Sitzungstermin: Montag, den 19.02.2024
Sitzungsbeginn: 18:30 Uhr
Sitzungsende: 21:05 Uhr
Ort/Raum: Ratssaal, Schwetzinger Straße 29-31, 68723 Plankstadt
Vorsitzender: Bürgermeister Nils Drescher
Die Sitzung wurde ordnungsgemäß geleitet.
Die Gemeinderäte sind zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen worden.
Gesetzliche Mitgliederzahl des Gremiums: 23
Bei der Sitzung anwesende Mitglieder: 19
Urkundspersonen: GR Thomas Maier (PL) und GR Viviane Reize (GLP)
Anwesend sind
Vorsitzende/r
Herr Nils Drescher
Mitglieder
Frau Ulrike Auffarth
Frau Ulrike Breitenbücher
Frau Kerstin Engelhardt
Herr Dr. Felix Geisler
Herr Rolf Hallwachs
Frau Isabel Heider
Herr Hans-Peter Helmling
Frau Karolin Kolb
Frau Simone Mack
Herr Thomas Maier
Herr Dr. Dr. Ulrich Mende
Frau Nele Neidig
Frau Viviane Reize
Frau Jutta Schneider
Frau Jutta Schuster
Herr Dr. Stephan Verclas
Herr Gerhard Waldecker
Herr Andreas Wolf
Schriftführer
David Windisch und Anke Haas
Verwaltung
Herr Andreas Ernst
Herr Hans-Peter Kroiher
Herr Florian Weppelmann
Frau Ulrike Krause
Herr Michael Szeifert-Kiss
Herr Patrick Wiedemann
Entschuldigt fehlen
Mitglieder
Herr Thomas Burger
Herr Knut Doll
Herr Fredi Engelhardt
Herr Prof. Dr. Udo Weis
Tagesordnung
1 Begrüßung
2 Anfragen und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger
3 Entscheidung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen nach § 78 Abs. 4 GemO
Vorlage: SV/487/2023/1
4 Haushalt 2024:
Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2024
Beschlussfassung über mittelfristige Finanzplanung und Investitionsprogramm
2023-2027
Wirtschaftsplan 2024:
Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebs
Gemeindewasserversorgung Plankstadt
Beschlussfassung über mittelfristige Finanzplanung und Investitionsprogramm
2023-2027
Beratung und Beschlussfassung über Haushaltsanträge für das Jahr 2024
Vorlage: SV/499/2024/1
5 Schulsozialarbeit an Grundschulen
Vorlage: SV/493/2024/1
6 Vorgehensweise der weiteren Grundstücksvergabe im Neubaugebiet "Kantstraße Nord", Bertha-Benz-Straße
Vorlage: SV/459/2023/1
7 Sanierung der Ortsmitte
Weiterer Sanierungsabschnitt
- Ausbau Brühler Weg bis zum Waldpfad
Vorlage: SV/498/2024/1
8 Bau der Kultur- und Sporthallen
- Planung der Außenanlagen
Beauftragung
Vorlage: TV/001/2024/1
9 Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten, Bertha-Benz-Str. 16, Flst. Nr. 6545, 2. Umplanung
Vorlage: SV/497/2024
10 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Schwetzingen Nr. 106 "Solarpark Tompkins Barracks" mit örtlichen Bauvorschriften - Frühzeitige Beteiligung - nach § 4 Abs. 1 BauGB
Vorlage: SV/014/2024
11 Abschluss des Konzessionsvertrag "Strom"
Vorlage: SV/494/2024/1
12 Abschluss des Konzessionsvertrages "Gas"
Vorlage: SV/489/2024/2
13 CDU Gemeindeverband Plankstadt: Antrag zum Umgang mit Hitzewellen und Maßnahmen zu Temperatursenkungen in Plankstadt
Vorlage: TV/101/2023/1/1
14 CDU Gemeindeverband Plankstadt: Antrag zur Förderung privater Balkonkraftwerke
Vorlage: SV/441/2023/4
15 Festlegungen zur Bürgermeisterwahl 2024
Vorlage: SV/469/2023/1
16 Karenzzeit gem. § 20 Abs. 3 Satz 3 GemO für die Veröffentlichung von Beiträgen der Fraktionen im Amtsblatt der Gemeinde - Anpassung der Richtlinien für das
Mitteilungsblatt der Gemeinde Plankstadt
Vorlage: TV/005/2024
17 Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Gemeinderatsitzung am 18.12.2023 gefassten Beschlüsse
18 Verschiedenes; Bekanntgaben des Bürgermeisters und Anfragen aus dem Gemeinderat
TOP 1 Begrüßung
BGM Drescher eröffnete die Sitzung und begrüßte die anwesenden Gemeinderäte, Pressevertreter und Gäste. Er stellte die form- und fristgerechte Einladung zur Gemeinderatssitzung fest. Die Beratungsunterlagen waren vollständig und rechtzeitig zugegangen. Die Beschlussfähigkeit des Gremiums war gegeben. BGM Drescher informierte über die Tagesordnungspunkte der Sitzung.
TOP 2 Anfragen und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger
Herr Radmacher, ein Grundstückseigentümer aus der Bertha-Benz-Straße, äußerte sich kritisch zu den geplanten Änderungen bei der Grundstücksvergabe „Kantstraße Nord“. Aus seiner Sicht würden die Grundstücke jetzt „verschleudert“. Zudem sprach er sich dafür aus, Bauträger vom Erwerb der Grundstücke auszuschließen. Das Gremium wurde vor der Sitzung über seine Anliegen schriftlich informiert. BGM Drescher antwortete kurz, verwies aber im Wesentlichen auf den entsprechenden Tagesordnungspunkt, zu dem die Fragen und Anregungen von den Fraktionen beantwortet würden.
TOP 3 Entscheidung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen nach § 78 Abs. 4 GemO
Vorlage: SV/487/2023/1
Sachverhalt
Am 15.12.2023 zahlte die Lokale Agenda Plankstadt einen Betrag i.H.v. 394,50 € bei der Gemeindekasse ein. Dieser Betrag stammt aus dem Erlös des Verkaufs von Kruuschd und Krempel, welcher aus der Veranstaltung vom September 2023 übriggeblieben ist. Auch dieser Betrag kommt wieder der örtlichen Notgemeinschaft zu Gute (Anlage 1).
Ebenfalls am 15.12.2023 zahlte eine Verwaltungsmitarbeiterin einen Betrag i.H.v. 164,41 € ein, der auf der Seniorenfeier in der örtlichen Mehrzweckhalle am 14.12.2023 zugunsten der Notgemeinschaft vereinnahmt wurde (Anlage 2).
Am 20.12.2023 ging erneut eine Spende für die Notgemeinschaft auf dem Konto der Gemeinde Plankstadt ein. Es handelt sich um einen Betrag i.H.v. 150,00 € von einem Plankstadter Bürger (Anlage 3).
Ergänzend zu der Vorlage des Verwaltungs- und Finanzausschusses für die Sitzung vom 09.01.2024 werden in diese Vorlage vier weitere eingegangene Spenden aufgenommen, von denen der Ersteller dieser Vorlage nun Kenntnis erlangt hat. Es handelt sich hierbei zum einen um die Spende des Jugendbeirats i.H.v. 194,60 € aus dem Erlös des Weihnachtsmarktes vom 09.12.2023-10.12.2023, welche für die Ukraine-Hilfe für die Stadt Kozelets verwendet wird. Die Einzahlung erfolgte am 11.12.2023 (Anlage 4).
Eine weitere eingezahlte Spende vom 05.01.2024 des KKS Plankstadt i.H.v. 690,50 € stammt ebenfalls aus dem Erlös des Weihnachtsmarktes vom 09.12.2023-10.12.2023. Diese soll für bedürftige Menschen aus Plankstadt (Notgemeinschaft) verwendet werden (Anlage 5).
Am 12.01.2024 ging die Spende der Hausfrauen Plankstadt i.H.v. 2.160,00 € aus dem Erlös des Weihnachtsmarkts ein. Dieser Betrag wird wunschgemäß gesplittet. Die Hausfrauen unterstützen mit 1.080,00 € die örtliche Notgemeinschaft und mit den anderen 1.080,00 € die Ukraine-Hilfe für die Stadt Kozelets. (Anlage 6).
Am 16.01.2024 ging die Spende der Chorgemeinschaft Plankstadt i.H.v. 1.160,00 € aus dem Erlös des Weihnachtsmarkts ein. Dieser Betrag wird wunschgemäß gesplittet. Die Chorgemeinschaft unterstützen mit 580,00 € die örtliche Notgemeinschaft und mit den anderen 580,00 € die Ukraine-Hilfe für die Stadt Kozelets. (Anlage 7).
Gang der Aussprache
BGM Drescher trug den Sachverhalt vor und dankte den Spendern. Vom Gremium war keine Aussprache gewünscht, diese teilten den Dank.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Spenden gemäß den Anlagen 1-7 zu.
Beschluss
Das Gremium hat den TOP einstimmig beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Ja 19 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0.
