Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates
GR/2025-2 Sitzung am 19.02.2025
über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 19.02.2025
Beginn:
19:30 Uhr
Ende:
21:20 Uhr
- öffentlich -
Bürgerfragestunde
Sachverhalt:
Es werden keine Fragen gestellt.
- öffentlich -
Sachverhalt:
Die Untere Forstbehörde (uFB) Calw ist in den nächsten Jahren als sogenannte Schwerpunkt-uFB für Kompensationkalkungen im Wald vorgesehen.
Infolge von Schwefeleinträgen in früheren Jahrzehnten sowie von Stickstoffeinträgen ist weiterhin eine Bodenversauerung der Waldböden auch im Unterboden festzustellen. Um der Bodenversauerung entgegenzuwirken und die Bodenfruchtbarkeit der Waldboden langfristig zu erhalten, wird von Fachleuten eine sogenannte Kompensationskalkung im Wald empfohlen. Im Jahr 2026 sollen die ersten Kallkungsmaßnahmen im Landkreis Calw durchgeführt werden. Begleitet und federführend unterstützt werden die Maßnahmen von der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt in Freiburg. Aufgrund des langen Verfahrensvorlaufes müssen die betroffenen Waldbesitzer Ihre Zustimmung zur Waldkalkung bis Ende Februar erteilen.
Die uFB Calw schlägt in Absprache mit den Experten neben anderen Flächen auch ca. 370 ha Waldfläche der Gemeinde Simmersfeld zur Kalkung im Sommer 2026 vor.
Die Kompensationskalkung wird mit 90 % gefördert. Die Maßnahme wurde dem Waldausschuss bereits vorgestellt, der sich einstimmig dafür ausgesprochen hat, die Kalkung durchzuführen. Die Betriebsleiterin, Frau Hormel ist bei der Sitzung anwesend und wird das Projekt vorstellen.
Frau Hormel vom Landratsamt Calw stellt in ihrer Funktion als forstliche Betriebsleiterin mittels einer Präsentation das Projekt vor und erläutert die Notwendigkeit, die technische Umsetzung sowie die sich daraus ergebenden Vorteile für den Wald und seine Flora und Fauna. Zum Einsatz kommt ein Dolomit-Holzasche-Gemisch, welches per Hubschrauber ausgebracht wird. Konkrete Nachteile sind nicht zu erwarten.
Simmersfeld hat auch schon vor längerer Zeit an Kalkungsmaßnahmen teilgenommen.
Der vorgeschlagenen Maßnahme wird im Grundsatz zugestimmt und die Gemeinde Simmersfeld beteiligt sich an der in 2026 vorgesehenen Waldkalkung.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigt anwesend: 15
Für den Beschluss: 15
Gegen den Beschluss: 0
Enthaltungen: 0
Befangen: 0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
- öffentlich -
Bebauungsplan „Beurener Straße 1, Ettmannsweiler“
hier: Abwägung von Anregungen und Bedenken
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat am 01.03.2023 den Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB für den Bebauungsplan „Beurener Straße 1“ nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren gefasst. In der Planung des Bebauungsplanes wurden im zeichnerischen Teil geringfügige Änderungen vorgenommen, was eine erneute Auslage erfordert.
Herr Bürgermeister Stoll verliest die wichtigsten Punkte der eingegangenen Anregungen und Bedenken und die vorgeschlagenen Behandlungs- und Beschlussvorschläge.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB gemäß den beigefügten Abwägungsvorschlägen, unter der Bedingung, dass das Leitungsrecht für den öffentlichen Kanal noch eingetragen wird.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigt anwesend: 15
Für den Beschluss: 15
Gegen den Beschluss: 0
Enthaltungen: 0
Befangen: 0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
- öffentlich -
Bebauungsplan „Strutäcker“
hier: Abwägung von Anregungen und Bedenken
Sachverhalt:
Herr Bürgermeister Stoll trägt die wichtigsten Punkte bei den eingegangenen Anregungen und Bedenken vor und erläutert die vorgeschlagene Reaktion darauf.
Beschluss:
Die Abwägung der eingegangenen Anregungen und Bedenken wird wie vorgetragen vorgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigt anwesend: 15
Für den Beschluss: 15
Gegen den Beschluss: 0
Enthaltungen:0
Befangen:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
- öffentlich -
Vergaben Bürgerzentrum Simmersfeld
Sachverhalt:
Am 04.02.2025 wurde in folgenden Bereichen die jeweilige Submission durchgeführt. Die Angebote wurden vom Architekturbüro geprüft und ausgewertet, die jeweilige Vergabeempfehlung liegt vor.
