungsanlage ausgerüstet. In diesen Gebäuden wurden die Wasserhausanschlüsse für die Erdung der Elektroinstallation genutzt, da zu dieser Zeit das Wasserrohrnetz aus metallischen Leitungen bestand und die Funktion als Erder wahrnahm.


Im Zuge der Erneuerungen / Reparaturen von Wasserleitungen oder Wasserhausanschlüssen wurden und werden Leitungen aus Metall durch Leitungen aus Kunststoff ersetzt. Damit verliert das Wasserrohrnetz seine Funktion als Erder. In neueren Gebäuden kommen Systeme wie z. B. Fundamenterder, Staberder oder Banderder (alle ohne Verbindung zum Wasserrohrnetz) zum Einsatz.


Wasserrohrnetz als Erder
Bei Gebäuden, in denen das Wasserrohrnetz noch als Erder, Erdungsleiter oder Blitzschutzerder verwendet wird, sind somit gegebenenfalls Maßnahmen an der Elektroinstallation erforderlich.
Die Verwendung des Wasserrohrnetzes als Erder ist bereits seit Jahrzehnten verboten. Die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Betrieb der elektrischen Anlage liegt beim Anschlussnehmer (=Anlagenbetreiber).
Nach den gültigen technischen Regeln ist für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Instandhaltung und Änderungen an der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung der Anschlussnehmer (in der Regel ist das der Eigentümer) verantwortlich. Im Fall eines beauftragten Gebäudeverwalters liegt die Hinweispflicht bei diesem als Anlagenverantwortlichem.


Wir weisen Sie deshalb darauf hin, dass Sie aus Sicherheitsgründen die Elektroinstallation Ihres Hauses von einem Elektroinstallateur überprüfen und ggf. an den heutigen Standard anpassen müssen - sofern Ihr Gebäude über die Wasserleitung geerdet ist oder Sie sich hierüber nicht im Klaren sind. Ohne ausreichende elektrische Schutzmaßnahmen kann unter Umständen Lebensgefahr für Hausbewohner und an Leitungen arbeitenden Monteuren bestehen. Vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, dass die für die Überprüfung und der ggf. daraus resultierenden Maßnahmen anfallenden Kosten gemäß den geltenden gesetzlichen Regelungen vom Anschlussnehmer (Eigentümer) zu tragen sind.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Eintritt etwaiger Personen- oder Sachschäden, die als Folge der Nutzung des Wasserrohrnetzes zur Erdung der elektrischen Anlage entstehen, jedwede Haftung der Stadtwerke Bad Saulgau ausgeschlossen ist.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Stadtjournal Bad Saulgau – Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Bad Saulgau
Ausgabe 17/2024
von Stadtwerke Bad Saulgau
25.04.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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