TOP 4 Haushalt 2024:
Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2024
Beschlussfassung über mittelfristige Finanzplanung und Investitionsprogramm
2023-2027
Wirtschaftsplan 2024:
Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebs
Gemeindewasserversorgung Plankstadt
Beschlussfassung über mittelfristige Finanzplanung und Investitionsprogramm
2023-2027
Beratung und Beschlussfassung über Haushaltsanträge für das Jahr 2024
Vorlage: SV/499/2024/1
Sachverhalt
I. Erläuterung der Haushaltsplanung Kernhaushalt
1. Voraussichtliches Ergebnis 2023
Das Gesamtergebnis 2023 lässt sich derzeit noch nicht ermitteln. Es kommen, auch im Jahr 2024, noch Rechnungen, die nach 2023 abgegrenzt werden müssen, die Anlagenbuchhaltung ist noch nicht abschließbar und die kalkulatorischen Kosten sind noch nicht ermittelbar, etc. Das Gesamtergebnis dürfte aber aufgrund außerordentlicher Erträge positiv ausfallen. Die Liquidität zum 31.12.2023 beläuft sich auf 9,2 Mio. Euro (inkl. 5.950 T€ Termingelder).
2. Haushaltsplanung
Am 5.2.2024 fand eine nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für VFA statt. In dieser Sitzung wurden der Haushaltsplanentwurf 2024 und der Wirtschaftsplanentwurf 2024 (jeweils mit Finanzplanung) vorberaten. Die Haushaltsanträge für 2024 wurden bereits am 9.1.2024 im VFA vorberaten. Aufgrund der schlechten Steuerkraft erhält die Gemeinde seit dem Jahr 2009 Gelder aus der so genannten Sockel-Garantie zusätzlich, da die Bedarfsmesszahl höher als die Steuerkraftmesszahl ist.
Daher muss es weiterhin Ziel der Gemeinde sein, den Haushalt zu konsolidieren. Diesbezüglich wird auf die nachfolgenden Ausführungen verwiesen. Ferner kann heute niemand wissen, wie die weitere konjunkturelle Entwicklung verläuft.
Der vorliegende Haushalt ist zum sechsten Mal nach den Grundsätzen des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) aufgebaut und dargestellt. Das NKHR stellt ein völlig neues Rechnungskonzept dar, welches den Ressourcenverbrauch statt des Geldverbrauchs abbildet. Grundlage ist ein neuer Buchungsstil, gebucht wird in der kommunalen Doppik anstelle der kameralen Verwaltungsbuchführung. Die Einzelpläne werden in Plankstadt durch drei Teilhaushalte mit Budgetfunktion ersetzt. Für den Haushaltsausgleich gelten neue Regelungen, insbesondere sind im Sinne einer generationengerechten Buchführung alle Abschreibungen zu erwirtschaften.
Der Haushaltsplan enthält seit 2021 Produktbeschreibungen. Diese sollen in den nächsten Jahren weiter angepasst und um Produktkennzahlen ergänzt werden.
Ausgangslage war die auflagenfreie Genehmigung des Haushalts 2023 durch das Kommunalrechtsamt. Wir zitieren aus dem Schreiben des Kommunalrechtsamts vom 30.12.2022 („Haushaltsverfügung zum Haushaltsplan 2023“): „… Insgesamt verfügt die Gemeinde Plankstadt derzeit über ein gefestigtes Finanzgerüst und ist auch für die Zukunft solide aufgestellt. Dass dies im Wesentlichen auf den Verkauf gemeindeeigener Grundstücke zurückzuführen ist und das damit nicht zu unterschätzende Haushaltsrisiken verbunden sind, sofern die Vermarktung der Grundstücke nicht plangemäß verwirklicht werden kann, wurde bereits in den vergangenen Haushaltsverfügungen angemerkt und dürfte den gemeindlichen Entscheidungsträgern bewusst sein. Insofern sollte die Gemeinde auch mit Blick auf die weiteren Risiken und Unsicherheiten in der Finanzplanung (v. a. gesamtwirtschaftliche Entwicklung) weiterhin vorausschauend agieren und die zur Verfügung stehenden Mittel umsichtig bewirtschaften. Gemeindliches Ziel muss es außerdem sein, die Ertragskraft des Ergebnishaushaltes konsequent und nachhaltig zu stärken, um so dauerhaft positive ordentliche Ergebnisse im Sinne der Generationengerechtigkeit zu erwirtschaften… .“
Ziel sollte es sein, die Vorgaben des NKHR zu einem generationengerechten Wirtschaften umweltfreundlich, bürgernah u. zukunftsorientiert vollständig umzusetzen. Es sollten daher ausreichend Überschüsse erwirtschaftet werden, um auch die Abschreibungen vollumfassend finanzieren zu können. Insbesondere im Hinblick auf die bestehenden Sanierungsrückstände bei den gemeindeeigenen Liegenschaften, Einrichtungen sowie der Infrastruktur muss es gelingen, diesen Sanierungsstau abzubauen und gleichzeitig möglichst ein positives ordentliches Ergebnis zu erzielen. Die Gemeinde Plankstadt hat im Kernhaushalt zum Jahresende voraussichtlich nur noch 151.508 Euro Schulden. Auch die Schulden des Eigenbetriebs Gemeindewasserversorgung am Kreditmarkt sind mit 71.147 Euro sehr niedrig. Dies entspricht einem Schuldenstand des Kernhaushalts und des Eigenbetriebs von rund 21 Euro pro Einwohner. Zum 31.12.2022 betrug die durchschnittliche Verschuldung der Kommunen des Rhein-Neckar-Kreises im Kernhaushalt einschließlich der Eigenbetriebe 1.181 Euro pro Einwohner. Ziel ist es, eine Neuverschuldung der Gemeinde im Kernhaushalt in den kommenden Jahren aufgrund der Ertragsschwäche und der in den Zweckverbänden vorhandenen Verschuldung zu vermeiden.
Obwohl die finanziellen Rahmendaten der Gemeinde Plankstadt aktuell gut sind, ist es ist nicht möglich, alle sich in der aktuellen politischen Diskussion befindenden Investitionsvorhaben oder andere Vorhaben in den nächsten drei Jahren zu realisieren, obwohl durch die Erschließung und den Verkauf gemeindeeigener Grundstücke grundsätzlich Deckungsmittel vorhanden sind. Die Leistungsfähigkeit der Verwaltung zur Umsetzung der Vorhaben ist entsprechend der Größe der Gemeinde beschränkt. Der Gemeinderat hat im städtebaulichen Gemeindeentwicklungskonzept Plankstadt 2040 eine Priorisierung der Projekte vorgenommen. Die Verwaltung kann über die vorhandenen Projekte keine weiteren größeren Maßnahmen umsetzen. Nach den Kommunal- und Bürgermeisterwahlen und dem Abschluss der Großprojekte Kultur- und Sporthallen sowie Sanierung Lehrschwimmbecken und der Ortsmitte soll in einer Klausurtagung eine neue Priorisierung der Vorhaben erfolgen.
3. Gesamtergebnishaushalt
Das veranschlagte ordentliche Gesamtergebnis beläuft sich bei ordentlichen Erträgen von 30.263.164 Euro und ordentlichen Aufwendungen von 29.974.757 Euro auf 288.407 Euro. Dieser Überschuss wird durch außerordentlicher Erträge in Höhe von 9.683.000 Euro bei plangemäßem Verlauf zu einem positiven veranschlagten Gesamtergebnis von 9.971.407 €.
Damit gelingt es im Entwurf, die Abschreibungen von ca. 1,9 Mio. Euro zu erwirtschaften. Dabei sind zusätzlich zu dem normalen Aufwand folgende Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen im Ergebnishaushalt enthalten:
Besondere Unterhaltungsmaßnahmen 2024-2027 zusätzlich zu dem normalen Aufwand:
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Steuern, Gebühren und Zuweisungen
Alle Hebesätze können unverändert fortbestehen. Die Abwassergebühren sind ständig anzupassen, da die Gemeinde hier 100 % Kostendeckungsgrad erreichen muss und keine Gewinne machen darf. Es sind ansonsten keine Erhöhungen bei Gebühren und Steuern vorgesehen. Die Erlöse der Grundsteuer B sind mit 1,2 Mio. Euro angesetzt, die Gewerbesteuer mit 2,0 Mio. Euro.
Personalaufwand
Der Stellenplan des Jahres 2024 weist für den Kernhaushalt 64,81 Stellen aus. Dies sind 0,46 Stellenanteile weniger als im Vorjahr. Der Personalaufwand des Kernhaushalts steigt gegenüber dem Ansatz des Vorjahres nur um 90.000 Euro (+ 1,9 Prozent) trotz des hohen Tarifabschlusses. Für die Stellen im Bereich des Klimaschutzes, der Digitalisierung und der Integration stehen zusätzlich noch Einnahmen aus Fördermitteln zur Verfügung, die den Personalaufwand dieser Stellen in hohem Maße decken.
