In der Gemeinderatssitzung am 24.09.2024 wurden folgende Themen behandelt:
Neuausschreibung Linienbündel 10
hier: Beschluss über Zubestellungen der Schnellbuslinie X18
Die Firma Haussmann & Bauer Omnibusverkehr GmbH & Co. KG aus Neckartenzlingen betreibt das Linienbündel Esslingen 10 bisher eigenwirtschaftlich. Durch eine veränderte Erlössituation musste das Unternehmen einen Übergangsvertrag mit dem Landkreis Esslingen abschließen, welcher zwar die Auskömmlichkeit des Linienverkehrs sichert, allerdings aus rechtlichen Gründen ein vorzeitiges Vertragsende zum April 2025 erzwingt. Daher müssen die Linienverkehre neu ausgeschrieben werden.
Der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) hat mit dem Aufgabenträger (Landkreis Esslingen) Überlegungen zur Weiterentwicklung des Linienverkehrs angestellt. Es wurden alle Linien untersucht und Mehrleistungen vorgeschlagen. Ein Punkt davon ist die Schnellbuslinie X18, welche abweichend von ihrer ursprünglichen Planung nun nicht mehr von Nürtingen nach Pliezhausen, sondern von Nürtingen nach Mittelstadt führt und damit eine Anbindung an den Reutlinger Stadtverkehr ermöglicht. Die Schnellbuslinie soll von Mittelstadt (über Neckartenzlingen, Neckartailfingen) nach Nürtingen mit 6 Fahrtenpaaren führen. Die bestehende Linie 189 könnte ab April 2025 von Nürtingen/Gewann Beutwang kommend über die K1229 am Bahnhöfle vorbei über die Autmutbrücke nach Neckartailfingen fahren. Durch die Ergänzung der Linie 189 um diese Direktfahrten und die damit verbundene Zeitersparnis kann die durch die X18 neu einzurichtende Haltestelle am Penny Markt angefahren werden, was aus Sicht der Gemeinde ein Durchbruch bei der ÖPNV-Anbindung der Vorstadt an die örtliche Einkaufsmöglichkeit bedeuten würde. Zu den Hauptverkehrszeiten würde die Linie im 30-Minuten-Takt und darüber hinaus im Stundentakt verkehren. Nach langen Prüfungen und Verhandlungen mit dem Straßenbaulastträger erhielt die Verwaltung im August grünes Licht für die Strecke für die Fahrt mit Niederflurkleinbussen (ca. 14 Sitzplätze, 14–18 Stehplätze, Kinderwagen/Rollstuhlplatz mit Rampe).
Die Kosten verteilen sich durch den Wegfall der Beteiligung des Landkreises Reutlingen wie folgt:
Nürtingen 27.544 €, Neckartailfingen 30.278 €, Neckartenzlingen 36.257 €. Übliche Praxis ist, dass sich der Zweckverband FahrMit daran mit 30 % beteiligt, so dass für Neckartailfingen jährliche Gesamtkosten in Höhe von rd. 21.000 EUR entstehen. Der Vorschlag wäre nun, die Schnellbuslinie für 3 Jahre zu testen und eine Erhebung der Fahrgastzahlen durchzuführen. Durch die neue „Direktanbindung“ nach Nürtingen über die Autmutbrücke muss darüber hinaus eine neue Haltestelle Eichendorffstraße ortsauswärts eingerichtet werden. Die überschlägigen Kosten hierfür belaufen sich auf rd. 115.000 EUR. Für die Errichtung dieser neuen barrierefreien Haltestelle inkl. Wartehaus würde die Verwaltung einen Förderantrag stellen. Es steht eine Bezuschussung von rd. 44.500 EUR im Raum. Der Gemeinderat hat der Zubestellung der neuen Linie X18 mit Gesamtkosten von derzeit 30.278 EUR bei 6 Fahrtpaaren sowie der Verbesserung der Linienführung der Linie 189 inkl. der Errichtung einer Haltestelle Eichendorffstraße ortsauswärts zugestimmt. Entsprechende Haushaltsmittel werden im Haushalt 2025 veranschlagt.
