Gemeinderat

Pressebericht der Gemeinderatssitzung vom 01.07.2025

Vergaben, Beratungen und Informationen zu Projekten und Maßnahmen 3. BA Steigäcker Nord und Feldwegsanierung – Vergabe Die Gemeinde Balgheim hat...

Vergaben, Beratungen und Informationen zu Projekten und Maßnahmen

3. BA Steigäcker Nord und Feldwegsanierung – Vergabe

Die Gemeinde Balgheim hat das Gewerbegebiet Steigäcker Nord in den zurückliegenden Jahren in zwei Bauabschnitten erschlossen. Für 2025 ist im Haushalt mit dem dritten Bauabschnitt der vollständige Ausbau des Gewerbe- und Mischgebiets vorgesehen.

In diesem Zusammenhang hat die Verwaltung das Ingenieurbüro Breinlinger mit der Ausführungsplanung beauftragt. Diese wurde dem Gemeinderat vor erfolgter Ausschreibung vorgelegt.

Um einen möglichst attraktiven Preis für die Baumaßnahmen zu erhalten, wurde die Sanierung des Feldwegs zum Stockäckerhof in die Ausschreibung eingebunden. Für die Sanierungsmaßnahme erhält die Gemeinde Balgheim vom Land Baden-Württemberg eine Förderung über 80.800 €

Am 18.06.2025 fand die Submission der Ausschreibungen statt.

Tief-, Kanal- und Straßenbauarbeiten

Es wurden insgesamt vier Angebote abgegeben, welche in der nichtöffentlichen Anlage aufgeführt sind.

Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Fa. Gebr. Stumpp GmbH & Co.KG, Balingen über einen Gesamtbetrag von 648.811,07 € inkl. Nachlass abgegeben und erhielt den Zuschlag.

Wasserleitungsinstallation

Es wurden insgesamt drei Angebote abgegeben. Der Auftrag ging an das wirtschaftlichste Angebot, welches von der Fa. Heinrich Rack Rohrleitungsbau, Renquishausen über einen Gesamtbetrag von 28.926,20 € abgegeben wurde.

Sport- und Festhalle – Variantenentscheidung

Tagesordnungspunkt wurde vertagt.

Erneuerung der Beleuchtung in der Sport- und Festhalle – Vergabe

Die Gemeinde Balgheim führt derzeit eine schrittweise Sanierung und Erneuerung verschiedener Gewerke in der Sport- und Festhalle durch. Für das laufende Jahr ist unter anderem die Erneuerung der bestehenden Hallenbeleuchtung vorgesehen. Geplant ist die Umrüstung auf moderne, energieeffiziente LED-Technik.

Die Maßnahme ist Teil der energetischen Optimierung der Halle und wurde im Sanierungsfahrplan ausdrücklich empfohlen. Der Fahrplan weist auf ein erhebliches Einsparpotenzial im Bereich der Beleuchtung hin: Durch die Umstellung auf LED-Technologie lassen sich gegenüber der bisherigen Beleuchtung je nach Nutzung bis zu 60-70 % Stromkosten einsparen. Zusätzlich wird die Wartungsintensität deutlich reduziert, da LED-Leuchten eine wesentlich längere Lebensdauer aufweisen.

Neben der energetischen und wirtschaftlichen Effizienz wird durch die neue Beleuchtung auch die Lichtqualität in der Halle verbessert, was sowohl dem Sportbetrieb als auch Veranstaltungen zugutekommt.

Die Maßnahme wird durch verschiedene Förderprogramme unterstützt:

• Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

• Sportstättenförderung des Landes Baden-Württemberg

• Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BAFA)

Bei der Ausschreibung wurden insgesamt vier Angebote abgegeben, wobei die Firma Hans Strom Elektrotechnik GmbH aus Spaichingen das wirtschaftlichste Angebot mit 128.434,77 brutto den Zuschlag erhalten hat. Die konkrete Bemusterung erfolgt noch vor den Arbeiten.