Die Rückstellungen aus Altersteilzeit zum 31.12.2023 belaufen sich auf 0 €.
4. Investitionsmaßnahmen
Die wesentlichen Investitionen 2024 (24,3 Mio €) können über Erlöse für Grundstücksverkäufe/Zuschüsse (16,8 Mio. Euro) gedeckt werden.
Wesentliche Investitionsmaßnahmen ab 100.000 Euro
zusätzlich zu den normalen Ansätzen
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Wesentliche Erträge aus Investitionsmaßnahmen/Grundstücksverkäufen ab 100.000 Euro
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Eine Kreditaufnahme im Kernhaushalt ist nicht notwendig. Die Schulden im Kernhaushalt belaufen sich zum Jahresende auf 152 TEUR. Die Abschreibung auf das Anlagevermögen 2024 beläuft sich auf 1.929.791 Euro. Die Auflösung Sonderposten belaufen sich 2024 auf 434.942 Euro. Die kalkulatorische Verzinsung beläuft sich 2024 auf 1.195.950 Euro.
Bei den kalkulatorischen Zinsen wird analog der Abwasserkalkulation vorläufig ein Zinssatz von 1,9 % zugrunde gelegt.
5. Finanzplanung 2023-2027
Von den Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 15,08 Mio. Euro stehen 7,19 Mio. Euro in 2025 und 5,39 Mio. Euro in 2026 und 2,5 Mio. Euro in 2027 zur Zahlung an. Kreditaufnahmen sind in diesen Jahren keine vorgesehen.
In den Finanzplanungsjahren 2024 bis 2026 sind Grundstückserlöse von 32.560 TEUR eingestellt. In den Jahren 2024 bis 2027 ist die Gewährung von Trägerdarlehen in Höhe von insgesamt 1,3 Mio. € an die Gemeindewasserversorgung Plankstadt vorgesehen. Abhängig vom Verlauf der Haushaltsentwicklung sollte die Finanzplanung der Jahre 2024 bis 2027 hinsichtlich der geplanten Investitionen angepasst werden. Deshalb sollte darauf geachtet werden, dass nicht zu viele Verbindlichkeiten für Folgejahre eingegangen werden, bevor der Eingang der eingestellten Grundstückserlöse sicher ist.
Entwicklung der ordentlichen Ergebnisse
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Voraussichtliche liquide Mittel zum Jahresende
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Nettoneuverschuldung
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Kreditaufnahmen Eigenbetrieb Gemeindewasserversorgung
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6. Fazit
Nach einem finanziell hervorragenden Jahresergebnis 2021 (Gesamtergebnis + 3,7 Mio. Euro) gelingt es auch in 2022 und 2023 positive Gesamtergebnisse zu erzielen, d.h. auch die Abschreibungen zu erwirtschaften. In den Jahren 2024 bis 2026 stehen zudem hohe außerordentliche Erträge zum Haushaltsausgleich zur Verfügung, sofern die eingeplanten Grundstückserlöse erzielt werden können. So verfügt die Gemeinde voraus. mit rund 9,2 Mio. Euro (inkl. Termingelder) über eine sehr hohe Liquidität zum Stand 31.12.2023.
Die Gemeinde Plankstadt hat sich für das Jahr 2024 erhebliche Investitionen (24,3 Mio. Euro) und zusätzliche Unterhaltungsmaßnahmen (1,0 Mio. €) vorgenommen. Durch die Grundstückserlöse können die erheblichen Investitionen voraussichtlich ohne jegliche Kreditaufnahmen erfolgen. Die Abschreibungen können im Plan 2024 erwirtschaftet werden, die Liquidität nimmt bei plangemäßem Verlauf auf ca. 2,4 Mio. Euro zum Jahresende 2024 ab.
Die Priorisierung der Maßnahmen zum Abbau des erheblichen Sanierungsstaus ist durch den Gemeinderat im städtebaulichen Gemeindeentwicklungskonzept 2040 erfolgt. Es ist festzustellen, dass bereits einige Maßnahmen umgesetzt werden konnten, so z.B. die Bebauung des Adler-Dienstleistungsgebäudes, das Bürgerbüro und das Rathaus. Bei den notwendigen Investitionen wird die Verwaltung weiterhin alle Anstrengungen unternehmen, die für eine Finanzierung notwendigen Fördermittel einzufordern, nur so kann ein Abbau des Sanierungsstaus der öffentlichen Infrastruktur, der bis zum Jahr 2040 mit ca. 100 Mio. Euro beziffert wurde, gelingen. Um auch in den Folgejahren den Haushalt ausgleichen zu können, muss ein besonderes Augenmerk auf die Folgekosten (Personal, Unterhaltung, Betrieb, Erwirtschaftung der Abschreibungen, …) der Investitionsmaßnahmen gerichtet werden.
Laut Ausblick in der mittelfristigen Finanzplanung werden die liquiden Mittel zu Ende des Planungszeitraums 7,9 Mio. Euro betragen. Die Verwaltung will die begonnene Diskussion mit den Gemeinderat um die strategische Ausrichtung der Gemeinde intensiv fortzuführen, die gemeinsam festgelegten strategischen Ziele überprüfen und die Zielerreichung in einem transparenten Controlling Prozess auch sichtbar machen.
II. Erläuterung Planung Wirtschaftsplan der Gemeindewasserversorgung
Die Abschlussdaten für das Wirtschaftsjahr 2023 liegen derzeit noch nicht vor.
Wasserverbrauch und die Entnahmen/Wasserverluste lassen sich nicht seriös vorhersagen.
Viele der 2023 veranschlagten Bau-/Sanierungs- u. Unterhaltungsmaßnahmen konnten bisher noch nicht (ganz) umgesetzt werden.
Eine belastbare Aussage ist daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 13.12.2004 wurde mit Wirkung vom 1.1.2005 der Verzicht auf die Gewinnerzielung aufgegeben. Als weitere Folgen dieser Maßnahme wurde die Gemeindewasserversorgung gewerbesteuerpflichtig und kann bei entsprechenden Gewinnen eine Konzessionsabgabe steuerfrei zugunsten der Gemeinde abführen.
Der derzeitige Wasserpreis beträgt ab 1.4.2023: 1,99 €/m³ zzgl. Umsatzsteuer.
Bezüglich der Beratungen des Wirtschaftsplans und dem Schuldenstand der Gemeindewasserversorgung wird ergänzend auf den Vorbericht und den Stellenplan des Gemeindehaushalts verwiesen.
Bei der Gemeindewasserversorgung sind nachfolgende Kreditaufnahmen vorgesehen:
Jahr 2024: 510,2 T€
Jahr 2025: 205,3 T€
Jahr 2026: 356,4 T€
Jahr 2027: 192,0 T€
insgesamt: 1.263,9 T€
Es ist vorgesehen, dass die Gemeinde der Gemeindewasserversorgung diese Darlehen als sogenannte Trägerdarlehen gewährt.
Schwerpunkte Finanzplanung 2024-2027 Wasserversorgung
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Beim Wasserwerk ist laut Finanzplanung in den 2024 – 2027 im Erfolgsplan ein ausgeglichenes Ergebnis vorgesehen. Es ist keine Abführung von Konzessionsabgaben in den Jahren 2024 bis 2027 eingeplant. Die Verpflichtungsermächtigungen belaufen sich 0 T€.
Bei planmäßigen Verlauf beträgt die Verschuldung der Gemeindewasserversorgung zum 31.12.2024 2.181.347€, wobei nur 71.147 Euro am Kreditmarkt aufgenommen sind, der Rest ist als Trägerdarlehen vom Kernhaushalt gestellt bzw. soll noch gestellt werden.
III. Beratung und Beschlussfassung über Haushaltsanträge für das Jahr 2024
Die eingegangenen Haushaltsanträge wurden in der Sitzung des Ausschusses für VFA am 9.1.2024 vorberaten.
Die finanzielle Ausgangslage für die Haushaltsplanung 2024 ist als schwierig zu bezeichnen. Die Kommunen des Rhein-Neckar-Kreises und in ganz Baden-Württemberg rechnen überwiegend mit hohen Defiziten. Dies, obwohl die Einnahmen nach der Herbst-Steuerschätzung steigen. Die Ausgaben erhöhen sich jedoch noch stärker. So steigen beispielsweise der Hebesatz der Kreisumlage, die Zuschüsse an die Zweckverbände und die Träger der Kinderbetreuung sowie die Personalaufwendungen aufgrund der Tarifabschlüsse.