Liebenauschule Neckartailfingen
hier: Aktueller Sachstandsbericht und Vergabe der Leistungsphase 5 bis 7
Nachdem im Mai 2023 die ersten Leistungsphasen an das Planerteam plus Bauplanung sowie entsprechende Fachplaner vergeben wurden, konnte in der Sommerpause 2024 sowohl der Bauantrag für die Sanierung der Liebenauschule als auch der Bauantrag für den Interimsbau eingereicht werden. Entsprechend dem vereinbarten Zeitplan werden Ende des Jahres bereits die entsprechenden Genehmigungen erwartet. Die Förderanträge sowohl nach der sog. Schulbauförderrichtlinie, der Verwaltungsvorschrift Investitionsprogramm Ganztagesausbau, als auch nach dem Bundesprogramm für effiziente Gebäude (BEG) wurden gestellt. Unabhängig davon sieht der im Arbeitskreis Schulsanierung und im Gemeinderat vorgestellte Zeitplan einen Start des Umbaus nach den Pfingstferien 2025 vor. Damit dies möglich ist, müssen bereits jetzt die weiteren Leistungsphasen vorbereitet werden. Diese beinhalten die Werkplanung, Erstellung der Ausschreibungsunterlagen anhand der Werkpläne sowie die Vergabe der ersten Leistungen beginnend mit dem Interimsbau zu Beginn des Jahres 2025. Am Gesamthonorar machen die heute zu vergebenden Leistungsphasen rd. 42 % aus, brutto ca. 832.000 EUR. Darüber hinaus möchte die Verwaltung gemeinsam mit dem Planerteam den Arbeitskreis Schulsanierung ab Oktober 2024 wieder fortführen. Der Gemeinderat hat vom Sachverhalt Kenntnis genommen. Des Weiteren hat der Gemeinderat das Planungsteam bestehend aus Plus Bauplanung GmbH, Tragwerkeplus GmbH, Hans Specht Landschaftsarchitektur, g+h Projektplan GmbH, Transplan Technik-Bauplanung GmbH und knp.bauphysik GmbH mit den Leistungsphasen 5 bis 7 beauftragt.
Erweiterung der Kita Liebenau
hier: Vergabe der Trockenbauarbeiten, Vergabe der Gipserarbeiten, Vergabe der Schlosserarbeiten und der Vergabe der Estricharbeiten
Der Gemeinderat hat folgende Vergaben beschlossen:
Die Vergabe der Trockenbauarbeiten erfolgt an die Firma Schweizer GmbH, Gutenbergstr. 34, 72555 Metzingen, zum Angebotspreis von brutto 113.939,53 EUR.
Die Vergabe der Gipserarbeiten erfolgt an die Firma Ullrich & Schön GmbH, Sailerstr. 40–42, 70736 Fellbach-Schmiden, zum Angebotspreis von brutto 144.448,15 EUR.
Die Vergabe der Schlosserarbeiten erfolgt an die Firma Müller + Vohl GmbH & Co. KG, Sielminger Str. 86, 70771 Leinfelden-Echterdingen, zum Angebotspreis von brutto 99.561,35 EUR.
Die Vergabe der Estricharbeiten erfolgt an die Firma Riempp Estrich GmbH, Schlosserstr. 35, 72622 Nürtingen, zum Angebotspreis von brutto 59.899,02 EUR.
Neubeschaffung diverser Fahrzeuge für den Bauhof (Pritschenwagen, Radlader und Hausmeisterfahrzeug)
hier: Vergabe
Im Haushalt 2024 sind Mittel für einen Unimog mit Winterausrüstung, einen Radlader, ein Pritschenfahrzeug sowie ein weiteres Bauhoffahrzeug in Höhe von insgesamt 295.000 € eingestellt.
