Gemeindeverwaltung Plankstadt
68723 Plankstadt
Gemeinderat

Protokoll der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 23.09.2024

Sitzungsbeginn: 18:30 Uhr Sitzungsende: 20:47 Uhr Raum/Ort: Ratssaal, Schwetzinger Straße 29-31, 68723 Plankstadt Vorsitzender:...

Sitzungsbeginn: 18:30 Uhr

Sitzungsende: 20:47 Uhr

Raum/Ort: Ratssaal, Schwetzinger Straße 29-31, 68723 Plankstadt

Vorsitzender: Bürgermeister Nils Drescher
Die Sitzung wurde ordnungsgemäß geleitet.
Die Gemeinderäte sind zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen worden.

Gesetzliche Mitgliederzahl des Gremiums: 23
Bei der Sitzung anwesende Mitglieder: 21

Urkundspersonen:GR Sami Mansouri (PL) und GR Jutta Schuster (CDU)

Anwesend sind

Vorsitzende/r
Herr Nils Drescher
Mitglieder
Herr Tim Berger
Frau Ulrike Breitenbücher
Herr Thomas Burger
Herr Fredi Engelhardt
Herr Felix Felbel
Herr Dr. Felix Geisler
Herr Andreas Hallwachs
Herr Rolf Hallwachs
Frau Isabel Heider
Frau Linda Hoti
Frau Simone Mack
Herr Sami Mansouri
Herr Dr. Dr. Ulrich Mende
Frau Viviane Reize
Herr Tom Schneider
Frau Jutta Schuster
Herr Dr. Stephan Verclas
Herr Gerhard Waldecker
Herr Prof. Dr. Udo Weis
Herr Andreas Wolf
Schriftführer
Frau Anke Haas
Verwaltung
Herr Andreas Ernst
Herr Hans-Peter Kroiher
Herr Tobias Werner
Frau Ulrike Krause
Herr Michael Szeifert-Kiss

Entschuldigt fehlen
Mitglieder
Frau Kerstin Engelhardt
Frau Annabel Wettstein

Tagesordnung

1 Begrüßung
2 Anfragen und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger
3 Entscheidung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen nach § 78 Abs. 4 Gemo
Vorlage: SV/102/2024/1
4 Rechnungsergebnisse bei der Abwasserbeseitigung
Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckungen der Jahre bis 2022
Feststellung und Vortrag der verbleibenden Gesamtunterdeckung bzw. Gesamtüberdeckung in Folgejahre
Vorlage: SV/071/2024/1
5 Feststellung der Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2022 und der Werksrechnung der Gemeindewasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2022
Vorlage: SV/096/2024/1
6 Radschnellweg Heidelberg-Schwetzingen (RS16)
- Vorstellung der Vorzugsvariante
Vorlage: SV/095/2024/1
7 Aufstellungsbeschluss 2. Änderung des Bebauungsplans "Kantstraße Nord"
Vorlage: SV/093/2024/1
8 Verlängerung der Satzung über eine Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans "Scipiostraße, 4. Änderung"
Vorlage: SV/094/2024/1
9 Kultur- und Sporthallen, Auftragsvergaben
- Deckenbauarbeiten
- Fliesenarbeiten
- Bodenbelagsarbeiten
Vorlage: SV/104/2024/1
10 Belegungsplanung und Mietentgelt für die Nutzung des Hallenbades
Vorlage: SV/109/2024
11 Fortführung des Integrationsmanagements
Vorlage: SV/090/2024/1
12 Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion auf Errichtung eines Ehrenhains
Vorlage: SV/100/2024/1
13 Verschiedenes; Bekanntgaben des Bürgermeisters und Anfragen aus dem Gemeinderat
Protokoll

TOP 1 Begrüßung
BGM Drescher stellte die form- und fristgerechte Einladung zur Sitzung fest. Die Beratungsunterlagen waren vollständig und rechtzeitig zugegangen. Er stellte die Beschlussfähigkeit fest und begrüßte die anwesenden Gemeinderäte und Bürgerinnen und Bürger. Zur Tagesordnung gab es keine Einwände.
TOP 2 Anfragen und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger
Aus der Bürgerschaft kamen keine Anfragen und Anregungen.
TOP 3 Entscheidung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen nach § 78 Abs. 4 Gemo
Vorlage: SV/102/2024/1
Sachverhalt

Eine Plankstadter Bürgerin beabsichtigt laut Mitteilung des Hauptamtes 1.000,00 € für das Aufstellen einer Friedhofsbank zu spenden. Der Anschaffungswert einer zu bestellenden seniorengerechten Bank inkl. Fundament und Aufstellung beläuft sich auf ca. 3.500,00 €. Die Spende deckt demnach nur einen Teil der Kosten, trägt aber zu einer besseren Aufenthaltsqualität auf dem Friedhof bei. Die Spende ist noch nicht erfolgt. Die Zahlung soll nach Beschlussfassung erfolgen.

Die Firma Unicat GmbH, Friedrich-König-Str. 3-5, 68167 Mannheim spendete der Feuerwehr Plankstadt drei neue Tablets (Samsung Galaxy Tab Active4 Pro 5G). Die Spendenübergabe erfolgte beim Feuerwehrfest am 08.09.2024. Die Tablets haben einen durch Rechnung nachgewiesenen Wert i.H.v. 1.799,70 €.

Gang der Aussprache

BGM Drescher trug die einzelnen Spenden vor und bedankte sich bei den Spendern. Vom Gremium war keine Aussprache gewünscht, man schloss sich dem Dank des Bürgermeisters an.
Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Spenden gemäß den Anlagen 1-2 zu.

Beschluss

Das Gremium hat den TOP einstimmig beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Ja 21 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0.
TOP 4 Rechnungsergebnisse bei der Abwasserbeseitigung
Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckungen der Jahre bis 2022
Feststellung und Vortrag der verbleibenden Gesamtunterdeckung bzw. Gesamtüberdeckung in Folgejahre
Vorlage: SV/071/2024/1
Sachverhalt

Nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes sind Kostenüberdeckungen innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen können in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Zum 31.12.2021 betrug die verbleibende Gesamtüberdeckung beim Niederschlagswasser 351.849,90 €; die verbleibende Gesamtunterdeckung beim Schmutzwasser belief sich auf 264.664,43 €.
Diese Gesamtüberdeckung beim Niederschlagswasser und diese Gesamtunterdeckung beim Schmutzwasser wurden bereits bis einschließlich 2021 jeweils vollständig in die Gebührenkalkulationen eingestellt. Das Rechnungsergebnis 2022 lag zum Zeitpunkt der letzten Kalkulation noch nicht vor und konnte daher bei der letzten Gebührenkalkulation nicht berücksichtigt werden.

a) Niederschlagswasser:
Überdeckung 2022 gem. Anlagen 1 und 2: 304.464,24 €
b) Schmutzwasser:
Unterdeckung 2022 gem. Anlagen 1 und 2: 88.060,81 €

Hinweis:
Das gebührenrechtliche Ergebnis bei der Abwasserbeseitigung zum 31.12.2022 wird in einer Nebenrechnung separat ermittelt, sobald die erforderlichen Zahlen

hierfür vorliegen.