Auch die Gemeinde Plankstadt hat diese finanziellen Herausforderungen zu meistern. Die Verwaltung hat daher in mehreren Sitzungen alle Ansätze auf Einsparpotentiale geprüft, um das vorhandene Planungsdefizit zu verringern. Die Gemeinde hat derzeit eine Vielzahl von Maßnahmen noch umzusetzen. Die Gemeindeverwaltung ist durch diese Projekte voll ausgelastet. Es können daher keine neuen Maßnahmen begonnen werden, deren Finanzierung nicht gesichert ist. Die Gemeinde muss derzeit erst, die großen Investitionsvorhaben im Volumen von über 40 Mio. Euro wie, z. B. Kultur- und Sporthallen, Lehrschwimmbecken, Ortsmitte, LED-Austausch der Straßenbeleuchtung etc., abschließen und dann anhand der finanziellen Möglichkeiten (Grundstückserlöse/ Liquidität) Prioritäten für das finanziell dann Machbare festlegen. Dabei müssen auch die personelle Situation und Folgekosten berücksichtigt werden. Daher sollten derzeit noch keine Verpflichtungen für weitere Großprojekte eingegangen werden, bis deren Finanzierung gesichert ist. Aber auch für kleinere Maßnahmen sind aktuell keine freien Ressourcen vorhanden. Es bestehen in allen Bereichen hohe Überstunden und eine Vielzahl von Belastungen. Beispielsweise durch die weiter anhaltende Unterbringung einer Vielzahl von Geflüchteten, vielen verkehrsrechtlichen Anordnungen, Bewältigung hoher Krankheitsquoten im Bereich der Kinderbetreuung und die vielen Maßnahmen und Projekte, die noch auf eine Umsetzung warten. In Plankstadt spezifisch kommen noch Themen wie der Glasfaserausbau sowie die uns betreffenden überregionalen Vorhaben wie Radschnellweg, Neubautrasse Mannheim-Karlsruhe, Ultra- und Transnet sowie die Suche nach einem Standort für ein Geothermieprojekt hinzu.
Die Verwaltung hat aufgrund des vollen Arbeitsvorrats daher gebeten, von Haushaltsanträgen für das kommende Jahr abzusehen. Die Frist für die Einreichung von Haushaltsanträgen endete am 26.10.2023. Verspätet am 1.12.2023 gingen dann doch noch 6 Haushaltsanträge der GLP noch ein:
Haushaltsanträge der GLP:
Antrag 1
Zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Fußgängercheck
Fußverkehrs-Checks dienen der ersten Analyse der Gegebenheiten für Zu-Fuß-Gehende, bieten ein Forum für praxisnahe Vor-Ort-Diskussionen und führen mindestens zu punktuellen konkreten Verbesserungsvorschlägen bis hin zu Ansätzen einer systematischen Förderung des Zu-Fuß-Gehens in der Stadt.
In Jahr 2023 wurde auf Antrag des vergangenen Haushaltsantrags der GLP ein Fußgängercheck durchgeführt. Um die erarbeiteten Maßnahmen durchführen zu können beantragen wir 50.000 im Haushalt 2024.
Antrag: Die Gemeinde Plankstadt stellt 50.000 € im Haushalt 2024 für bauliche Maßnahmen ein.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Ortsmitte wird derzeit neugestaltet. Für die vorgesehenen kleineren Maßnahmen die bereits bekannt sind wie Querungshilfen sind bei der Straßenunterhaltung ausreichend Mittel vorgesehen. Die Mittel für Straßenbau werden nicht spezifisch für einzelne Verkehrsarten angesetzt.
Beschlussvorschlag
Es werden keine weiteren Haushaltsmittel benötigt.
Antrag 2
Beauftragung eines Verkehrskonzeptes für Plankstadt
Der Gemeinderat möge beschließen:
ein Verkehrskonzept für Plankstadt in Auftrag zu geben
Begründung:
Beim „Bürgerforum Plankstadt 2040“ (Bürgerbeteiligung zum städtebaulichen Gemeindeentwicklungskonzept) wurde deutlich, dass die Erstellung eines Verkehrskonzeptes für viele Mitbürgerinnen und -bürger als vordringlich eingestuft wird.
Im Verkehrskonzept soll das gleichberechtig Zusammenwirken der Verkehrsteilnehmer in Plankstadt untersucht und Ergebnisse abgebildet werden.
Geschätzte Kosten: 20.000 €
Antrag: Die Gemeinde Plankstadt stellt 20.000 € im Haushalt 2024 für eine Beauftragung eines Verkehrskonzeptes.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Ortsmitte wird derzeit neugestaltet. Für kleinere Unterhaltungsmaßnahmen sind bei der Straßenunterhaltung ausreichend Mittel vorgesehen. Verkehrskonzepte und Verkehrszählungen wurden schon oft angeregt und beauftragt. Die Kosten für solche Konzepte sind wesentlich höher als beantragt und scheitern letztendlich an der vorhandenen baulichen Situation in den Straßen. Dies zeigt auch der Fußgängercheck. Verkehrsberuhigung bedingt einen Umbau der Straßen. Es bestehen seitens des Bürgeramts auch keine Ressourcen, um neben den aktuell zu bewältigenden Herausforderungen (Flüchtlingskrise, Ukrainekrieg, Kommunal-, Europa, Bürgermeisterwahl) und den bereits beschlossenen zusätzlichen Maßnahmen (Umsetzung Fußverkehrscheck, Beschaffung und Installation mehrerer Geschwindigkeitsmessanlagen) ein solch großes Projekt anzugehen. Zudem sind die Verkehrsverhältnisse durch Baustellen im Jahr 2024 nicht regulär (barrierefreie Bushaltestellen, Ortsdurchfahrt), was Voraussetzung für valide Verkehrszählungen wäre. Das Projekt Verkehrskonzept ist daher weiterhin geplant, kann aber 2024 leider noch nicht angegangen werden.
Beschlussvorschlag
Es werden 2024 keine weiteren Haushaltsmittel bereitgestellt, die Verwaltung wird aber personelle Maßnahmen ergreifen (Stabsstelle Verkehr), um das Projekt im Folgejahr angehen zu können.
Antrag 3
Planstelle Schulsozialarbeit
Die Grüne Liste Plankstadt schlägt die Erhöhung von 50% der Schulsozialarbeit für die Grundschulen (Humboldt-Schule und Friedrichschule) vor.
Begründung:
Schulsozialarbeit an Schulen ist eine aufsuchende Form der Jugendhilfe und findet ihre Legitimation in §13 SGB VIII. Sie begibt sich dorthin, wo Kinder und Jugendliche einen großen Teil ihrer Zeit verbringen, wo wesentliche Entscheidungen fallen und wo Probleme von ihnen frühzeitig sichtbar werden. Sie bietet eine ganzheitliche, lebensweltbezogene und lebenslagenorientierte Förderung und Hilfe für die Schüler und Schülerinnen. Schulsozialarbeit leistet eine wertvolle Unterstützung ergänzend zum Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule und hat positive Auswirkungen auf das Schulleben insgesamt.1 Zudem vernetzt Jugendsozialarbeit an Schulen den schulischen Lebensraum mit anderen Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen und übernimmt eine Vermittlungsfunktion. Schulsozialarbeit gilt heute als ein Qualitätsmerkmal für eine gute Schule in Baden-Württemberg. Fachkräfte der Schulsozialarbeit sind ein positives Zeichen dafür, dass sich die Schule über die Wissensvermittlung im Unterricht hinaus um weitere lebensweltliche Angelegenheiten der Schüler kümmert. Der Postillion e.V. verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich der Jugendsozialarbeit an Schulen, der Hilfen zur Erziehung und der Mobilen Jugendarbeit und ist entsprechend mit Institutionen und Ämtern vernetzt.
Nach Rücksprachen mit den Rektoren und den Elternbeiratsvorsitzenden halten wir die Aufstockung der Arbeitszeit um 5 Stunden für die Humboldtschule für sinnvoll. Genauere Angaben zum Konzept für Schulsozialarbeit finden sie im Anhang.
Durch die Erhöhung auf eine halbe Stelle einer Schulsozialarbeit. 60% würde vom Land und Kreis übernommen werden.
Stellungnahme der Verwaltung
Gem. TOP 5 VFA vom 5.2.2023 empfiehlt der Ausschuss dem Gemeinderat, die Aufstockung der bislang vorhandenen Schulsozialarbeiterstelle an der Humboldt-Grundschule zum organisatorisch nächstmöglichen Zeitpunkt um 0,2 StA auf dann 0,7 StA zu beschließen.
Beschlussvorschlag
Der Antrag dürfte, bei entsprechenden Gemeinderatsbeschluss, dann als erledigt angesehen werden können.
Antrag 4
wurde bei der Aufzählung vergessen; ist nicht vorhanden!
Antrag 5
Baumbepflanzung pro Geburt
Es ist immer wieder erfreulich, wenn es Nachwuchs in unserer Gemeinde gibt. In der Gemeinde gibt es für einen Neubürger ein kleines Willkommensgeschenk. Die GLP beantragt pro Neugeborenem Kind wohnhaft in Plankstadt einen Baum zu Pflanzen. Dies würde die Begrünung fördern und das Klima unterstützen. Dabei könnten den Familien mitgeteilt werden, welcher Baum für das Kind gepflanzt wurde, um einen Bezug herzustellen.
90 Kinder * 500 : 45.000 €
Stellungnahme der Verwaltung
Im VFA kam man überein für jeden Geburtsjahrgang einen Baum zu pflanzen. An die Eltern sollen dann Setzlinge verteilt werden.