EnBW Kapitalerhöhung

Die EnBW hat eine Kapitalerhöhung in Höhe von bis zu 3,1 Milliarden Euro beschlossen. Hintergrund ist der erhebliche Investitionsbedarf für den Umbau des Energiesystems – etwa in Stromnetze, erneuerbare Energien, wasserstofffähige Kraftwerke und Elektromobilität.

Die neuen Aktien werden im Bezugsverhältnis 5:1 zu einem Preis von 58 Euro je Aktie angeboten. Kommunen, die Anteile an der EnBW halten, haben somit die Möglichkeit, anteilig neue Aktien zu zeichnen.

Für Balgheim würde eine vollständige Ausübung der Bezugsrechte eine Investition von rund 116.000 Euro bedeuten. Grundlage hierfür bilden die 10.000 Aktien im Bestand.

Diese Summe ist derzeit jedoch schwer leistbar. Wir haben zwar ausreichend Liquidität und Rücklagen. Diese wird in den kommenden Jahren dringend für anstehende Investitionen vor Ort benötigt – etwa für die Verbesserung der Infrastruktur, der Wasserversorgung und der Daseinsvorsorge.

Auch wenn die Kapitalmaßnahme der EnBW aus übergeordneter Sicht sinnvoll und nachvollziehbar ist, stehen vielen Kommunen wie bspw. Balgheim vor der Herausforderung, ihre Finanzmittel verantwortungsvoll zu priorisieren. In Zeiten steigender Kosten und wachsender kommunaler Aufgaben müssen Investitionen mit direktem Nutzen für unsere Bürgerinnen und Bürger Vorrang haben.

Aus diesen Gründen hat sich der Gemeinderat gegen eine Ausübung der Option ausgesprochen.

Sonstiges

Die Terrasse des Kindergartens St. Josef ist mit Holzdielen ausgeführt. Der Naturbaustoff bietet bauphysikalische Vorteile, unter anderem eine angenehme Wärmeentwicklung. Durch die Witterungseinflüsse hat das Material jedoch im Lauf der Zeit gelitten, sodass es zunehmend zu Oberflächenschäden kommt. Infolgedessen besteht ein erhöhtes Risiko für kleine Verletzungen oder Holzsplitter in der Haut der Kinder.

Bereits im Jahr 2018 war eine ähnliche Problematik aufgetreten. Damals wurde die Terrasse für rund 6.000 Euro abgeschliffen und neu lasiert. Da ein vollständiger Austausch – etwa gegen Terrassenplatten oder Tropenholz –als unverhältnismäßig bewertet wird, soll abermals die Terrasse durch Schleifen und Lasieren instand gesetzt werden. Alternativ soll die Möglichkeit eines Outdoor-Teppichs zur Verbesserung der Situation geprüft werden

Zur Erhöhung der Sicherheit wurde die Verwaltung beauftragt, geeignete Angebote und Alternativen zur Instandsetzung der Terrasse zu erarbeiten.

Bausachen: Beratungen von Bauvorlagen und Planungsverfahren

Herstellung der Außenanlage mit Gabionenzaun, Flst. 2077/2

Nachdem der Bauantrag bereits Anfang Februar eingegangen ist und die Baurechtsbehörde erst jetzt die Gemeinde gehört hat, wurde dem Vorhaben mitsamt den beantragten Befreiungen zugestimmt.

Sonstiges

Weitere Bauanträge lagen nicht vor.

Bekanntgaben

ELR-Ausschreibung 2026 – Beratertag

Das Land Baden-Württemberg hat die Ausschreibung für das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) für das Programmjahr 2026 veröffentlicht. Die Ausschreibung wurde bereits im Amtsblatt der Gemeinde Balgheim bekannt gemacht.

Das ELR bietet auch Privatpersonen, Unternehmen und Vereinen attraktive Fördermöglichkeiten zur Stärkung des Ländlichen Raums – insbesondere in den Bereichen Innenentwicklung, Wohnen, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen. Erfahrungsgemäß hängt die Förderfähigkeit stark von der rechtzeitigen Beratung und einer guten Vorbereitung der Projekte ab.