Gang der Aussprache

KAL Kroiher erläuterte den Sachverhalt. Für GR Breitenbücher (PL) lagen die jährlich zu erwartenden Schwankungen im Normalbereich. Sie sprach KAL Kroiher ihre Anerkennung für die Berechnungen aus. GR Dr. Geisler (CDU) ordnete den Prozess der jährlichen Gebührenanpassung für viele Bürger als nicht nachvollziehbar ein. Da dies allerdings rechtlich notwendig sei, gebe es keine Alternative. Er dankte KAL Kroiher für die Berechnungen. GR Burger (GLP) bedankte sich ebenfalls für die gute Arbeit. GR Dr. Dr. Mende (SPD) sprach von notwendigen Anpassungen, da das Wetter und die Wasserverbräuche sich nicht genau vorausberechnen ließen und Schwankungen normal seien.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgende Beschlüsse zu fassen:

Der Gemeinderat stellt die Überdeckung in Höhe von 304.464,24 € beim Niederschlagswasser im Jahr 2022 fest. Der Gemeinderat stellt die Unterdeckung beim Schmutzwasser in Höhe von 88.060,81 € für das Jahr 2022 fest.

Diese Überdeckung beim Niederschlagswasser 2022 und diese Unterdeckung 2022 beim Schmutzwasser werden jeweils in voller Höhe in die Folgejahre vorgetragen.

Beschluss

Das Gremium hat den TOP einstimmig beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Ja 21 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0.
TOP 5 Feststellung der Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2022 und der Werksrechnung der Gemeindewasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2022
Vorlage: SV/096/2024/1
Sachverhalt

Seit dem 1.1.2019 hat die Gemeinde auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR) umgestellt.

Das Rechnungsergebnis und die Werksrechnung sind im Einzelnen in den Rechen-schaftsberichten und Anlagen erläutert.

Bei der Abwasserkalkulation (1.4.2023-31.12.2023) hat der Gemeinderat zugestimmt, den kalkulatorischen Zinssatz auf Grundlage des Durchschnittszinses der Umlaufrenditen inländischer Inhaberschuldverschreibungen über alle Laufzeiten mit Stand 31.12.2022 über die letzten 20 Jahre mit 1,9 % anzusetzen.

Ferner hat der Gemeinderat bei der Berechnung des Straßenentwässerungskostenanteils der Umstellung der bisher kostenorientiert ermittelten Anteilsätze auf die abflussmengenorientierte Methodik ermittelten Anteilssätze zugestimmt. Aus Vertrauens-schutzgründen war bei der Jahresrechnung 2022 die bisherige Methode bei der Berechnung des Straßenentwässerungskostenanteils noch anzuwenden.

Gang der Aussprache

KAL Kroiher erklärte die Jahresrechnung 2022 anhand eines übersichtlichen Foliensatzes. BGM Drescher fasste zusammen, dass das Ergebnis erneut wesentlich besser als die Planung sei. GR Breitenbücher (PL) bat um eine Stellungnahme zum Landessanierungsprogramm. BGM Drescher erläuterte, dass das größte Projekt 2022 die Sanierung des Rathauses gewesen sei. Zudem sei unter anderem die Ortsmittesanierung daruntergefallen. Von den Bauausgaben werde die Landesförderung abgezogen, der verbleibende Betrag stehe in der Jahresrechnung, leider nur als Summe der Einzelprojekte. GR Dr. Verclas (PL) hob das positive Ergebnis hervor. Er bemerkte, dass zukünftig bei den Zweckverbänden und der Kreisumlage mit deutlichen Erhöhungen zu rechnen sei. Er hoffe dennoch, dass auch in den nächsten Jahren weitere größere Investitionen in Plankstadt möglich seien. GR Dr. Geisler (CDU) bedankte sich bei KAL Kroiher für das Zahlenwerk, das sich sehen lassen kann. Er hob hervor, dass nur eine mehrjährige Betrachtung eine Grundlage für Entscheidungen mit großem Volumen seien. Bisher seien alle Investitionen solide finanziert worden. Wichtig sei ihm auch, die laufenden Kosten der Gemeinde ohne Schulden abzudecken. Zur Kreisumlage merkte er an, dass der Erhalt der Kliniken großen Nutzen bringe, aber auch mit hohen Kosten verbunden sei. GR Burger (GLP) hob ebenfalls das gute Ergebnis hervor, das nicht nur wegen der Verkaufserlöse von Grundstücken erzielt wurde. Da die Kreisumlage nicht direkt von uns beeinflussbar sei, setze er auf das Haushalten der Kreisräte. Er appellierte an das Gremium, bei größeren Projekte unserer Gemeinde auch in den nächsten Jahren auf eine gute Planung und solide Finanzierung zu achten. GR Schneider (SPD) stimmte seinen Vorredner zu und wies darauf hin, dass die Erlöse aus dem Verkauf von Grundstücken endlich seien. KAL Kroiher sprach er seinen Dank für das umfangreiche Werk aus. BGM Drescher bedankte sich ebenfalls bei KAL Kroiher und seinem Team für die sehr gute Arbeit. Er fügte hinzu, dass der im Vergleich zu anderen Gemeinden kleine Personalkörper in Plankstadt und der damit einhergehende geringe Personalaufwand auch zu dem Überschuss beitragen würde.
Beschlussvorschlag

Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgende Beschlüsse zu fassen:

Der Gemeinderat stimmt dem kalkulatorischen Zinssatz von 1,9 % und der bisherigen Berechnung des Straßenentwässerungsanteils für das Jahr 2022 zu.

Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 und die Werksrechnung der Gemeindewasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2022 fest und fasst die jeweils aufgeführten Beschlüsse [S. 4-5 und 233].