Beschlussvorschlag
Es werden keine weiteren Haushaltsmittel bereitgestellt. Es soll gem. der Stellungnahme verfahren werden.
Antrag 6
Anschaffung eines E-Lastenrads zum Verleih
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Gemeinde Plankstadt schafft ein E-Lastenrad zum Verleih an.
Begründung:
Lastenfahrräder sind eine ökologische Alternative, um Kinder, größere Gegenstände oder Einkäufe innerhalb der Gemeinde von einem an einen anderen Ort zu transportieren, ohne dafür ein Kfz zu nutzen. In Anlehnung an den Verleih des Lastenrades in Hockenheim („hogge-pack“) soll die Gemeinde Plankstadt ebenfalls ein E-Lastenrad ihren Bürgerinnen und Bürgern zum Verleih zur Verfügung stellen.
Funktionsweise in Hockenheim:
• Schritt 1: Sie wohnen in Hockenheim oder haben ein Unternehmen oder Verein in der Stadt? Sie sind mindestens 18 Jahre alt und möchten sich von den Vorteilen eines E-Lastenrads überzeugen? Dann sind Sie beim LASTENRad-Verleih in Hockenheim genau richtig!
• Schritt 2: Überprüfen Sie im nachfolgenden Buchungskalender die Verfügbarkeit des E-Lastenrades im gewünschten Zeitraum.
• Schritt 3: Reservieren Sie das Lastenrad online und warten Sie auf die Bestätigungs-E-Mail.
• Schritt 4: Holen Sie das Lastenrad zum vereinbarten Zeitpunkt am Rathaus in der Rathausstraße 1 ab.
• Schritt 5: Testen Sie das E-Lastenrad bis zu einer Woche und genießen Sie die neue Unabhängigkeit!
• Schritt 6: Bringen Sie das E-Lastenrad, wie zeitlich vereinbart, wieder zurück.
Quelle www.hockenheim.de/startseite/leben/lastenrad.html
Stellungnahme der Verwaltung
Neben dem Verwaltungsaufwand müsste die Verwaltung bei jeder Entleihung die Verkehrssicherheit und Einweisung gewährleisten und weitere Versicherungen abschließen. Ferner müssten die Lastenräder bei der Entgegennahme und Ausleihe ausführlich auf Vollständigkeit und Verkehrssicherheit überprüft werden, hierfür steht kein Personal zur Verfügung. Es gibt in Plankstadt Fahrradgeschäfte, bei denen Lastenfahrräder vor dem Kauf Probe gefahren werden können.
Beschlussvorschlag
Der Antrag wird abgelehnt.
Antrag 7
Begrünungskonzept
Der Gemeinderat möge beschließen:
Erstellung eines Begrünungskonzepts durch die Gemeindeverwaltung
Begründung:
Immer wärmer werdende Sommer machen auch vor Plankstadt keinen Halt. Gerade im dicht besiedelten Ortszentrum staut sich durch die dichte Bebauung im Sommer die Hitze in den Straßenzügen. Die Gemeindeverwaltung soll gebeten werden ein Konzept zu erstellen, inwieweit zusätzliche Begrünung in der Ortsmitte nicht nur das Ortsbild zur 1250-Jahr-Feier verschönern kann, sondern auch für zusätzliche Erfrischung sorgen kann. Denn der Übergang von flüssigem Wasser zu Wasserdampf verbraucht Wärmeenergie und sorgt für Verdunstungskühlung. Wasser verdunstet aber nicht nur von Wasserflächen, sondern auch von Pflanzen und vom Boden. Die Gemeindeverwaltung soll dem Gemeinderat Vorschläge zur Bepflanzung im Ortskern in Straßenzügen, auf Plätzen machen.
Beispiele sind:
• Aufstellen von Pflanzenkübel
• Fassadenbegrünung
• Pflanzung von Bäumen in Straßenzügen/auf Verkehrsinseln
• Pflanzkörbe an Straßenlaternen.
Stellungnahme der Verwaltung
Auf den „Allgemeinen Hinweis“ und das ausführliche Klimaschutzkonzept wird verwiesen.
Die Verwaltung begrünt Plankstadt schrittweise, um die Lebensqualität zu erhöhen. Auf die Stellungnahmen zu den Anträgen 2 und 5, die Anfrage der CDU sowie das Klimaschutzkonzept und die aktuelle Gesetzgebung zum Klimaanpassungsgesetz wird verwiesen.
Beschlussvorschlag
Es werden keine weiteren Haushaltsmittel bereitgestellt. Es ist bereits die Anschaffung mehrerer Baumkübel (5-8) zur Verkehrsberuhigung seitens der Verwaltung geplant. Diese können auch auf Plätze gestellt werden. Die zusätzlichen Baumkübel können in die Bewässerungsrunden noch aufgenommen werden. Darüber hinaus wäre der Bauhof personell zu verstärken.
Gang der Aussprache
KAL Kroiher stellte den Haushalt für das Jahr 2024 vor. Er informierte ausführlich anhand eines Folienvortrags über die zukünftige Entwicklung und die finanzielle Lage der Gemeinde sowie die geplanten Investitionen. GR Dr. Geisler (CDU) bemängelte die Höhe der Kosten beim Bau des Kreisverkehrs Ost, der in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen sei. Es ergebe sich eine hohe Differenz zu den ursprünglich genannten Kosten der Maßnahme. Zudem bemängelte er den zeitlichen Verzug der Maßnahme. BGM Drescher antwortete, dass in den genannten Summen damals vor seiner Amtszeit nur die Oberflächen geschätzt wurden. Er vertrete aber die Auffassung, dass bei Oberflächensanierungen auch die unter der Oberfläche liegende Leitungsinfrastruktur zu erneuern sei, wenn diese wie hier sanierungsbedürftig sei. Er verwies auf die geplante Klausurtagung, in der alle Maßnahmen der mittelfristigen Finanzplanung gemeinsam neu priorisiert würden. Er ergänzte aber auch, dass die Gemeinde im kommenden Jahr rund 24 Mio. € für Baumaßnahmen ausgebe. Dies sei mehr als alle anderen Gemeinden des Sprengels Nordbaden zusammen. Dieses deutlich erhöhte Arbeitsaufkommen in der Verwaltung könne nur durch eine Priorisierung bewältigt werden. Erst müssten die laufenden Großvorhaben umgesetzt werden, bevor neue Projekte in Angriff genommen werden könnten. GR Dr. Verclas (PL) fügte hinzu, dass im Vergleich zur Nachbarkommune zu sehen sei, wie gut die Gemeinde Plankstadt den Haushalt plane. Er betonte die bevorstehende Schuldenfreiheit in vier Jahren. Seine Fraktion stellte bewusst keine Haushaltsanträge, weil man die Leistung der Verwaltung schätze und richtig einordne. Er lobte die harmonische Zusammenarbeit mit der Verwaltung und dem Bürgermeister sowie mit den anderen Fraktionen. GR Schuster (CDU) unterstrich die Wichtigkeit einer soliden finanziellen Basis für die Zukunft. Insbesondere sei zu erwähnen, dass die liquiden Mittel in Höhe von 9 Mio. € keine Selbstverständlichkeit seien. Wichtig für die Zukunft sei, weiterhin die Wirtschaft zu fördern, ökologische Ziele zu verfolgen sowie eine nachhaltige Politik zu betreiben. Auch sei die Fortführung der drei großen Projekte der Gemeinde mit der neuen Ortsmitte, der Schwimmhalle und der neuen Kultur- und Sporthalle beachtlich. Das Steckenpferd der Verwaltung, die Personalkosten nicht ausufern zu lassen, zeuge von motivierten Mitarbeitern, die auf einem guten Weg seien und ein Team bilden würden. Auch die Einbeziehung der Bürgerschaft sei wichtig, so auch der Aufruf, sich an den Kommunalwahlen zu beteiligen. GR Reize (GLP) stimmte den Vorrednern zur vorbildlichen Arbeit von KAL Kroiher zu. Die Kompromisse zu den Anträgen der GLP seien von guter Qualität, nur das Thema des Lastenradverleihs müsse im Folgejahr erneut aufgenommen werden, hier gäbe die GLP nicht auf. GR Schneider (SPD) hatte nichts hinzuzufügen. Sie dankte der Kämmerei und betonte, dass ein stabiler Haushalt auch in der Zukunft wichtig sei. Ihre Fraktion behalte sich daher vor, kostspieligen Anträgen nicht zuzustimmen. Ein Grund sei auch die notwendige Entlastung der Verwaltung. Im Anschluss dankte BGM Drescher den Abgeordneten für die zugeteilten Fördermittel und die gute Unterstützung durch Bund und Land. Er bat die Gremienmitglieder, ihre Abgeordneten über die zu hohe Umlage des Kreises zu informieren, die im Wesentlichen aus der mangelnden Krankenhausfinanzierung resultiere. Die Finanzierung der Krankenhäuser sei nicht durch die Gemeinden zu stemmen. Er verzichte auf eine Haushaltsrede, diese sei nicht notwendig, sondern durch die treffenden Stellungnahmen der Fraktionen bereits erfolgt. Er wolle nur noch auf die erheblichen Aufwendungen für die Kinderbetreuung hinweisen, die sich 2024 auf rund 9,5 Mio. € belaufen, dies seien 35 Prozent aller Aufwendungen der Gemeinde.