Nachdem im Jahr 2023 zusätzliches Personal eingestellt wurde, ist die Fuhrparkerweiterung zur Bewältigung der täglichen Aufgaben und Arbeiten dringend notwendig. Außerdem muss ein Radlader derzeit bei Bedarf von einer externen Firma gemietet werden. Der Gemeinde sind durch die Miete des Radladers in den Jahren 2020 bis 2024 Kosten in Höhe von 52.300 € entstanden.
Im Hinblick auf E-Mobilität wurde auch die Beschaffung von E-Fahrzeugen untersucht. Der Gemeinderat hat der Beschaffung folgender Fahrzeuge zugestimmt:
E-Fahrzeug Opel Combo Elektrik zum Bruttoangebotspreis von 33.291,80 € als Leasingfahrzeug mit einer Laufzeit von 60 Monaten der D-Automobile GmbH, Nürtingen,
Opel Movano Heckkipper zum Bruttoangebotspreis von 36.280,23 € der D-Automobile GmbH, Nürtingen,
Radlader Kramer Typ 5065 zum Bruttoangebotspreis von 60.987,50 € der eberle-hald Handel und Dienstleistungen Metzingen GmbH, Metzingen.
Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes ab 01.01.2025
Bei der Gemeinde Neckartailfingen beläuft sich der kalkulatorische Zinssatz für den gesamten Haushalt seit dem Jahr 2022 auf 2 %. In Anbetracht der steigenden Zinssätze am Kapitalmarkt ist eine Neukalkulation bzw. Überprüfung des kalkulatorischen Zinssatzes notwendig.
Für kostenrechnende Einrichtungen sehen die gesetzlichen Grundlagen eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals vor. Demnach dürfen die Benutzungsgebühren höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen insgesamt ansatzfähigen Kosten (Gesamtkosten) der Einrichtung gedeckt werden. Zu den Kosten gehört auch die kalkulatorische Verzinsung des Anlagekapitals. Bei der Ermittlung des kalkulatorischen Zinssatzes bleibt der Kommune ein gewisser Ermessensspielraum. Als „angemessen“ ist in der Regel ein Mischzinssatz anzusehen, der sich aus Eigen- und Fremdzinsen nach dem durchschnittlichen Verhältnis der Eigen- und Fremdfinanzierung ergibt. Grundlage der Berechnung sind dabei die vergangenen zehn Haushaltsjahre. Dabei kann der Sollzinssatz für das Fremdkapital unmittelbar aus den Haushaltsrechnungen abgeleitet werden. Für die Verzinsung des Eigenkapitalanteils (Guthaben-Zinssatz) kann als Grundlage die langjährige Zinsentwicklung von festverzinslichen Wertpapieren des Rentenmarktes herangezogen werden.
Die durchschnittliche Verzinsung des Fremdkapitals in den vergangenen zehn Haushaltsjahren 2014 bis 2023 belief sich auf 4,09 %. Die durchschnittliche Verzinsung der Eigenmittel betrug im selben Zeitraum rund 0,49 %. Aufgrund dieser Berechnung ergibt sich ein durchschnittlicher kalkulatorischer Zinssatz von 2,29 %. Die Gemeindeprüfanstalt beanstandet nicht, wenn sich die Kommune am durchschnittlichen Fremdzinssatz orientiert. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den kalkulatorischen Zinssatz entsprechend der tatsächlichen Fremdkapital-Verzinsung auf 4 % anzuheben. Dieser Zinssatz gilt ab 01.01.2025 und wird jährlich überprüft.
Vom Gemeinderat wurde der kalkulatorische Zinssatz ab dem Haushaltsjahr 2025 auf 4 % festgesetzt.
Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren
Bauvorhaben: Umbau und Aufstockung des bestehenden Gebäudes und Einbau einer Wohnung mit Dachterrasse im Obergeschoss und Anbau einer Außentreppe
Baugrundstück: Flst.Nr. 4000/1, Neckarstraße 4
Das kommunale Einvernehmen wurde nicht erteilt.