Beschluss

Das Gremium hat den TOP einstimmig beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Ja 21 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0.
TOP 6 Radschnellweg Heidelberg-Schwetzingen (RS16)
- Vorstellung der Vorzugsvariante
Vorlage: SV/095/2024/1
Sachverhalt

In der Untersuchung der Radschnellverbindungen des Landes Baden-Württemberg wurde für die Radschnellverbindung zwischen Schwetzingen und Heidelberg ein ausreichendes Potential identifiziert. Anknüpfend an die von der Stadt Heidelberg beauftragte Machbarkeitsstudie wurde durch die Gemeinden Heidelberg, Schwetzingen, Eppelheim und Plankstadt ein Kooperationsvertrag geschlossen und mit dem Land Baden-Württemberg eine frühzeitige Planung der Radschnellverbindung vereinbart. Die Finanzierung der Planung erfolgt zunächst durch die Stadt Schwetzingen und wird später anteilig durch das Land und mit Fördermitteln des Bundes erstattet.

Im Kooperationsvertrag wurde festgelegt, dass die Stadt Schwetzingen die Federführung für die Koordination der Abwicklung der Planung bis zum Abschluss der Genehmigungsplanung übernimmt. Regelmäßige Abstimmungen mit den Gemeinden Heidelberg, Eppelheim und Plankstadt sowie dem Regierungspräsidium Karlsruhe, dem späteren Baulastträger, finden seit Februar 2022 im Rahmen eines Projektlenkungskreises statt. In diesem Format werden projektrelevante Entscheidungen abgestimmt. Zudem fanden verschiedene Beteiligungsformate wie Bürgerinformationsveranstaltungen, Diskussionsrunden und eine Online-Beteiligung über eine kommentierbare Routenkarte statt.

Ergebnisse aus der Vorplanung der Verkehrsanlagen- und Umweltplanung
Am 17.06. und 20.06. wurden dem Projektbegleitkreis sowie den Gremienmitgliedern der beteiligten Städte und Gemeinden die Ergebnisse der Verkehrsanlagenplanung, der Verkehrsuntersuchung und der Umweltplanung vorgestellt.

Untersucht wurden drei Varianten
Variante 2 entlang der historischen Maulbeerallee, Variante 3 über das Patrick-Henry-Village und Variante 4 als Kombination aus Variante 2 und 3.

In der Verkehrsanlagenplanung wurden die Linienführung der drei Varianten näher betrachtet sowie die Führungsformen, Ausbaustandards und Reisezeitverluste untersucht und eine Kostenschätzung erstellt.

Entlang der Varianten ergeben sich verschiedene planerische Herausforderungen und konkurrierende Nutzungen, wie zum Beispiel das Erstellen von Bauwerken, die Bevorrechtigung des RS16 an Knotenpunkten, die Entwässerungsplanung, die Umwidmung von Straßen, der Grunderwerb, punktuelle Engstellen, das Parken sowie Landwirtschafts- und Schülerverkehre.

Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung wurde für die Variante 2, 3 und 4 das Nutzerpotenzial auf Grundlage eines Verkehrsmodells abgeschätzt und damit die Verlagerungswirkung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf den RS16 ermittelt. Die nach dem BaSt-Leitfaden (Bundesanstalt für Straßenwesen) erstellte Nutzen-Kosten-Analyse gibt Aufschluss über den gesamtwirtschaftlichen Nutzen des RS16. Variante 3 erreicht ein Nutzen-Kosten-Verhältnis < 1,0 und scheidet somit vorzeitig aus.

Aus landschaftsplanerischer Sicht wurden im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsstudie die Schutzgüter gemäß UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) untersucht und bewertet sowie die Auswirkungen des Bauvorhabens betrachtet. Die daraus resultierende Konfliktanalyse ergab unterschiedlich stark ausgeprägte Konfliktschwerpunkte, z. B. im Bereich des Alten Heidelberger Wegs und des Oftersheimer Wegs, insbesondere im Hinblick auf die Schutzgüter Boden, Fläche, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt sowie vor allem im Bereich der angrenzenden Hofstellen auch für das Schutzgut Mensch.
Für keine der untersuchten Varianten bestehen unüberwindliche Planungshindernisse.

Vorzugsvariante
Die Variante 2, die im überwiegenden Verlauf der historischen Maulbeerallee folgt, schneidet in der Abwägung aller Aspekte am günstigsten ab: Sie ist die Variante mit der schnellsten und direktesten Linienführung, sie erreicht den höchsten Ausbaustandard und das höchste Nutzerpotenzial. Möglichkeiten und Maßnahmen zur Vermeidung, beziehungsweise Minimierung der vorhandenen Konflikte werden Schwerpunkte im weiteren Planungsprozess sein.