- Fliesen- und Werksteinarbeiten (Öffentliche Ausschreibung, 7 Angebote):
Der Zuschlag soll auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt werden. Dies liegt in Höhe von brutto 66.368,27 Euro von der Firma Fliesen Röhlich GmbH in 90530 Wendelstein vor.
Das teuerste Angebot lag bei 87.257,67 Euro; die veranschlagte Auftragssumme lag bei 71.969,74 Euro brutto.
- Parkettarbeiten (Beschränkte Ausschreibung, 3 Angebote):
Der Zuschlag soll auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt werden. Dies liegt in Höhe von brutto 31.610,57 Euro von der Firma Binder Raumausstattung + Parkett in 75365 Calw-Stammheim vor.
Das teuerste Angebot lag bei 41.060,95 Euro; die veranschlagte Auftragssumme lag bei 27.342,63 Euro brutto.
- Bodenbeläge (Linoleum) (Beschränkte Ausschreibung, 2 Angebote):
Der Zuschlag soll auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt werden. Dies liegt in Höhe von brutto 32.992,75 Euro von der Firma Uwe Krebs GmbH in 72224 Ebhausen vor.
Das teuerste Angebot lag bei 34.203,63 Euro; die veranschlagte Vergabesumme lag bei 28.509,43 Euro brutto
- Sanitärtrennwände (Beschränkte Ausschreibung, 5 Angebote):
Der Zuschlag soll auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt werden. Dies liegt in Höhe von brutto 6.147,30 Euro von der Firma Sana Trennwandbau GmbH in 92706 Luhe Wildenau vor.
Das teuerste Angebot lag bei 10.423,98 Euro; die veranschlagte Auftragssumme lag bei 7.229,25 Euro brutto.
Diskussion / Beratung
-
Beschluss:
Antrag 1:
Der Zuschlag für die Fliesen- und Werksteinarbeiten wird an die Firma Röhlich GmbH zum Bruttopreis von 66.368,27 Euro erteilt.
Antrag 2:
Der Zuschlag für die Parkettarbeiten wird an die Firma Binder Raumausstattung + Parkett zum Bruttopreis von 31.610,57 Euro erteilt.
Antrag 3:
Der Zuschlag für die Bodenbeläge wird an die Firma Uwe Krebs GmbH zum Bruttopreis von 32.992,75 Euro erteilt.
Antrag 4:
Der Zuschlag für die Sanitärtrennwände wird an die Firma Sana Trennwandbau GmbH zum Bruttopreis von 6.147,30 Euro erteilt.
Abstimmungsergebnis
jeweils:
Stimmberechtigt anwesend: 15
Für den Beschluss: 15
Gegen den Beschluss: 0
Enthaltungen: 0
Befangen: 0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
- öffentlich -
Haushaltsplan 2025
Sachverhalt:
Das vorliegende Planwerk wurde von der Kämmerei erstellt und im Verwaltungsausschuss eingehend vorbesprochen. Die hierbei vom Ausschuss beschlossenen Änderungen sind in den Plan eingearbeitet.
Der Ausschuss hat am 28.01.2025 einen einstimmigen Beschluss gefasst, dem Gemeinderat den Haushalt 2025 in der nun vorliegenden Form zum Beschluss zu empfehlen.
Die Rahmendaten und die wesentlichen Inhalte werden von der Kämmerin während der Sitzung vorgestellt und erläutert. Die wichtigsten Informationen finden sich auch im Vorbericht zum Haushaltsplan (siehe Anlage).
Daneben werden noch folgende Hinweise gegeben:
- Der Kalkulatorische Zinssatz wird auf dem Vorjahresniveau von 3 % belassen.
- Die im Haushalt 2024 vorgesehene Kreditaufnahme von 2 Mio. Euro, die in der Sitzung des Gemeinderats vom 27.11.2024 beschlossen wurde, kam durch die langwierigen Vorgänge bei der Bank sowie den Jahreswechsel erst am 10.01.2025 zur Auszahlung (Wertstellung 01.01.2025). Der übergangsweise aufgenommene Kassenkredit von 1,9 Mio. Euro musste daher über den Jahreswechsel beibehalten werden, die Rückzahlung erfolgt nach Verlängerung zum 22.04.2025 (Zinssatz derzeit 3,3 %).