Beschlussvorschlag
zu III.: Beschlussfassung über die Haushaltsanträge für 2024
Die Beschlussvorschläge zu den einzelnen Haushaltsanträgen befinden sich direkt im Anschluss zu den Haushaltsanträgen.
zu I.: Beschlüsse zum Haushalt 2024:
Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024
Beschlussfassung über mittelfristige Finanzplanung und Investitionsprogramm 2023-2027
Stellenplan 2024
1.) Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung (S. 4-5) mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 in der vorliegenden Fassung zu.
2.) Der Gemeinderat beschließt die mittelfristige Finanzplanung und Investitionsprogramm 2023-2027.
3.) Der Gemeinderat beschließt den Stellenplan 2024.
zu II: Wirtschaftsplan 2024:
Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebs
Gemeindewasserversorgung Plankstadt
Beschlussfassung über mittelfristige Finanzplanung und Investitionsprogramm
2023-2027
1.) Der Gemeinderat beschließt den Wirtschaftsplan (S. 281-282) der Gemeindewasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2024 in der vorliegenden Fassung.
2.) Der Gemeinderat beschließt die mittelfristige Finanzplanung und Investitionsprogramm.
Beschluss
Zu III.
1.) Das Gremium hat den TOP einstimmig beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Ja 19 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0.
2.) Das Gremium hat den TOP einstimmig beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Ja 19 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0.
3.) Das Gremium hat den TOP einstimmig beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Ja 19 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0.
4.) Nicht Vorhanden.
5.) Das Gremium hat den TOP einstimmig beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Ja 19 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0.
6.) Das Gremium hat den TOP einstimmig beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Ja 17 Nein 0 Enthaltung 2 Befangen 0.
7.) Das Gremium hat den TOP einstimmig beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Ja 18 Nein 1 Enthaltung 0 Befangen 0.
Zu I. und II.
Das Gremium hat den TOP einstimmig beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Ja 19 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0.
TOP 5 Schulsozialarbeit an Grundschulen
Vorlage: SV/493/2024/1
Sachverhalt
Aufgrund des Antrags der Rektorin der Humboldtschule, Frau Annett Mellentin, auf Erweiterung der Schulsozialarbeit an der Humboldt-Grundschule vom 10.10.2023 wurde eine Abfrage an den umliegenden Grundschulen durchgeführt. Verglichen wurden hierbei insbesondere die Schülerzahlen sowie die Stellenanteile der jeweiligen Stelleninhaber im Bereich der Schulsozialarbeit.
Nachfolgendes Ergebnis wurde festgehalten:
Bitte Bild 9 einfügen
Demnach liegt die Humboldtschule im Vergleich zu den umliegenden abgefragten Grundschulen mit einem Quotienten von 11,4 an zu betreuenden Schülern pro Stunde im Mittelfeld, woraus sich zunächst einmal kein dringender Handlungsbedarf ergibt. Im Sinne der Gleichbehandlung beider Grundschulen ist eine Anhebung der Stelle jedoch durchaus nachvollziehbar.
Seitens der Verwaltung ist eine Aufstockung der Schulsozialarbeit an der Humboldt-Grundschule um 0,2 Stellenanteile vorgesehen, allerdings wäre dies geknüpft an eine Aufstockung der Stelle der derzeitigen Stelleninhaberin.
Die Einrichtung einer neuen, zweiten Schulsozialarbeiterstelle ist derzeit nicht vorgesehen, da dies nur mit 0,5 Stellenanteilen möglich wäre und ein weiteres Arbeitszimmer mit Ausstattung erfordern würde. Denkbar wäre auch ein Tausch mit einer 0,7 Kraft, sofern der Träger eine solche Kraft stellen kann. Zwischenzeitlich wurde ein Gespräch mit der derzeitigen Stelleninhaberin an der Humboldtschule hinsichtlich deren Aufstockungsmöglichkeiten geführt, bei dem diese signalisierte, sich eine Erhöhung ihres Beschäftigungsumfangs um maximal weitere 0,2 Stellenanteile vorstellen zu können.
Nach Anhebung der Stellenzahl auf 0,7 verbessert sich die Betreuungsquote an der Humboldt-Grundschule auf 318 Schüler pro Vollzeitstelle. Dies liegt weit über dem Durchschnittswert (427) und geringfügig über dem Betreuungsschlüssel der Friedrichschule (340). Dies wäre jedoch aufgrund des Angebots der Ganztagsschule an der Humboldt-Grundschule zu rechtfertigen.
Gang der Aussprache
HAL Wiedemann erläuterte den Sachverhalt. GR Breitenbücher (PL) dankte der Schulsozialarbeiterin für die Bereitschaft, die Stunden zu erhöhen. Sie schlug vor, die Mitarbeiterinnen der Schulsozialarbeit in eine Sitzung einzuladen, damit sie über ihre Arbeit referieren könnten. GR Heider (CDU) betonte, dass die Sozialarbeit unstrittig wertvoll sei und individuelle Konflikte hierdurch gut gelöst werden können. GR Reize (GLP) stimmte dem zu und nannte Beispiele einer erfolgreichen Schulsozialarbeit. Ein steigender Bedarf wurde von GR Engelhardt (SPD) vorhergesehen, denn die zu lösenden Herausforderungen würden weiter steigen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt den Abgleich zur Schulsozialarbeit an Grundschulen zur Kenntnis und beschließt die Aufstockung der bislang vorhandenen Schulsozialarbeiterstelle an der Humboldt-Grundschule zum organisatorisch nächstmöglichen Zeitpunkt um maximal 0,2 StA auf dann 0,7 StA.
Beschluss
Das Gremium hat den TOP einstimmig beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Ja 19 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0.
TOP 6 Vorgehensweise der weiteren Grundstücksvergabe im Neubaugebiet "Kantstraße Nord", Bertha-Benz-Straße
Vorlage: SV/459/2023/1
Sachverhalt
Nachdem nunmehr das dritte Bieterverfahren abgeschlossen ist, sind noch 29 der insgesamt 64 Grundstücke in der Kantstraße-Nord zu veräußern. Waren die ersten Bieterverfahren von einer sehr hohen Nachfrage und dementsprechend hohen Geboten geprägt, hat sich die Lage am Immobilienmarkt deutlich verändert. Steigende Zinsen, wegfallende Förderungen und durch die Inflation deutlich höhere Baukosten führten zu einer reduzierten Nachfrage.
Die Verwaltung schlägt vor, kein weiteres Bieterverfahren durchzuführen. Es hat sich gezeigt, dass durch die Möglichkeit auf bis zu fünf Grundstücke zu bieten, sich das Verfahren in die Länge zieht und viele Bieter, nachdem sie den Zuschlag bekommen haben, vor dem Notartermin ihre Bewerbung zurückgezogen haben, letztendlich ist ein Grundstückskaufvertrag jedoch erst mit der notariellen Beurkundung bindend. Auch die Ungewissheit der Bieter, welches Gebot man wählen sollte und angemessen ist, hält vermutlich viele Grundstückskaufinteressenten von einer Gebotsabgabe ab. Zudem bewegt sich der Zinsmarkt tendenziell sinkend, neue Förderprogramme sind vorhanden oder bereits angekündigt, bedürfen dann aufgrund des angewandten „Windhundprinzips“ aber einer kurzfristigen Beantragung. Insofern ist ein schnelles Verfahren auch für den Interessenten eine Notwendigkeit.
Die Verwaltung schlägt aufgrund der sich veränderten Rahmenbedingungen vor, zukünftig die verbliebenen Grundstücke dauerhaft zu Festpreisen anzubieten. Hierbei würde ein entsprechendes Formular auf der Homepage bereitgestellt werden. Mit diesem könnte die entsprechende Bewerbung abgegeben werden. Direkt nach Eingang der Bewerbung würde auch der Notartermin vereinbart werden. Bei gleichzeitigem Eingang mehrerer Bewerbungen würde das Los entscheiden. Die Verwaltung schlägt folgende Preisstaffelungen entsprechend der Grundstückslage vor:
DHH-Grundstücke im südlichen Bereich (hinter den Gärten der Kantstraße) 909 € / m²
DHH-Grundstücke im mittleren Bereich 909 € / m²
Einzelhausgrundstücke in Feldrandlage 989 € / m²
Der Ausschuss für Verwaltung und Finanzen hat dieser Vorgehensweise mehrheitlich zugestimmt.