Gang der Aussprache

BGM Drescher führte in das Thema ein. Klimaschutzbeauftragte Krause stellte den Sachverhalt dar. Im Anschluss machte sie auf eine Fahrradexkursion vom Regierungspräsidium am 11.10.2024 aufmerksam, bei der Variante 2 als nun feststehende Vorzugsvariante abgefahren werde, um Gefahrenstellen und Herausforderungen zu erkennen. Die Veranstaltung sei offen für alle Zielgruppen und starte in der Bahnstadt in Heidelberg. GR R. Hallwachs (PL) merkte an, dass er bis heute noch keine Antwort erhalten habe, wie die Überquerung der Feldwege von landwirtschaftlichen und gewerblichen Fahrzeugen ohne Ampel erfolgen soll. Er bat um einen Termin mit der Verwaltung. BGM Drescher erklärte, dass die Verwaltung an dem Projekt nicht beteiligt sei. Es gäbe einen Lenkungskreis, in dem auch die Landwirte aus allen Gemeinden vertreten seien. Momentan befände sich das Projekt in der Vorplanung, noch nicht in der Entwurfsplanung. BGM Drescher stimmte GR R. Hallwachs (PL) zu, dass einzelne Kreuzungen betrachtet werden müssten und Lösungen zu finden sind, um Gefährdungen zu vermeiden. Er rief auf, an der Fahrradtour am 11.10.2024 teilzunehmen, um die neuralgischen Punkte zu erfahren, damit ein tragfähiger Kompromiss für alle gefunden werde könne. BGM Drescher sicherte zu, sich persönlich für die Belange der Landwirte einzusetzen. Er sprach die Vorteile des Radschnellwegs für Plankstadt an. Im Süden werde eine Brücke über die B 535 gebaut, welche die Anbindung an Schwetzingen verbessere und die Kreisstraße könne künftig durch eine Unterführung gequert werden. GR Reize (GLP) äußerte sich positiv zur Trasse. Wichtig sei ihr, für Plankstadt ein Konzept für die Zuwegung zu dem Radschnellweg zu erarbeiten, um die Nutzung zu ermöglichen. BGM Drescher erklärte, dass ein Verkehrskonzept für Plankstadt geplant sei und umgesetzt werde, wenn die Baustellen beendet seien. Das Bürgeramt und die Stabsstelle Mobilität würden das Thema verwaltungsseitig bearbeiten, leider sei man hier personell momentan unterbesetzt. GR Schneider (SPD) erkundigte sich nach dem Verhältnis der Kosten bei der Planung und Umsetzung. BGM Drescher antwortete, dass etwa 400.000 Euro Kosten für die Planung entstanden seien. Das Land und der Bund seien Träger der Kosten. Das Planungsrecht in Deutschland schreibe die Prüfung mehrerer Varianten vor. Auch der baden-württembergische Verkehrsminister Hermann hätte sich im Gespräch bei seinem Besuch in Plankstadt über den umwegigen Verlauf der weiteren Trassen verwundert gezeigt. GR Schuster (CDU) erkundigte sich, wieso der Sachverhalt nur zur Kenntnis genommen werde. Sie hätte es für angemessen gehalten, wenn die Bevölkerung vor Ort in Plankstadt informiert und einbezogen geworden wäre. Herr Wild aus Eppelheim sei laut Rhein-Neckar-Zeitung auch nicht einbezogen worden. Sie (CDU) erklärte, dass ihre Fraktion das Projekt skeptisch sehe, weil einige Punkte noch nicht geklärt seien. BGM Drescher entgegnete, dass seines Wissens Stellungnahmen des Unternehmens Wild dem Projektträger vorlägen. Zudem seien vorbildlich mehrere Veranstaltungen in Schwetzingen, Heidelberg und online auf der Projekthomepage sowie Befragungen und Abwägungsgespräche durchgeführt worden, wodurch der Prozess auch so lange dauere. Auf einer eigenen Planungskarte konnten die Bürger eigene Routenvorschläge machen und Verbesserungen vorschlagen. Davon hätten auch die Plankstadter rege Gebrauch gemacht, schließlich entstand die Wegeführung beim Netto aus einem solchen Vorschlag der Plankstadter Landwirte. Auf der Homepage des Projekts könne der Beteiligungsprozess jederzeit nachverfolgt werden. Für Plankstadt seien die wichtigen Probleme gelöst worden, lediglich die angesprochenen zwei neuralgischen Querungen müssten noch im Detail geplant und besprochen werden. Die Bürgerbeteiligung und die der Verbände sei aus seiner Sicht hervorragend umgesetzt worden aber eben auch ein wesentlicher Grund, warum die Planungen so lange dauerten.
Beschlussvorschlag

Das Gremium nimmt die Vorzugsvariante entlang der alten Maulbeerallee (Variante 2) als Ergebnis der Vorplanungsphase zur Kenntnis.

Beschluss

Das Gremium hat den TOP zur Kenntnis genommen.

TOP 7 Aufstellungsbeschluss 2. Änderung des Bebauungsplans "Kantstraße Nord"
Vorlage: SV/093/2024/1
Sachverhalt

Auf den Grundstücken 6549 und 6552 ist planungsrechtlich die Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus oder jeweils einer Reihenhauskette möglich. Die Praxis hat gezeigt, dass der ursprüngliche Gedanke, dass die Stellplatzfrage über eine Tiefgarage gelöst würde, in der jetzigen Marktlage unwirtschaftlich wäre. Um die dringende Nachfrage nach Wohnraum zu bedienen, würde eine Ausweisung von Stellplatzflächen im östlichen Grundstücksbereich die Unterbringung der geforderten Stellplätze ohne Tiefgarage erleichtern. Hierfür wäre eine Bebauungsplanänderung unumgänglich.

Des Weiteren liegt noch die Anfrage des Grundstückseigentümers des Flurstücks Nr. 6545 vor, welcher um eine Erhöhung der Höchstzahl der Wohneinheiten von 6 auf 8 gebeten hat. Seitens des Gemeinderates wurde in der Sitzung vom 19.02.2024 das Einvernehmen für die entsprechende Befreiung erteilt. Allerdings wurde diese Befreiung seitens des Baurechtsamtes verwehrt, da dies einen Eingriff in die Grundzüge der Planung bedeuten würde. Nur eine Bebauungsplanänderung würde eine Erhöhung der Wohneinheiten ermöglichen.

Ein weiterer Punkt wäre die Streichung der Regelung, dass Wärmepumpen nur innerhalb des Baufensters stehen dürfen. Dieser Änderungsvorschlag kommt vom Baurechtsamt. Es entspricht nicht mehr dem Stand der Technik, die Wärmepumpen nur im Baufenster zu platzieren. Die Auflagen des Gewerbeaufsichtsamts würden hier schon dafür sorgen, dass der Lärmpegel nicht die zulässigen Werte überschreitet. Eine Platzierung außerhalb des Baufensters wäre somit unbedenklich und ein Verbot nicht mehr gerechtfertigt.

Mit dem Planungsbüro werden dann die entsprechenden Änderungen erarbeitet und als erster Entwurf vorgelegt.

Der Ausschuss für Ordnung, Bau und Umwelt hat einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss empfohlen.

Gang der Aussprache

Stellv. BAL Szeifert-Kiss trug den Sachverhalt vor. GR Waldecker (PL) sprach von einer sinnvollen Änderung des Bebauungsplans, da die gesamtwirtschaftliche Lage dies erfordere. GR Wolf (CDU) schloss sich den Ausführungen von GR Waldecker (CDU) an. Auch späteren Käufern käme die Änderung zu Gute. GR Felbel (GLP) begrüßte die Änderung ebenfalls. GR Dr. Dr. Mende (SPD) sprach sich ebenfalls dafür aus, dass die ursprünglichen Planungen aufgrund der Marktlage nicht mehr umsetzbar seien. Wichtig war ihm, dass auch zukünftig keine Kies- und Steingärten entstehen werden, einheimische Gehölze und Pflanzen bevorzugt werden und die Vorschriften für Einfriedungen und Sichtblenden eingehalten werden. Darüber hinaus betonte er, dass die Bodenbeschaffenheit in diesem Gebiet nicht zur Versickerung geeignet sei und deshalb keine zusätzliche Versiegelung stattfinden dürfe.
Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Kantstraße - Nord“ im beschleunigten Verfahren gemäß §§ 2, 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.

Beschluss

Das Gremium hat den TOP einstimmig beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Ja 21 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0.

TOP 8 Verlängerung der Satzung über eine Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans "Scipiostraße, 4. Änderung"
Vorlage: SV/094/2024/1
Sachverhalt

Mit Beschluss vom 20.03.2023 hat der Gemeinderat eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des mit Aufstellungsbeschluss vom 20.03.2024 eröffneten Änderungsverfahrens „Scipiostraße, 4. Änderung“ als Satzung beschlossen. Die Satzung trat mit Ihrer Bekanntmachung am 30.03.2023 für zwei Jahre in Kraft.