Für die in 2025 anfallenden investiven Auszahlungen insbesondere für das Bürgerzentrum werden nochmals Kredite von insgesamt 5 Mio. Euro benötigt, die erste Charge voraussichtlich im März.
- Der Ergebnishaushalt 2025 rechnet mit einem Minus von 809.800 Euro. Dies bedeutet, dass die Abschreibungen nicht mehr voll erwirtschaftet werden können. Dies wäre das 3. Jahr in Folge, das eventuell mit einem Minus abschließen wird. Mittelfristig dürfte sich die Lage ab 2027 entspannen. Dann sollten auch Sondertilgungen bei den zuvor erwähnten Krediten möglich sein.
Frau Schwarz, Kämmerin, stellt die wichtigsten Entwicklungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt vor. Das Jahr 2025 steht insbesondere im Zeichen der Fertigstellung des neuen Bürgerzentrums samt Arztpraxis und Bürgersaal und den damit einhergehenden Investitionskosten. Trotz sparsamer Bewirtschaftung im nicht investiven Bereich ergibt sich 2025 planerisch ein Fehlbetrag von 809.800 Euro. Dieser kann aber durch noch vorhandene Überschüsse aus früheren Haushaltsjahren gedeckt werden, zumal das ebenfalls negativ geplante Ergebnis 2024 voraussichtlich nicht eintreten wird. Mittelfristig verbessert sich die Einnahmesituation im Ergebnishaushalt deutlich. Dann sollen die Kredite schnellstmöglich zurückgeführt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2025 in der vorliegenden Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigt anwesend: 15
Für den Beschluss: 15
Gegen den Beschluss: 0
Enthaltungen: 0
Befangen: 0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
- öffentlich -
Ausgleichsmaßnahmen für den Windpark BAK Simmersfeld
Sachverhalt:
Das Büro Weibel und Ness hat die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen für den Windpark BAK Simmersfeld ermittelt und eine Liste erstellt, wo und wie man diese umsetzen könnte.
Erste Entwürfe wurden auch mit der Gemeinde (insbesondere mit der Revierleitung) abgestimmt. Allerdings gibt es noch offene Fragen zu einzelnen Punkten, die noch zu klären sind.
In den Sitzungsunterlagen sind nun deshalb die aktuellen Auflistungen von Weibel und Ness aufgeführt. Falls es bis zur Sitzung noch zu Änderungen kommen sollte, werden diese in der Sitzung angesprochen.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden von Herrn Stoll anhand einer Übersichtskarte dargestellt. Er weist darauf hin, dass sich einzelne Details noch ändern können. Auf Rückfrage versichert er, dass der gelb dargestellte Nutzungsverzicht zeitlich befristet ist. Außerdem ist z. B. bei Käferbefall ein Eingriff möglich. Bei weiteren geplanten Windkraftanlagen im Zuge des Repowerings der Fa. Statkraft steht die Gemeinde nicht in derselben Verpflichtung, die Ausgleichsmaßnahmen auf gemeindeeigenen Flächen durchführen zu lassen.
Beschluss:
Den vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen im Gemeindewald für den Windpark BAK Simmersfeld wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigt anwesend:n15
Für den Beschluss:n15
Gegen den Beschluss:n0
Enthaltungen:n0
Befangen:n0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
- öffentlich -
Populationsstützende Maßnahmen im Zusammenhang mit der Hermann-Hesse-Bahn in Simmersfeld
Sachverhalt:
Bereits seit einiger Zeit liegt eine Anfrage des Zweckverbandes Hermann-Hesse-Bahn vor, ob sich die Gemeinde Simmersfeld an populationsstützenden Maßnahmen beteiligen würde. Dies wurde am 28.03.2024 auch positiv beantwortet. Zunächst allerdings noch nicht konkret, weil einerseits von Seiten des Verbandes noch verschiedene Maßnahmen erarbeitet wurden und andererseits, weil die Gemeinde Simmersfeld aktuell bei verschiedenen Vorhaben weitere Ausgleichsmaßnahmen generieren muss und man zunächst den Fokus auf die Projekte legte, die die Gemeinde Simmersfeld direkt betreffen (Windpark BAK Simmersfeld, Erweiterung Gewerbegebiet Forchenbusch und Interkom).
Der Gemeinderat beschloss im März, die populationsstützenden Maßnahmen im Grundsatz zu unterstützen und diese positiv zu begleiten. Konkrete Festlegungen und Vorschläge lagen damals noch nicht vor.