Um interessierte Bürgerinnen und Bürger frühzeitig zu informieren und bei der Einschätzung der Förderchancen zu unterstützen, plant die Gemeindeverwaltung die Durchführung eines Beratertags im Rathaus. Dieser soll – bei ausreichendem Interesse – am Mittwoch, 16. Juli 2025, stattfinden.

Ziel des Beratertags ist es, gemeinsam mit Herrn Weber vom begleitenden Büro „IfSR“ konkrete Vorhaben zu besprechen und frühzeitig zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Förderung möglich ist.

Durch eine intensivere Begleitung privater Projekte können zusätzliche Impulse für die städtebauliche Entwicklung, die Innenverdichtung sowie die Erhaltung ortsbildprägender Bausubstanz gesetzt werden. Gleichzeitig wird die Antragstellung professionell vorbereitet und damit die Qualität und Erfolgsaussicht der Anträge gesteigert.

Sonstiges

Es wurde die aktuelle Bevölkerungsfortschreibung mitgeteilt. Demnach leben zum Stichtag 31.12.2024 insgesamt 1.317 Personen, davon 653 männlich und 664 weiblich, in Balgheim.

Verschiedenes

Vandalismus am Barfußpfad

In den vergangenen Wochen kam es in Balgheim zu wiederholten Fällen von Vandalismus an gemeindeeigenen Einrichtungen. Am Wassertretbecken wurden mehrfach Mülleimer und Bepflanzungen in das Wasser geworfen, was zu erheblichen Verunreinigungen führte. Auch an der Sport- und Festhalle wurden mutwillig Sachbeschädigungen durch Schmierereien im Innen- und Außenbereich festgestellt.

Der Bauhof hat in beiden Fällen jeweils zeitnah mit der Beseitigung der Schäden und Verunreinigungen begonnen. Dennoch stellen diese wiederholten Vorfälle eine unnötige Belastung für den gemeindlichen Betrieb und die Allgemeinheit dar. Es handelt sich hierbei nicht um Bagatellen, sondern um konkrete Eingriffe in das öffentliche Eigentum, die zusätzliche Kosten verursachen.

Die Gemeinde hat Anzeige bei der Polizei erstattet. Hinweise zu den Vorfällen nimmt das Polizeirevier Spaichingen oder die Gemeindeverwaltung vertraulich entgegen.

Die Verwaltung hatte bereits einen Aufruf mit der Bitte, wachsam zu sein und Auffälligkeiten zu melden.

In der Beratung wurden unterschiedliche Ansätze zur Prävention diskutiert. Auch der Umgang mit Sachbeschädigungen und Schmierereien wurde behandelt. Hier wird die Gemeinde weiterhin auf die Unterstützung aus der Bevölkerung angewiesen sein.

Schülerbeförderung

Streichung der Nachmittagsheimfahrten

Der Landkreis Tuttlingen strebt eine Reduzierung des Defizits im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) an. In diesem Zusammenhang wurde seitens der Kreisverwaltung vorgeschlagen und vom Kreistag beschlossen, den Busverkehr für die Nachmittagshinfahrten zur Schule einzustellen. Die betroffenen Kinder sollen dann über die Mittagszeit hinweg in der Schule bleiben.

Die Gemeindeverwaltung steht hierzu in engem Austausch mit dem Schulträger und einzelnen Kreisräten. Eine mögliche Lösung könnte darin bestehen, den Stundenplan künftig an den regulären Fahrplan des ÖPNV anzupassen.

Streichung des Zuschusses für Grundschulkinder

Ein weiterer Vorschlag der Kreisverwaltung, die Bezuschussung der Schülertickets zu streichen, fand im Kreistag keine Mehrheit. Es wurde entgegen dem Vorschlag beschlossen, dass die Kreisverwaltung alternative/günstigere Tarife in Absprache mit den Nachbarlandkreisen prüfen solle. Somit bleibt der bisherige Zuschuss für das kommende Schuljahr erhalten.

Zuständig für den Schulweg ist grundsätzlich der Schulträger. In der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Bildung des gemeinsamen Schulbezirks im Zuge der Schließung der Balgheimer Grundschule wird hinsichtlich der Schülerbeförderung auf die einschlägigen gesetzlichen Regelungen verwiesen.