Aufgrund der Komplexität des Gebietes war zunächst eine städtebauliche Analyse durchzuführen. Nach deren Auswertung sind nunmehr zeitnah die Entwürfe mit dem Gemeinderat zu erarbeiten und das Änderungsverfahren durchzuführen.

Die erstmalige Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr ist hier zulässig, da die von der Veränderungssperre zu sichernde Planung bislang noch nicht abgeschlossen werden konnte und die allgemeinen Voraussetzungen für den Erlass der Veränderungssperre „Scipiostraße, 4. Änderung“ weiter fortbestehen. Insbesondere ist das Sicherungsbedürfnis hier weiterhin gegeben.

Gang der Aussprache

BGM Drescher erläuterte den Sachverhalt. Er verwies auf das in Kürze vorliegende städtebauliche Konzept für das Quartier. Dieses verdeutliche ebenfalls die Komplexität des Verfahrens und würde in Kürze dem Gremium vorgestellt. Vom Gremium war keine Aussprache gewünscht.
Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Verlängerung der Veränderungssperre „Scipiostraße, 4. Änderung“ mit der in der Anlage befindlichen Satzung.

Beschluss

Das Gremium hat den TOP einstimmig beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Ja 21 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0.
TOP 9 Kultur- und Sporthallen, Auftragsvergaben
- Deckenbauarbeiten
- Fliesenarbeiten
- Bodenbelagsarbeiten
Vorlage: SV/104/2024/1
Sachverhalt

Im Zuge des Baufortschritts wurden jetzt weitere Deckenbauarbeiten, die Fliesen- sowie die Bodenbelagsarbeiten ausgeschrieben.

Die Deckenbauarbeiten, welche am 16. September submittiert werden, sind öffentlich und europaweit ausgeschrieben worden. Das ungeprüfte Submissionsergebnis liegt zur Sitzung vor. Für den Fall, dass die Prüfungen dieses Gewerkes noch nicht abgeschlossen sind, müsste der Gemeinderat aufgrund der terminlichen Dringlichkeit im Bauablauf bei diesem Gewerk der dann nach der Sitzung folgenden Vergabeempfehlung der Architekten vorab zustimmen.

Die Fliesen- wie auch die Bodenbelagsarbeiten sind öffentlich nach VOB ausgeschrieben und wurden am 10. September submittiert. Hier liegt das ungeprüfte Submissionsergebnis vor. Zur Sitzung sind diese Ausschreibungen geprüft, so dass die Arbeiten im Gemeinderat vergeben werden können.

In der Sitzung erfolgt ein mündlicher Sachstandsbericht zum Baufortschritt und den Baukosten.

Gang der Aussprache

BAL Ernst erklärte den Sachverhalt. GR Breitenbücher (PL) erkundigte sich nach den Estricharbeiten. BAL Ernst antwortete, dass der Estrich zeitgleich eingebaut werden könne und somit keine unterschiedlichen Abschnitte im Einbau der verschiedenen Estriche entstehen würden. Vom Planer werden Musterbilder für den Belag geliefert, die der Ausschuss beurteilen könne. BGM Drescher berichtete über den Kauf einer kundeneigenen Trafostation, die in den Planungen und Kosten nicht enthalten war. Da die Preise der EnBW für das energetische Quartierskonzept sich außerhalb des Marktes bewegten, erwies sich der Kauf eines eigenen Trafo als wirtschaftlicher. Im Außenbereich sei ein geeigneter Standort gefunden worden. Er werde verkleidet, das Dach begrünt und eine Hecke gepflanzt. Er werde auch den alten kundeneigenen Trafo an der Mehrzweckhalle ersetzen, der abgängig sei. Über die gemeindeeigene PV-Anlage auf der Kultur- und Sporthalle werde auch die Bundesligakegelhalle, die beiden Wohnungen und die Gastronomie künftig mitversorgt. Der Eigenverbrauch sei mit 64 % relativ hoch. Dadurch rechne sich die Investition innerhalb von 11 Jahren. Der Trafo amortisiere sich ebenfalls teilweise, jedoch über eine wesentlich längere Dauer. Die Preisvorstellungen der EnBW hätten zudem dazu geführt, dass die Energiekosten für die geplanten Wohnungen in dem Quartier nicht mehr markgerecht geworden wären. Auch die Suche eines Investors hätte sich dadurch erschwert, potentiell interessierte Wohnungsbauunternehmen hätten das Konzept negativ bewertet. Die Kosten insgesamt steigen durch die Trafostation und die gemeindeeigene PV-Anlage um 0,6 Millionen Euro auf 27,7 Millionen Euro. BGM Drescher erklärte, dass aufgrund Zeitverzögerungen die Hallen wahrscheinlich zu unterschiedlichen Zeitpunkten fertiggestellt würden. Die Dreifeldsporthalle werde im Juli 2025 fertiggestellt, die Kulturhalle sowie die Außenanlagen im September 2025. Gründe für die Verzögerung seien notwendige Neuausschreibungen, Probleme mit dem Estricheinbau und eine zeitliche Verlängerung der Elektroarbeiten. GR Dr. Geisler (CDU) erkundigte sich, wann die Mehrzweckhalle abgerissen werde. BGM Drescher erklärte, dass mehrere Angebote für die Planung des Abbruchs eingeholt wurden und Gespräche liefen. Der Abriss sei im August 2025, spätestens September 2025 geplant. GR Breitenbücher (PL) fragte, wie mit den verbleibenden 36 % der nicht benötigten Energie durch den eigenen Trafo verfahren werde. BGM Drescher antwortete, dass der Vorplatz für Veranstaltungen genutzt werde, die auf den Strom zurückgreifen könnten. Bei fortschreitendem Ausbau der E-Mobilität könne der Strom auch für weitere Ladepunkte genutzt werden. Dabei könne die Gemeinde auch verdienen. GR Burger (GLP) hielt weder die Kostensteigerung noch die Verzögerung für außergewöhnlich. Beides halte sich aus seiner Sicht im Rahmen. Er dankte dem Planungsbüro und der Verwaltung für die bisherige Arbeit an dem Projekt.
Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt den Vergaben Deckenbauarbeiten sowie der Fliesen- und den Bodenbelagsarbeiten wie vom Architekturbüro empfohlen zu.