Eine intensive Abstimmung fand bereits im vergangenen Jahr zwischen den beratenden Biologen und der Revierleitung im Gemeindewald statt. So gibt es insgesamt zwei Waldbereiche, in denen diese Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Der eine Bereich betrifft den Bereich Schaubach (der Schaubach stellt in dem Bereich die Grenze zwischen der Gemarkung Simmersfeld – Aichhalden und Altensteig – Hornberg) dar. Dort soll der Ufersaum ökologisch aufgewertet werden. Der andere Bereich liegt oben nördlich und südlich der Kreisstraße 4335 Aichhalden-Berneck und sieht die Anlage eines struktur- und blütenreichen Waldsaums vor, bei der unter anderem auch Einschlagsmaßnahmen durchgeführt werden müssen.
Nachdem nun in der zweiten Februarhälfte (24.02. - 22.03.2025) diese Kreisstraße aufgrund von weiteren Holzerntemaßnahmen gesperrt werden soll, wäre es sehr sinnvoll, wenn man die im Gemeindewald erforderlichen Maßnahmen für die Hermann-Hesse-Bahn im gleichen Zeitraum mit erledigen könnte. Im Idealfall aufgrund einer bestehenden und unterschriebenen Vereinbarung.
Aus Sicht der Verwaltung würde es deshalb Sinn machen, diesen bereits früh abgestimmten Maßnahmen zuzustimmen und die entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen. Die weiteren denkbaren Maßnahmen könnte man vorerst zurückstellen.
Diskussion / Beratung
Im Gremium zeichnet sich die übereinstimmende Meinung ab, dass die nun konkret vorgeschlagenen 3 Maßnahmen im Gemeindewald zugestimmt werden soll, man aber
weiteren Vorschlägen nicht folgen möchte. Die Gemeinde Simmersfeld muss sich noch um genügend Ausgleichsmaßnahmen für gemeindebezogene Projekt kümmern.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt den drei Maßnahmen im Gemeindewald zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, die entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen. Die weiteren im Raume stehenden Maßnahmen werden abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigt anwesend: 15
Für den Beschluss: 14
Gegen den Beschluss: 1
Enthaltungen: 0
Befangen: 0
Dem Beschluss wurde zugestimmt.
- öffentlich -
Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
Sachverhalt:
Insbesondere in Hinblick auf die bevorstehenden Wahlen und die hierfür benötigten ehrenamtlichen Kräfte regt die Verwaltung eine Erhöhung der entsprechenden Entschädigungssätze an.
Diese waren bisher (seit 2018):
§ 1 Entschädigung nach Durchschnittssätzen
(1) Ehrenamtlich Tätige erhalten den Ersatz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalls nach einheitlichen Durchschnittssätzen.
(2) Der Durchschnittssatz beträgt bei einer zeitlichen Inanspruchnahme von
bis zu 2 Stunden 20 €
von mehr als 2 bis 4 Stunden 25 €
von mehr als 4 bis 8 Stunden 35 €
von mehr als 8 Stunden 45 €
Der Änderungsvorschlag sieht wie folgt aus:
§ 1 Entschädigung nach Durchschnittssätzen
(1) Ehrenamtlich Tätige erhalten den Ersatz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalls nach einheitlichen Durchschnittssätzen.
(2) Der Durchschnittssatz beträgt bei einer zeitlichen Inanspruchnahme von
1. bis zu 3 Stunden 30,00 €
2. von mehr als 3 bis 6 Stunden 40,00 €
3. von mehr als 6 Stunden (Tageshöchstsatz) 60,00 €
Die in § 1 Abs. 3 geregelte Aufwandsentschädigung der Angehörigen des Gemeinderats für Sitzungen bleibt zunächst unverändert. Dies war der Wunsch des Gremiums in der nicht-öffentlichen Sitzung vom 28.02.2024.
Diskussion / Beratung
Frau Schwarz trägt kurz die wichtigsten Punkte nochmals vor. Eine Aussprache wird nicht gewünscht.
Beschluss:
Der beigefügte Entwurf (Neufassung) der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit wird beschlossen und tritt am Tag nach der Bekanntgabe in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigt anwesend: 15
Für den Beschluss: 15
Gegen den Beschluss: 0
Enthaltungen: 0
Befangen: 0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
- öffentlich -
Entschädigung der Ortsvorsteher: Erhöhung 2024/2025
Sachverhalt:
Die ehrenamtliche Entschädigung für die Ortsvorsteher ist in der Satzung über die ehrenamtliche Entschädigung geregelt, siehe vorheriger TOP.