Gang der Aussprache
Zur Grundstücksvergabe Kantstraße Nord trug BGM Drescher den Sachverhalt vor. Er leitete das Thema mit der erfolgten rechtlichen Prüfung des Vorgangs durch das Kommunalrechtsamt ein. Dieses hatte keine rechtlichen Bedenken gegen das von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehen. Die Preise seien nun an die Bodenrichtwerte angepasst und wurden auf Basis des letzten Vergabeverfahrens errechnet, so BGM Drescher weiter in seinen Ausführungen. Der Immobilienmarkt sei im Wandel, eine Reaktion der Gemeinde notwendig und folgerichtig. GR Waldecker (PL) erläuterte die damalige Lage. Anfangs lagen viel zu viele Bewerbungen vor, in der aktuellen Marktsituation nun zu wenige. Eine Modifizierung des Verfahrens sei daher nötig, da die Preisentwicklung dies fordere. GR Schuster (CDU) knüpfte nahtlos an und hob hervor, dass damals bei über 500 Bewerbern ein Bieterverfahren die richtige Entscheidung war, dies jedoch nichtmehr der Fall sei, weswegen die Verfahrensänderung auch aus ihrer Sicht nötig sei. Dem entgegnete GR Dr. Dr. Mende (SPD) mit der Ablehnung des Vorschlags seitens der SPD. Er fügte an, dass die SPD von Beginn der Vergabe gegen ein Bieterverfahren gewesen sei und eine jetzige Änderung nicht im Sinne der Gleichbehandlung wäre. Die SPD-Fraktion stimmte gegen den Beschlussvorschlag, alle anderen Fraktionen dafür.
Beschlussvorschlag
Dem Gemeinderat wird empfohlen den Bürgermeister nach Abschluss der letzten Kaufverträge des dritten Bieterverfahrens mit dem Verkauf der verbliebenen Grundstücke zu folgenden Konditionen zu beauftragen:
DHH-Grundstücke im südlichen Bereich (hinter den Gärten der Kantstraße) 909 € / m²
DHH-Grundstücke im mittleren Bereich 909 € / m²
Einzelhausgrundstücke in Feldrandlage 989 € / m²
Beschluss
Das Gremium hat den TOP mehrheitlich beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Ja 16 Nein 3 Enthaltung 0 Befangen 0.
TOP 7 Sanierung der Ortsmitte
Weiterer Sanierungsabschnitt
- Ausbau Brühler Weg bis zum Waldpfad
Vorlage: SV/498/2024/1
Sachverhalt
Im Zuge der Sanierungen in der Ortsmitte wurde im Bereich des Brühler Wegs festgestellt, dass sich die Wasserleitungen in einem schlechten Zustand befinden. Verschiedene Rohrbrüche im Zuge der Baumaßnahmen in der Ortsmitte und an der Kirche haben dies aufgezeigt. Es ist daher dringend erforderlich, im Anschluss an den jetzigen Sanierungsbereich den Brühler Weg weiter bis zum Waldpfad zu sanieren. Die große private Baumaßnahme ist bis dahin auch abgeschlossen, so dass diese Straßenbaumaßnahme als vorerst letzte Einschränkung in diesem Abschnitt bezeichnet werden kann und der Brühler Weg vom Waldpfad bis zur Wilhelmstraße vollständig saniert wäre.
Die Planungen für diesen Abschnitt wurden vom Büro MVV Regioplan ausgearbeitet und die Kosten ermittelt. Diese basieren auf dem Hauptangebot der Fa. Reimold, welches sich auf die bisherigen Straßenbauarbeiten in der Ortsmitte bezieht. Das Angebot zur Erweiterung der Baumaßnahme weicht nur in wenigen Positionen vom ursprünglich beauftragten LV ab und ist somit sehr wirtschaftlich für die Gemeinde. Das Angebot wurde geprüft und die MVV Regioplan empfiehlt den Auftrag an die Fa. Reimold zu erteilen.
Eine Beauftragung würde eine „Auftragserweiterung“ bedeuten, welche vergaberechtlich durchführbar ist. Die weiteren Sanierungsarbeiten im Brühler Weg umfassen eine Fläche von 855 m² bei einer Länge von 115 m. Die gesamten Ausführungskosten für diesen Abschnitt betragen ca. 628.000 € brutto. Diese teilen sich auf in ca. 301.000 € Kosten für den Straßenbau, 144.000 € für die Instandsetzung der Abwasseranschlüsse von den Gebäuden innerhalb des Straßenquerschnitts. Hier besteht eine besonders hohe Baudichte und somit eine hohe Stückzahl an Anschlüssen bezogen auf die Strecke. Darüber hinaus 82.000 € für die Erneuerung der Trinkwasserleitung und 101.000 € für das Herstellen der Trinkwasseranschlüsse bis in die Gebäude hinein. Auch hier spiegelt sich die hohe Dichte an Gebäuden bezogen auf die Strecke nieder.
Zu den Herstellkosten rechnen wir mit weiteren Nebenkosten, diese berechnen sich aus den Herstellkosten.
15 % Honorar an die MVV Regioplan - ca. 92.000 € brutto
5 % weitere allg. Nebenkosten - ca. 31.000 € brutto
Weitere anfallende Kosten entstehen durch die Notwendigkeit zur Entsorgung des Aushubmaterials. Diese betragen geschätzt ca. 70.000 € brutto.
Somit betragen die Gesamtkosten für die Erweiterung der Maßnahme ca. 821.000 €. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat der Auftragserweiterung an die Fa. Reimold zuzustimmen. Die Maßnahme ist grundsätzlich förderfähig im Rahmen des Landessanierungsprogramms.
Im Zuge der Neugestaltung werden zusätzliche Baumhabitate geschaffen. Weitere sind aufgrund der vorhandenen Enge leider nicht möglich. Zudem wird die Straße als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, in dem Fuß-, Rad- und Autoverkehr sich gleichberechtigt die Verkehrsflächen teilen. Zur Sicherung der Schrittgeschwindigkeit werden zwei sogenannte „Berliner Kissen“ in den Straßenkörper eingebaut.
Gang der Aussprache
BGM Drescher erläuterte den Sachverhalt und den Umfang der angedachten Sanierungsmaßnahmen. BAL Ernst erörterte die Kosten und Details des Bauvorhabens. GR Helmling (CDU) erkundigte sich nach dem Fortbestehen der vorhandenen Einbahnstraßenregelung. BüAL Weppelmann verneinte dies, es solle eine „echte“ Einbahnstraße entstehen. BAL Ernst ergänzte, dass dies jedoch wie früher mit der Freigabe für Radverkehr im Gegenverkehr geplant sei. Des Weiteren wollte GR Breitenbücher (PL) wissen, ob die vorhandene Bepflanzung bestehen bliebe. BAL Ernst versicherte ihr, dass alle Bäume, bei denen dies möglich und sinnvoll sei, erhalten blieben, bei denen dies nicht möglich wäre, eine Neupflanzung erfolge. Die alten Baumhabitate entsprechen oft nicht dem für ein Gedeihen des Baums notwendigen Umfang. Die Kosten hierfür seien bereits in den Planungen enthalten. GR Dr. Verclas (PL) äußerte seine Bedenken bezüglich der geplanten aufgepflasterten Berliner Kissen. Seiner Auffassung zufolge seien diese gefährlich für den Radverkehr und nicht notwendig. BüAL Weppelmann wies auf die vielen Beschwerden der Anwohner wegen zu schneller Geschwindigkeiten hin. Es handle sich um einen verkehrsberuhigten Bereich, in dem alle Verkehrsteilnehmer mit der auferlegten Höchstgeschwindigkeit fahren sollten. Die Straße sei sehr lang, was zu schnellem Fahren verführe und es besteht hier keine Möglichkeit von Radarkontrollen aufgrund der fehlenden Messstrecke. BAL Ernst fügte hinzu, dass eine nachträgliche Ergänzung der Aufpflasterung ein zu großer Aufwand sein würde. BGM Drescher ergriff das Wort und wies auf die technische Zulassung der geplanten „Berliner Kissen“ und die konische Form der Auffahrt hin. Zudem könne man am Rand vorbeifahren. GR Dr. Verclas (PL) merkte an, dass die Neugestaltung des Brühler Wegs für ein erhöhtes Verkehrsaufkommen sorge und Radfahrer sich nicht an die Verkehrsregeln halten würden. Zudem ergänzte GR Dr. Geisler (CDU), dass darauf zu achten sei, die Kanaldeckel entgegengesetzt zur Fahrtrichtung zu bauen, um die Unfallgefahr zu reduzieren. BAL Ernst bestätigte dies, es sei nur ein Beispielfoto auf den Vortragsfolien. Er würde die Kanaldeckel immer anders herum einsetzen lassen. GR Wolf (CDU) erklärte, dass eine Zustimmung generell bestehe, jedoch von der Aufpflasterung gegebenenfalls abgesehen werden sollte. GR Reize (GLP) befürwortete die Aufpflasterung. Eine Zustimmung ohne die Aufpflasterung wurde durch GR Engelhardt (SPD) für die SPD ausgesprochen. Beim ursprünglichen Beschlussvorschlag stimmten BGM Drescher, GR Kolb (PL), GR Schuster (CDU), GR Wolf (CDU), GR Mack (CDU), GR Reize (GLP) und GR Auffarth (GLP) dafür, GR Breitenbücher (PL), GR Waldecker (PL), GR Maier (PL), GR Hallwachs (PL) GR Neidig (PL), GR Dr. Verclas (PL), GR Helmling (CDU) und die Fraktion der SPD dagegen. GR Dr. Geisler (CDU) und GR Heider (CDU) enthielten sich. Beim neuen Beschlussvorschlag stimmte GR Wolf (CDU), GR Reize (GLP) und GR Auffarth (GLP) dagegen, GR Schuster (CDU) und GR Kolb (PL) enthielten sich, das restliche Gremium stimmte dafür. Somit erfolgt der Bau der Maßnahme ohne die zur Verkehrsberuhigung vorgesehenen „Berliner Kissen“.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt der Auftragserweiterung an die Fa. Reimold in Höhe von 628.000 € brutto zu. Weiter stimmt der Gemeinderat den daraus entstehenden Gesamtausgaben in Höhe von ca. 821.000 € brutto zu.