Beschluss

Das Gremium hat den TOP einstimmig beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Ja 21 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0.
TOP 10 Belegungsplanung und Mietentgelt für die Nutzung des Hallenbades
Vorlage: SV/109/2024
Sachverhalt

Die seit etwa einem Jahr andauernde Sanierung des örtlichen Hallenbades sollte im Oktober 2024 beendet sein. Durch Verzögerungen im Bauablauf werden die Arbeiten voraussichtlich im ersten Quartal 2025 abgeschlossen sein.
Die bisherigen Verträge mit den bis zu Beginn der Sanierung das Hallenbad nutzenden Gruppierungen/Vereinen wurden vollständig fristgerecht aufgekündigt, um eine Neubelegung nach der Sanierung zu ermöglichen. Um nun mit Blick auf die künftige Nutzung eine abschließende und für alle interessierten Gruppierungen/Vereine ausgewogene Belegung erstellen zu können, wurden diese schriftlich aufgefordert, der Verwaltung ihre Belegungswünsche sowie weitere Informationen wie beispielsweise „Art der Nutzung“, „Lernziel des Kurses“, „Zielgruppe mit Alter“ etc. mitzuteilen. Ziel dieser Abfrage war, auch in Zukunft gewährleisten zu können, dass möglichst jedem Kind ein auf seine Bedarfe zugeschnittener, altersgerechter Schwimmkurs angeboten werden kann und das Lehrschwimmbecken vielseitig genutzt wird. Die Nutzung durch Schulen und Vereine hat bei der Belegungsplanung Priorität. Zudem bestand von zwei privaten Anbietern Interesse, Fitnesskurse und Wassergymnastik für Erwachsene und Senioren anzubieten. Ebenso hab es zwei Anfragen von privaten Schwimmschulen. Der aktuelle Stand der Belegungsplanung ist in der Anlage beigefügt. Auch ein wöchentliches öffentliches Schwimmen ist wieder im Angebot, hierfür konnte eine qualifizierte Schwimmbadaufsicht gewonnen werden. Die Verträge sollen mit jährlicher Kündigungsoption geschlossen werden, um auf sich verändernde Bedarfe reagieren zu können.

Da auf Miete aus steuerlichen Gründen nicht verzichtet werden kann, ist seitens der Verwaltung angedacht, das Mietentgelt für die Nutzung des Hallenbades ab dem Zeitpunkt der Wiedereröffnung neu auf 50,- € / Stunde zzgl. Umsatzsteuer festzusetzen. Dieser Wert entspricht einer Umfrage bei den Nachbarkommunen. Gemeinnützige Vereine sollen eine Ermäßigung i.H.v. 50 % erhalten.

Gang der Aussprache

BGM Drescher stellte den Sachverhalt dar. Einige Überraschungen bei der Entkernung, insbesondere beim Abbruch des alten Hubbodens, führten zu nicht eingeplanten Zeitverzögerungen, ebenso der spätere Beginn des Fliesenlegers. Ziel sei die schnellstmögliche Inbetriebnahme. GR Breitenbücher (PL) erkundigte sich, ob bei der Nutzung des Schwimmbads immer ein Hausmeister oder Schwimmmeister anwesend sein müsse. BGM Drescher verneinte dies. Durch den Hubboden sei die Wassertiefe so reduzierbar, dass der Betrieb ohne Rettungsschwimmer und Hausmeister ablaufen könne. Der Hausmeister kümmere sich ausschließlich um die Technik. Die Vereine bekämen ein elektronisches Schließrecht. GR Waldecker (PL) fragte, ob die Öffentlichkeit das Schwimmbad auch nutzen könne. BGM Drescher bejahte die Frage. An einem Tag seien vier Stunden Schwimmzeit für die Öffentlichkeit vorgesehen. Die Verträge würden auch nur für ein Jahr geschlossen, so dass jährliche Anpassungen möglich seien, falls der Bedarf höher wäre. GR Waldecker (PL) unterstützte den Beschlussvorschlag. Die Kosten müssten gedeckt werden und das Mietentgelt sei angemessen. GR Schuster (CDU) äußerte sich positiv, dass Plankstadter Vereine berücksichtigt werden und weiterhin ein Angebot für öffentliches Schwimmen bestehe. GR Burger (GLP) fand das Angebot sehr vielfältig für alle Altersgruppen. Das Mietentgelt hielt er für sehr günstig, die Kosten könnten damit keinesfalls gedeckt werden. Wichtig sei, dass Kinder schwimmen lernen und Ältere sich bewegen könnten. Plankstadt übernehme eine Vorreiterrolle mit der Sanierung. GR Dr. Dr. Mende(SPD) sprach von einem überschaubaren und guten Belegungsplan. Auch die Nutzungsentgelte lagen für ihn in einem vernünftigen und günstigen Rahmen. Er sprach ebenfalls von einer Vorreiterrolle der Gemeinde und maß der Möglichkeit für Jüngere, schwimmen zu lernen, große Bedeutung bei. Er dankte der DLRG und ihren Ausbildern für ihren ehrenamtlichen Einsatz. Mit Freuden sähe er der Eröffnung 2025 entgegen. GR Burger (GLP) war bei der Abstimmung nicht anwesend.
Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Belegungsplanung zur Kenntnis und setzt das Mietentgelt auf 50,- Euro / Stunde fest. Bei Vorliegen einer Gemeinnützigkeit wird eine Ermäßigung i.H.v. 50 % gewährt.

Beschluss

Das Gremium hat den TOP einstimmig beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Ja 20 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
GR Burger (GLP) war bei der Abstimmung nicht anwesend.
TOP 11 Fortführung des Integrationsmanagements
Vorlage: SV/090/2024/1
Sachverhalt

Das Land Baden-Württemberg hat im Rahmen der Weiterentwicklung des Integrations-managements die Verwaltungsvorschrift Integrationsmanagement neu gefasst und dort unter anderem geregelt, dass ab 01.01.2025 nur noch die Landkreise und kreisfreien Städte Antragsteller für die Fördermittel sein können. Bis zum 31.12.2024 konnten die Kommunen diese Mittel auch selbst beim Land beantragen, was bislang auch so gehandhabt wurde.

Infolge der neuen Verwaltungsvorschrift wird künftig nur noch der Rhein-Neckar-Kreis Empfänger der Fördermittel sein können, allerdings kann der Kreis die Mittel an die Kommunen weitergeben, die das Integrationsmanagement auch künftig in eigener Regie oder durch beauftragte Akteure durchführen wollen. Für alle anderen Kommunen würde der Rhein-Neckar-Kreis die Aufgabe des Integrationsmanagements übernehmen.