Die Grundlage für die Bezuschussung bildet § 18 FAG – Beförderungskosten für Schülerinnen und Schüler. Darin heißt es:

(1) Die Stadt- und Landkreise erstatten den Trägern öffentlicher Schulen und privater Ersatzschulen, für die das Kultusministerium oberste Schulaufsichtsbehörde ist, dem Träger der Europäischen Schule in Karlsruhe, den Trägern öffentlicher und privater Grundschulförderklassen und Schulkindergärten sowie den Wohngemeinden, wenn Schülerinnen und Schüler öffentliche oder private Schulen außerhalb Baden-Württembergs besuchen, die notwendigen Beförderungskosten. Satz 1 gilt nicht für Träger von Fachschulen. Maßgebend für die Zuordnung einer Schule zu einem Stadt- oder Landkreis ist der Schulort. Abweichend hiervon tragen die Stadt- und Landkreise die ihnen als Schulträger entstehenden Beförderungskosten selbst.

(2) Die Stadt- und Landkreise können durch Satzung bestimmen

1. Umfang und Abgrenzung der notwendigen Beförderungskosten, einschließlich der Festsetzung von Mindestentfernungen;

2. Höhe und Verfahren der Erhebung eines Eigenanteils oder der Gewährung eines Zuschusses;

3. Pauschalen oder Höchstbeträge für die Kostenerstattung sowie Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Erstattungsansprüchen;

4. Verfahren der Kostenerstattung zwischen Schülerinnen und Schülern beziehungsweise Eltern und Schulträger sowie zwischen Schulträger und Stadt- beziehungsweise Landkreis.

Abweichend von Nummer 3 können bei Schülerinnen und Schülern von sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren keine Höchstbeträge bestimmt werden. Übersteigen bei diesen Schülerinnen und Schülern die Beförderungskosten 2.600 Euro im Schuljahr, kann der Stadt oder Landkreis den übersteigenden Betrag zu 75 Prozent von dem Stadt- oder Landkreis geltend machen, in dem die Schülerin oder der Schüler wohnt.

(3) Die Stadt- und Landkreise erhalten für die Kostenerstattung nach Absatz 1 pauschale Zuweisungen. Die Zuweisungen betragen jährlich 193,8 Millionen Euro. Die Zuweisungen werden auf die einzelnen Stadt- und Landkreise nach den in der Anlage 1 enthaltenen Anteilsverhältnissen aufgeteilt.

Das Anteilsverhältnis für den Landkreis Tuttlingen liegt bei 1,628 %.

Der Gemeinderat nahm die Informationen nach ausführlicher Diskussion zur Kenntnis. Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, wird die Verwaltung erneut berichten.

Anfragen und Anregungen

Aus dem Gemeinderat wurden die aktuellen Schüttungen der Quellen angefragt, welche aufgrund der aktuell anhaltenden Trockenperiode sehr schwach ausfallen. Daher ist der Bezug von Bodenseewasser über der festgelegten Quote.

Des Weiteren wurden lose Dachziegel an der Kirchenmauer hinter dem Kindergarten mitgeteilt.

Von einem Gemeinderat wurde eine Anfrage baurechtlicher Art gestellt, welche zuständigkeitshalber an die Baurechtbehörde weitergeleitet wird.

Es wurde im Gemeinderat über die Patenschaft für Grünflächen beraten. Diesbezüglich wurde der Sachstand angefragt. Hier musste mitgeteilt werden, dass aufgrund fehlender Personalkapazitäten ein solches Projekt bisher nicht vollumfänglich begonnen werden konnte.

Aus der nichtöffentlichen Sitzung

In der nichtöffentlichen Sitzung wurde der Verkauf einer Teilfläche beschlossen. Des Weiteren wurden Personalangelegenheiten beraten.

Erscheinung
Gemeinde Balgheim Amtsblatt
NUSSBAUM+
Ausgabe 27/2025
Dürbheim Aktuell
NUSSBAUM+
Ausgabe 27/2025
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