Beschluss
Das Gremium hat den TOP mehrheitlich abgelehnt.
Abstimmungsergebnis: Ja 7 Nein10 Enthaltung 2 Befangen 0.
Neuer Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt der Auftragserweiterung an die Fa. Reimold in Höhe von 628.000 € brutto zu. Weiter stimmt der Gemeinderat den daraus entstehenden Gesamtausgaben in Höhe von ca. 821.000 € brutto zu. Ausgenommen hiervon wird die Aufpflasterung im verkehrsberuhigtem Bereich Brühler Weg.
Beschluss
Das Gremium hat den TOP mehrheitlich beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Ja 14 Nein 3 Enthaltung 2 Befangen 0.
TOP 8 Bau der Kultur- und Sporthallen
- Planung der Außenanlagen
Beauftragung
Vorlage: TV/001/2024/1
Sachverhalt
Im Zuge des Projektablaufs sind jetzt die Arbeiten zur Erstellung der Außenlagen auszuschreiben. Der Erschließungsträger GKB/ BIT Ingenieure aus Karlsruhe soll die Planungsleistungen bis zur Genehmigungsplanung vom Büro Ramboll (Leistungsphase 1-4) in die weiteren Planungen zur Erschließung des gesamten Gebietes integrieren.
Dies ist sinnvoll, um Schnittstellenprobleme zwischen dem Außengelände und dem Erschließungsgebiet zu vermeiden, sowie Skaleneffekte bei der Ausführung und dem Materialbezug zu generieren und gewährleistet eine einheitliche Bauüberwachung vor Ort.
Die Prüfung des Angebots der GKB/BIT Ingenieure ist nach Klärung einiger Details in der Planung jetzt abgeschlossen, so dass diese Leistungen vergeben werden können.
Es sind folgende Teilbereiche zu überplanen:
1. Regen und Schmutzwasser - Gebäude
2. Entwässerung der Freiflächen
3. Freianlagen
4. Bauvermessung
Angeboten sind bei den Pos. 1 bis 2 die Leistungsphasen 5 bis 9.
Die Honorarzone, III- unten, ist für dieses Projekt angemessen.
Zusätzlich: Örtliche Bauüberwachung 3,8%, Nebenkosten 5% und ein Nachlass in Höhe von 3%.
Angeboten bei der Pos. 3 die Leistungsphasen 5 bis 9.
Die Honorarzone, III- ¾-Satz, ist für dieses Gewerk angemessen.
Zusätzlich: Örtliche Bauüberwachung 3,8%, Nebenkosten 5% und ein Nachlass in Höhe von 3%.
Pos. 4 ist Pauschal angeboten.
Zusätzlich: Nebenkosten 5% und ein Nachlass in Höhe von 3%.
Ausgehend von den Kosten aus der Berechnung vom Büro Ramboll bietet das Büro BIT Ingenieure die beschriebenen Leistungen für 218.530,55 € netto an. Das Planungen vom Büro Ramboll bis zur LP 4 basieren auf der gleichen Honorierung allerdings ohne den von BIT gewährten 3%-igen Rabatt.
Die Planungskosten sind in der Kostenberechnung enthalten. Die Kosten für das Gesamtprojekt sind weiterhin eingehalten. Die Verwaltung empfiehlt, die Planungsleistungen an die BIT Ingenieure aus Karlsruhe zu vergeben.
Gang der Aussprache
BGM Drescher trug den Sachverhalt vor und erläuterte das geplante Vorgehen bei der Vergabe, welches sicherlich Kosten für die Gemeinde spare. Er wies auf die Vergabethematik hin. GR Wolf (CDU) versicherte sich, ob auch die Planung der Außenanlage mit zu genehmigen sei. BGM Drescher erklärte, dass diese bereits dem Gemeinderat bekannt sei und hier keine Änderungen vorgesehen sind. Vom Gremium war keine weitere Aussprache gewünscht.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat, beauftragt die Planungsleistungen der HOAI Leistungsphasen 5-9 sowie die Bauvermessung zu den Außenanlagen der Kultur- und Sporthallen an die BIT Ingenieure aus Karlsruhe.
Beschluss
Das Gremium hat den TOP einstimmig beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Ja 19 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0.
TOP 9 Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten, Bertha-Benz-Str. 16, Flst. Nr. 6545, 2. Umplanung
Vorlage: SV/497/2024
Sachverhalt
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kantstraße Nord, 1. Änderung“. Der Bauherr hat bereits eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten. Aufgrund der deutlichen Veränderungen der Marktlage auf dem Wohnungsmarkt wäre die Realisierung dieses Vorhabens nicht mehr wirtschaftlich. Daher hat der Bauherr eine Umplanung vorgenommen um 8 statt 6 Wohneinheiten unterzubringen. Die zum Verkauf vorgesehenen Wohneinheiten, jeweils als 3- oder 4-Zimmer-Wohnung geplant, haben nun je etwa 90-100 qm Wohnfläche, und sind somit deutlich marktgerechter konzipiert.
Im Bebauungsplan ist folgende Regelung enthalten: „Im Teilbereich D (Geschosswohnungsbau) sind maximal 6 Wohneinheiten je Wohngebäude zulässig“
Im Bebauungsplan ist allerdings nicht die Hausform geregelt. Nach Rücksprache mit dem Baurechtsamt hätte der Bauherr die grundsätzliche Möglichkeit auf dem Grundstück ein Doppelhaus zu errichten. Da sich die Anzahl der maximalen Wohneinheiten auf das Gebäude bezieht, könnte er, bei Errichtung von getrennten Erschließungsanlagen, somit 12 Wohneinheiten realisieren.
Im Ausschuss für Ordnung, Bau und Umwelt wurde am 08.01.2024 die Angelegenheit, ohne Vorlage des konkreten Bauantrages, vorberaten. Der Ausschuss hatte sich hier mehrheitlich der Auffassung der Verwaltung angeschlossen, dass die Erhöhung der Anzahl der Wohneinheiten von 6 auf 8 durchaus geboten sei.
Die Verwaltung sieht hier ausdrücklich keine Verletzung der Grundzüge der Planung. In der Begründung des Bebauungsplans ist zwar aufgeführt, dass die Anzahl der maximalen Wohneinheiten die Wohnruhe im Gebiet sichern soll, allerdings würde dies dann der Tatsache widersprechen, dass bei der Errichtung eines Doppelhauses tatsächlich 12 Wohneinheiten realisiert werden könnten. Lt. Auffassung der Verwaltung wäre somit eine Verletzung der Grundzüge der Planung erst bei der Überschreitung dieser Höchstzahl der Wohneinheiten gegeben.
Die vorliegende Planung sieht außerdem statt den ursprünglich geplanten oberirdischen Doppelparkern, die Errichtung einer Tiefgarage vor. Aufgrund der hierfür benötigten Abfahrt kommt es zu einer Überschreitung der Grundflächenzahl II. Die Grundflächenzahl I wird eingehalten.
Es gibt Überschreitungen der Baugrenzen durch untergeordnete Gebäudeteile gem. § 23 Abs. 3 BauNVO. Hierfür hatte der Gemeinderat aber schon in der Ursprungsplanung seine grundsätzliche Zustimmung erteilt (OBU vom 06.12.2022).
Allerdings überschreitet das Bauvohaben mit der Brüstung der Dachterrasse die zulässige Gesamthöhe des Gebäudes um 0,4 m. Zur Gebäudehöhe zählt auch die Brüstung einer Dachterrasse (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 30.09.2019 - 5 K 12982/17). Dem Bauantrag liegt kein Befreiungsantrag bei. Ebenfalls liegt keine Begründung für eine Befreiung vor. Eine Befreiung von bauplanungsrechtlichen Vorschriften erfordert eine objektive Begründung um zu verhindern, dass, aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes, weitere Überschreitungen anderer Bauherren ohne entsprechende Begr