Der Vorstand des Bürgermeisterkreisverbands hat sich zwischenzeitlich auf einen Schlüssel zur Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel geeinigt. Dieser orientiert sich an den Quoten der den Kommunen in die Anschlussunterbringung zuzuweisenden Personen und weicht insofern leicht von dem zwischen den Kommunalen Landesverbänden und dem Sozialministerium Baden-Württemberg geeinten Schlüssel ab.

Die Förderbeträge stellen sich im Vergleich zur bisherigen Höhe erheblich reduziert dar, was einerseits an den von bislang landesweit 58 Mio. € auf 40 Mio. € gekürzten Mitteln für das Integrationsmanagement (minus 31 %) liegt. Darüber hinaus wirkt sich das sog. LEA-Privileg auf die dem Rhein-Neckar-Kreis zustehende Fördersumme aus. Da der Rhein-Neckar-Kreis aufgrund des LEA-Standorts Schwetzingen nur 50 % der nach dem reinen Bevölkerungs-schlüssel zuzuteilenden Asylbewerber aufnehmen muss und die Verteilung der Mittel auf die Kreise nach den Asylbewerberzugängen der Jahre 2021 bis 2023 vorgenommen wurde, wird eine überproportionale Reduzierung der Fördermittel verzeichnet. Während z.B. im Jahr 2017 noch 2.906.070 € auf den Rhein-Neckar-Kreis entfallen sind, stehen diesem im kommenden Jahr lediglich noch 1.241.723 € zu (minus 57,27 %). Dies wirkt sich in der Folge auf die Anteile der Städte und Gemeinden entsprechend aus.

In Plankstadt werden derzeit 0,8 Stellenanteile (1 x 0,25 StA und 1 x 0,55 StA) im Bereich Integrationsmanagement bei anfallenden Gesamtkosten i.H.v. 56.926,86 € pro Jahr vorgehalten.

Um diese Stellenanteile auch über den 31.12.2024 hinaus beibehalten zu können, ist aufgrund der eingangs erwähnten Reduzierung der Förderung mit jährlichen Mehrkosten i.H.v. ca. 12.000 € zu rechnen. Alternativ bestünde die Möglichkeit einer Reduzierung der Stellenanteile, um die geringere Förderung teilweise oder vollständig auszugleichen.

Die Abgabe der Aufgabe an den Rhein-Neckar-Kreis ist zumindest vorerst für die Verwaltung keine Option, da die Geflüchteten in Plankstadt gewohnt sind, vor Ort ihre vielfältigen Probleme gut gelöst zu bekommen. Die Gemeinde kann bei einer mangelnden Betreuung der Geflüchteten finanziell Schaden nehmen, beispielsweise da die Kosten der bereitgestellten Unterkunft von der Gemeinde zu tragen sind, wenn keine durchgehenden Bewilligungsbescheide für Sozialleistungen vorliegen.

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Stellenanteile im Bereich Integrationsmanagement von derzeit 0,8 auf künftig 0,75 zu reduzieren, um das Integrationsmanagement und die Aufgabe zumindest ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2025 befristet weiterführen zu können.

Die geringfügige Arbeitszeitreduzierung wäre gerechtfertigt, eine höhere Stellenreduzierung kann nicht empfohlen werden, da die Betreuung der in Plankstadt aufgenommenen Flüchtlinge noch sehr zeitintensiv und aufwändig ist.
Gang der Aussprache

BGM Drescher erläuterte den Sachverhalt und ergänzte ihn um tagesaktuelle Änderungen, die auf der begleitenden Präsentation noch nicht dargestellt waren. Das Land habe nachgebessert und Kürzungen um etwa 30 Prozent bei den Mitteln zurückgenommen. Weiterhin stelle das Land 58 Millionen Euro im Doppelhaushalt ein. Für den Rhein-Neckar-Kreis würden damit 1,8 Millionen Euro statt 1,2 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Für Plankstadt betrage die Förderung 35.136 Euro, so dass die Stelle wie bisher finanziert sei und die Gemeinde Plankstadt 20.000 Euro trage. Dennoch soll der Beschlussvorschlag so bestehen bleiben und nur für ein weiteres Jahr gefasst werden, auch wenn die Förderung des Landes für zwei Jahre ausgesprochen wurde. Vom Gremium wurde keine weitere Aussprache gewünscht. Allgemeine Zustimmung zur Rücknahme der Kürzungen beim Integrationsmanagement und dem Beschlussvorschlag wurde signalisiert.
Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Fortführung des Integrationsmanagements um ein weiteres Jahr befristet bis zum 31.12.2025 bei gleichzeitiger Reduzierung der Stellenanteile von 0,8 auf 0,75.

Beschluss

Das Gremium hat den TOP einstimmig beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Ja 21 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0.
TOP 12 Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion auf Errichtung eines Ehrenhains
Vorlage: SV/100/2024/1
Sachverhalt

Bereits im Jahr 2012 hatte die SPD-Gemeinderatsfraktion einen Antrag für einen Ehrenhain gestellt. Da das Flurneuordnungsverfahren damals allerdings noch nicht abgeschlossen war, wurde der Antrag seinerzeit nicht behandelt. Die Fraktion stellt daher erneut den nachfolgenden Antrag:

Der Gemeinderat möge beschließen, die Verwaltung möge zur Anlage eines speziellen Haines ein Grundstück zur Verfügung stellen. Auf diesem könnten z.B. Vereine anlässlich eines Jubiläums oder eines besonderen Ereignisses in Absprache mit der Verwaltung einen Baum pflanzen. Begründung: In der Vergangenheit nicht standortgerecht gepflanzte Bäume sind teilweise eingegangen. Die Anlage eines entsprechenden Areals kann derartige Verluste verhindern. Zudem würdig sie besser das bürgerliche Engagement.

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat den Vorschlag vorberaten und einen Beschlussvorschlag für den Gemeinderat entwickelt.

