VdK klagt gegen zu hohe Beiträge der Gesetzlichen Krankenversicherung
50 Milliarden Euro soll die kürzlich beschlossene Krankenhausreform in den nächsten 10 Jahren kosten. Die eine Hälfte sollen die Bundesländer zahlen, die andere die gesetzlich Versicherten. Die GKV wird damit jährlich mit 2,5 Milliarden Euro mehr belastet und das wirkt sich auf die Beiträge der Versicherten aus. Schon jetzt spüren viele den Anstieg, in den kommenden Monaten dürften die Beiträge weiter in die Höhe schießen. Dass der Gesetzgeber einen Teil der Gelder für die Krankenhausreform aus der GKV entnimmt, ist aus Sicht des VdK ein eindeutiger Verfassungsverstoß. Sozialversicherungsbeiträge unterliegen laut Bundesverfassungsgericht einem besonderen Schutz: Sie sind streng zweckgebunden und dürfen nicht zur Finanzierung des allgemeinen Haushalts verwendet werden.
Von der Verbesserung des Gesundheitssystems durch die Krankenhausreform werden aber alle im Land profitieren, also auch Privatversicherte und Mitglieder anderer Versorgungssysteme. Die Kosten sollten daher von der gesamten Gesellschaft getragen werden, also finanziert über den allgemeinen Staatshaushalt.
Der Rechtsweg beginnt mit dem Widerspruch der Mitglieder gegen den Beitragsbescheid ihrer Krankenkasse, danach geht es vor die Sozialgerichte und weitere Instanzen.
Dabei brauchen der VdK und seine Mitglieder einen langen Atem.
Der VdK berät und vertritt seine Mitglieder in allen Fragen des Sozialrechts.
Kontakt über die Kreisgeschäftsstelle in Ubstadt
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