Zugrunde liegt das Gesetz über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Bürgermeister und der ehrenamtlichen Ortsvorsteher (AufwEntG). Die Entschädigungssätze werden in regelmäßigen Abständen durch Verordnung des Innenministeriums angehoben (keine Tarifautomatik; Anpassungen erfolgen teils erst einige Zeit später bzw. deutlich später).
In der Anlage zum AufwEntG ist die Bandbreite geregelt, in der die Entschädigung von den Gemeinden bemessen werden soll. Die Höhe der Aufwandsentschädigung eines Ortsvorstehers kann hierbei als Prozentsatz der Aufwandsentschädigung eines ehrenamtlichen Bürgermeisters oder in einem Betrag festgelegt werden.
In der Satzung der Gemeinde Simmersfeld über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit ist folgendes ausgeführt:
§ 3 Aufwandsentschädigung
(1) Ehrenamtliche Ortsvorsteher erhalten anstelle des Ersatzes ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalles eine Aufwandsentschädigung.
Die Aufwandsentschädigung setzt sich aus einem Sockelbetrag von 170 € pro Monat und einem Grundbezug von 0,90 € pro Einwohner des entsprechenden Teilorts zusammen.
Die Einwohnerzahl wird nach dem neuesten Einwohnerstand ermittelt. Eine Veränderung der Einwohnerzahl während der Amtsperiode hat keine Auswirkung auf die Besoldung.
Die Aufwandsentschädigung ändert sich jeweils gemäß der Verordnung des Innenministeriums über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Bürgermeister und Ortsvorsteher.
Es wurden also bestimmte Beträge festgelegt und die Verordnung des Innenministeriums über Erhöhungen wird jeweils angewendet. Zudem ergibt sich aus der aus der GR-Sitzung vom 23.10.2019, dass ein Betrag von 40% bezogen auf den Mindestbetrag des Rahmensatzes nicht unterschritten werden soll.
Die aktuelle Verordnung vom 20.01.2025 sieht folgende Änderungen vor:
• Erhöhung der in einer Satzung nach § 9 Absatz 1 AufwEntG in einem Betrag festgesetzten Aufwandsentschädigungen der ehrenamtlichen Ortsvorsteher um 200 Euro ab 01.11.2025
• Sowie um weitere 5,5 % ab 01.02.2025
Diskussion / Beratung
Wird nicht gewünscht, da lediglich geltendes Recht umgesetzt wird.
Beschluss:
Die aktuellen Entschädigungssätze für die Ortsvorsteher der Gemeinde Simmersfeld werden analog der Verordnung des Innenministeriums über die Erhöhung der Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Bürgermeister und Ortsvorsteher angepasst.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigt anwesend: 15
Für den Beschluss: 11
Gegen den Beschluss:
Enthaltungen: 4
Befangen:
- öffentlich -
Negativzeugnis
Sachverhalt:
Negativzeugnis:
Flst. Nr. | Gemarkung | Größe | Bezeichnung lt. Grundbuch |
238/7 | Simmersfeld | 672 qm | Landhausstraße 16 Gebäude- und Freifläche |
Diskussion / Beratung
Nicht erwünscht.
Beschluss:
Das Negativzeugnis wird erteilt, die Gemeinde macht von ihrem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigt anwesend: 15
Für den Beschluss: 15
Gegen den Beschluss: 0
Enthaltungen: 0
Befangen: 0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
- öffentlich -
Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen
Sachverhalt:
Herr Stoll informiert, dass in der vergangenen Sitzung eine Sanierungsgenehmigung erteilt wurde.
- öffentlich -
Verschiedenes, Bekanntgaben
Sachverhalt:
Herr Stoll informiert über folgende Sachverhalte:
- Es gibt Schwierigkeiten mit der Heizung im fest.spiel.haus, da die Herstellerfirma nicht mehr greifbar ist. Es wird nach einer Lösung gesucht.
- Die Arbeiten beim Bürgerzentrum schreiten voran.
- Die Arbeiten beim Breitbandausbau haben eine witterungsbedingte Pause eingelegt.
- Die Sanierung der Bergstraße in Fünfbronn startet in KW11. Es wird eine Straßensperrung der Kreisstraße nötig sein (ca. 2 Wochen).