Gang der Aussprache

BGM Drescher erläuterte den Sachverhalt. GR Dr. Dr. Mende (SPD) ergänzte die Ausführungen und belegte die Notwendigkeit. Insbesondere seien in der Vergangenheit einige Bäume vernachlässigt worden und teilweise auch eingegangen. BGM Drescher wies auf die Schwierigkeit hin, ein geeignetes Grundstück zu finden. Dieses solle auch in der Landwirtschaftskommission beraten werden. GR R. Hallwachs (PL) fügte hinzu, dass das Flurneuordnungsverfahren noch nicht abgeschlossen sei. Dies erschwere das Finden eines Grundstücks. Er erkundigte sich, ob die Vereine befragt wurden, ob sie an einem Ehrenhain interessiert seien. BGM Drescher informierte, dass bereits in der Vergangenheit von Vereinen oder anderen Gruppierungen Bäume zu bestimmten Anlässen gepflanzt wurden. Zur besseren Wahrnehmung und Pflege sollen diese Ehrenbäume in Zukunft gebündelt werden. GR R. Hallwachs (PL) äußerte Bedenken bezüglich der anschließenden Pflege. BGM Drescher schlug vor, eventuell im Vorfeld ein Entgelt für die Pflege einzuführen. GR Burger (GLP) sprach sich für die Einrichtung eines Ehrenhains aus, sah die Umsetzung der Pflege durchaus kritisch. Hierfür müsse Regelungen zwischen Spender und Verwaltung aufgestellt werden. BGM Drescher ordnete der Pflege ebenfalls eine wichtige Bedeutung zu. In Plankstadt seien in den letzten acht Jahren 800 Bäume gepflanzt worden. Der Pflegeaufwand stelle eine Herausforderung dar. In diesem Zusammenhang lud er zu einer Radtour der Lokalen Agenda am kommenden Samstag zu den Bäumen auf der Feldflur ein. Gemeinsam mit dem Bauamt und der Klimaschutzmanagerin soll überlegt werden, wie die Bäume in Zukunft besser zu pflegen seien. GR Reize (GLP) schlug vor, in einem ersten Schritt zu klären, ob ein Ehrenhain errichtet werden solle, in einem zweiten Schritt den geeigneten Platz zu suchen und eine Satzung zur Pflanzung und Pflege zu erstellen. Wichtig sei, dass der Ehrenhain in leichter fußläufiger Erreichbarkeit läge. GR Waldecker (PL) sprach sich für das Ansinnen der SPD aus, allerdings seien viele Fragen noch nicht geklärt. Neben der Fertigstellung der Flurneuordnung müssten die Vereine vorher befragt werden, ob Interesse bestünde. Insbesondere ginge dies auch mit einer Entpachtung der Landwirte einher. Aus diesen Gründen könne seine Fraktion dem Vorschlag zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zustimmen. GR Mack (CDU) sprach sich für die Einrichtung eines Ehrenhains aus. Der richtige Ort und die anschließende Pflege seien aus Sicht ihrer Partei auch problematisch. Wunsch der CDU sei, zuerst eine Fläche zu suchen, Regeln aufzustellen und dann im Gemeinderat zu entscheiden. GR Burger (GLP) widersprach seitens seiner Fraktion dem Vorschlag. Zuerst solle die Grundsatzentscheidung in Gemeinderat getroffen werden, ein geeignetes Grundstück bereitzustellen. GR Dr. Dr. Mende (SPD) stimmte GR Burger (GLP) zu. GR R. Hallwachs (PL) forderte, vor der Grundsatzentscheidung, eine Fläche bereitzustellen, ein Gespräch mit den Landwirten gesucht werde müsse. BGM Drescher schlug vor, zunächst in der nächsten Sitzung der Landwirtschaftskommission darüber zu beraten, ob ein Grundstück für die Errichtung eines Ehrenhains bereitgestellt werden könne. Das Gremium entschied, den Beschlussvorschlag zu ändern. GLP und SPD stimmten gegen den geänderten Beschlussvorschlag, GR Dr. Geisler (CDU) enthielt sich.
Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, ein geeignetes Grundstück für die Anlage eines Ehrenhains bereit zu stellen und einen Ehrenhain zu errichten. Auf diesem könnten z.B. Vereine anlässlich eines Jubiläums oder eines besonderen Ereignisses in Absprache mit der Verwaltung einen Baum pflanzen und pflegen. Die Lage des Grundstücks wird in der Landwirtschaftskommission beraten.

Geänderter Beschlussvorschlag

In der nächsten Sitzung der Landwirtschaftskommission wird die mögliche Bereitstellung eines Grundstücks für die Errichtung eines Ehrenhains beraten, damit z.B. Vereinen anlässlich eines Jubiläums oder eines besonderen Ereignisses in Absprache mit der Verwaltung einen Baum pflanzen können. Anschließend wird das weitere Vorgehen im Gemeinderat diskutiert.

Beschluss

Das Gremium hat den TOP geändert beschlossen
Abstimmungsergebnis: Ja 15 Nein 5 Enthaltung 1 Befangen 0.
GLP und SPD stimmten dagegen. GR Dr. Geisler enthielt sich.
TOP 13 Verschiedenes; Bekanntgaben des Bürgermeisters und Anfragen aus dem Gemeinderat
BGM Drescher berichtete von dem Partnerschaftswochenende zur Unterzeichnung der Partnerschaftsurkunde mit Argenta. Er wies auf die Radtour der Lokalen Agenda am kommenden Samstag zu den Bäumen auf der Feldflur ein. Er lud ein, an der Fahrradtour über die Vorzugstrasse des Radschnellwegs am 11.10.2024 teilzunehmen und informierte über die Übergabe des neuen Bürgerbusses am kommenden Wochenende. GR Burger (GLP) erkundigte sich nach der Ampelschaltung in der Eisenbahnstraße, die ihm verändert vorkam. BGM Drescher antwortete, dass die Induktionsschleifen im Boden noch fehlen würden. Zudem solle die Ampel umprogrammiert werden, um den Fußgängern längere Überquerungszeiten einzuräumen. GR Burger (GLP) fragte nach dem Beginn des Glasfaserausbaus. BGM Drescher erklärte, dass diese Woche ein weiteres Gespräch stattfinde. Er berichtete, dass die kommunalen Einrichtungen aktuell mit den bereits verlegten Dark Fiber verbunden werden. GR Waldecker (PL) teilte mit, dass eine Dixi-Toilette in unmittelbarer Nachbarschaft zur Friedrichsschule den Gehweg versperre. BGM Drescher sprach von einer Sondernutzung, die zu genehmigen sei. Das Bürgeramt würde dies am nächsten Morgen überprüfen. GR Breitenbücher (PL) wies darauf hin, dass der hintere Eingang des Friedhofs wegen zu großer Laubmengen schlecht mit einem Rollator zu nutzen sei. BGM Drescher sicherte eine Überprüfung zu. GR Breitenbücher (PL) erkundigte sich nach den Baumaßnahmen in der Schubertstraße. BGM Drescher antwortete, dass die EnBW dort Mittelspannungsleitungen verlegen würde und die Gemeinde dort Glasfaserleerrohre mitverlege. BGM Drescher schloss die Sitzung und dankte den Bürgerinnen und Bürgern für ihr Interesse.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Plankstadt
Ausgabe 46/2024

Orte

Plankstadt

Kategorien

Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik
von Gemeindeverwaltung Plankstadt
14.11.2024
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